…2003, 2000/13/0218 ausgesprochen, dass die Vorsteuer in einen abziehbaren Teil für erbrachte Leistungen und einen nichtabzieharen Teil für nicht erbrachte Leistungen aufgeteilt werden kann. Die Rechtsmeinung der BP, dass eine Aufteilung der Vorsteuern nicht zulässig ist, kann somit nicht aufrecht erhalten werden. Auf…
…hätten. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der T GesmbH (Leistungen Dr. Ma und Mag. Lu): Die BP vermeine, dass der KG das Vorsteuerabzugsrecht aufgrund von der T GesmbH gelegten Honorarnoten vom 31. Dezember 1992, 1993 und 1994 nicht zur Gänze zustehe, weil teilweise über Nichtleistungen…
…hätten. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der Ta GesmbH (Leistungen Dr. Ma und Mag. Lu ): Die BP vermeine, dass der Bw das Vorsteuerabzugsrecht aufgrund von der Ta GesmbH gelegten Honorarnoten vom 31. Dezember 1992, 1993 und 1994 nicht zur Gänze zustehe, weil teilweise über Nichtleistungen…
…hätten. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der T GesmbH (Leistungen Dr. M und Mag. L): Die BP vermeine, dass der KG das Vorsteuerabzugsrecht aufgrund von der T GesmbH gelegten Honorarnoten vom 31. Dezember 1992, 1993 und 1994 nicht zur Gänze zustehe, weil teilweise über Nichtleistungen…
…erlassen werden können. Obwohl dem Antragsteller bewusst gewesen sein musste, dass ihm die österreichische Vorsteuer nicht zur Gänze zustehen würde, habe er weder bei Antragstellung noch in der Berufung eine Aufteilung vorgenommen. Das Finanzamt werde dazu wohl die nötigen Ermittlungshandlungen vornehmen müssen. Gemäß § 115 Abs…
…wurde. Zu Berufungspunkte B/3.4. bis 3.11. - Schätzungsmaßnahmen Grundtenor all dieser Berufungsausführungen ist, dass die Behörde Nichtleistungstage der Prostituierten wie Betriebsruhetage, Krankenstandstage und Urlaubstage nicht bei ihrer Berechnung miteinbezogen hat. Letztlich wird die Schätzungsberechtigung und Schätzungsmethode überhaupt bekämpft. Dem ist folgendes zu entgegnen…
…im Sinne der BAO. Tz 14. bezahlte USt beim Bruttorechner Die im Rahmen der Bruttoverrechnung in Ansatz zu bringende bezahlte Umsatzsteuer ist gemäß der unten angeführten Aufstellung zu berichtigten. | | 1995 | 1996 | 1996 | bezahlte USt lt. EAR | 0,00 S…
…doppelt hinzugerechnet worden seien, sei klarzustellen, dass - wie in der obigen Aufteilung der Rechnungsbeträge ersichtlich - die Provisionen (aufgrund einer Zeugenaussage) mit 12% der Rechnungsbeträge (100.000,00) geschätzt worden seien. Daneben seien in gleicher Höhe Privatentnahmen (verdeckte Ausschüttung) geschätzt worden. Nur der letztere Betrag sei…
…2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. November 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01-12/2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. Nr…
…Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer habe 1996 S 256.800,00 und 1997 S 586.036,00 betragen und sei von der Bw. als Vorsteuer geltend gemacht worden. Bei der A. Bau GmbH habe eine Prüfung der Aufzeichnungen über den Zeitraum September 1996 bis Februar 1997 stattgefunden…
…gesamt | 161.394,37 | Jahres-Afa | 8.069,72 Dieser zweite Vorhalt (zugestellt am 12. April 2011) wurde ebenfalls nicht beantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Vorsteuern Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer den Vorsteuerbetrag abziehen…
…von rd. 58 m² wird von ihm seit Dezember 2003 zu Wohnungszwecken vermietet. Die Vorsteuer von den auf diese beiden Wohnungen entfallenden Errichtungskosten wurden vom Bw in der Umsatzsteuererklärung für 2002 zur Gänze in der Höhe von 36.909,06 € geltend gemacht. In einer…
…mit, die beantragte Aufteilung der Vorsteuern zwischen dem Unternehmensbereich und der steuerneutralen Vereinssphäre von 80:20 nicht gewähren zu können, da er einerseits nicht an Erlässe des BMF gebunden ist und andererseits die beanspruchte Regelung ausschließlich für Fremdenverkehrsvereine und Tourismusverbände vorgesehen sei. Weiters sei hinsichtlich…
…der Ausstellung des Zahlungsavis); das Entgelt für die Lieferung und Leistung (4 % Provision); auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (Vorsteuer Provision). Mit Berufungsvorentscheidung wurde der Berufung keine Folge gegeben und begründend ausgeführt: Gemäß § 11 UStG 1994 müssten Rechnungen alle Merkmale enthalten, die für die Anerkennung einer…
…Bp der von der Bw in den Vorjahren gewählten und korrekten Vorgehensweise die Aufteilung der Vorsteuern nach dem Verhältnis der geplanten Verwendung vorzunehmen. Die Behauptung der Bw, dass der von ihr beantragte Betrag von öS 542.282,00 bereits den um 50% gekürzten Vorsteuern entspricht…
…ergibt sich aus den Vertragsanboten, in denen bereits die Kaufpreise fixiert wurden, wobei eine willkürliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises in 40% Kaufpreis und 60% Baukosten inkl USt vorgenommen wurde. Aus diesen Vertragsanboten ist der Wille der Käufer erkennbar, die Wohnungen in fertig saniertem Zustand zu erwerben…
…der ärztlichen Gesamtleistung (siehe Berufung gegen Umsatzsteuer 2002). Das FA dagegen hat, den Feststellungen des Erhebungsdienstes folgend, die Aufteilung der Vorsteuern aus den Baukosten für das Ordinationsgebäude nach dessen Nutzfläche aufgeteilt. Gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1…
…für den Zeitraum Jänner 2005 € 2.023,35 und für den Zeitraum Februar 2005 € 266,70 vom Finanzamt - d.s. 25,45 % der Vorsteuern aus Baurechnungen - anerkannt worden sind. Am 9. Dezember 2005 ergingen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Zeiträume März bis Oktober 2005…
…die er in diesem Zusammenhang erhalten habe, in voller Höhe versteuert habe. Schließlich teile er nochmals mit, dass sich sein Lebensmittelpunkt in der Schweiz befinde. Das Finanzamt erließ eine hinsichtlich der Umsatzsteuer (im Zusammenhang mit der Berichtigung vom 7.11.2007) abweisliche und hinsichtlich der…
Die festgestellten Beträge sind unbestritten. Die Verkäufe der beiden Dachbodenwohnungen wurden umsatzsteuerlich dem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprechend abgewickelt und sind daher nicht strittig. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 1 Abs 1 UStG idfd Streitjahre gF unterliegen der Umsatzsteuer u a die folgenden Umsätze: "1. Die…