…Strafantritt zu treffende Feststellung, ob im Anlassfall ein dem Wesen der Freiheitsstrafe entsprechender Strafvollzug aus den in § 176 Abs. 1 FinStrG taxativ genannten Gründen durchführbar sein wird, der Finanzstrafbehörde erster Instanz obliegt und, gegebenenfalls, von dieser der Aufschub des Strafvollzuges anzuordnen sein wird, wird hingewiesen.…
…verbüßen, der Strafvollzug möge daher wegen Vollzugsuntauglichkeit aufgeschoben werden. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 176 Abs. 1 FinStrG ist ein dem Wesen der Freiheitsstrafe entsprechender Strafvollzug wegen einer Krankheit oder Verletzung, wegen Invalidität oder eines sonstigen körperlichen oder geistigen Schwächezustandes des Bestraften nicht durchführbar, so…
…ein dem Wesen der Freiheitsstrafe entsprechender Strafvollzug beim Bestraften nicht durchführbar sein soll (vgl. VwGH vom 19. Juli 2000, 98/13/0123, mit den dort genannten Nachweisen). Zur behaupteten, gegebenenfalls jedenfalls allein von der (entscheidungsbefugten) Finanzstrafbehörde und nicht von medizinischen Gutachtern festzustellenden, Vollzugsuntauglichkeit des Bf…
…die Probezeit im Fall einer bedingten Nachsicht der Strafe oder im Fall einer bedingten Entlassung; b) Zeiten, für die dem Bestraften ein Aufschub des Vollzuges einer Freiheitsstrafe, es sei denn wegen Vollzugsuntauglichkeit, oder der Zahlung einer Geldstrafe oder eines Wertersatzes gewährt worden ist; c) Zeiten…
…statt des Vollzuges der Strafe eine Ratenbewilligung in geltend gemachter Höhe zu gewähren. Als Begründung führte der Bf. aus, dass der Bescheid wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung und falscher Ermessensausübung angefochten werde. In der Eingabe vom 19. Februar 2009 sei ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges…
…erster Rechtsstufe bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug (iSd IX. Hauptstückes) aufschieben. Triftige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn durch den unverzüglichen Strafantritt der Erwerb des Bestraften oder der Unterhalt seiner schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten…
…entsprechenden Antrag des Bestraften ist jedoch die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch den sofortigen Vollzug ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten den Vollzug gebieten. Abs. 3 leg.cit. zufolge ist gegen Bescheide, mit denen ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen…
…Aufschub des Strafvollzuges und sind in die Ermessensentscheidung eingeflossen: In den Strafakten finden sich drei Verurteilungen nach dem Finanzstrafgesetz, wobei einmal die Ersatzfreiheitsstrafe zur Gänze und einmal zum überwiegenden Teil vollzogen werden musste, da ein Teil der Geldstrafe erst während der Haft bezahlt wurde. Des…
…zu. Die Finanzstrafbehörde hat jedoch auf Antrag des Bestraften die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch den sofortigen Vollzug ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten den Vollzug gebieten. Abs.3 Gegen Bescheide, mit denen ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen wird…
…00000-001 und 090/2002/00000-001, betreffend Strafaufschub zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 23. September 2008 stellte der Beschwerdeführer (Bf) A durch seinen ausgewiesenen Vertreter den Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges. In der Begründung wurde ausgeführt…
…26. April 2012 eine Aufforderung zum Strafantritt erging. In einem daraufhin am 9. Mai 2012 eingebrachten Schreiben wurde der Aufschub des Strafvollzuges beantragt. Die finanzielle Situation der Bf sei dermaßen angespannt, dass sie auch die bewilligten Raten von 100,00 € monatlich nicht leisten könne…
…eine Verwaltungsstrafhaft verbüßt und wurde im Anschluss in die JA eingeliefert. Mit Bescheid vom 19. Juli 2006 hat das Finanzamt Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Bf. vom 8. Oktober 2008 auf Aufschub des Strafvollzuges gemäß § 177 Abs.1 FinStrG…
…angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass dem Antrag auf Gewährung eines Aufschubes zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe stattgegeben werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG kann auf Antrag des Bestraften die Finanzstrafbehörde erster Instanz bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug aufschieben. Triftige Gründe liegen…
…September 1997, 93/13/0291). Des weiteren kommt grundsätzlich gemäß Abs. 2 leg. cit. Anträgen auf Aufschub des Strafvollzuges eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Lediglich auf Antrag des Bestraften hat die Finanzstrafbehörde einem Antrag auf Strafaufschub die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch den…
…auf Aufschub bis 15. März 2005. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 177 Abs 1 FinStrG kann auf Antrag des Bestraften die Finanzstrafbehörde I. Instanz bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug aufschieben. Triftige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn durch den unverzüglichen Strafantritt der Erwerb des…
…adäquatem Gehalt und einer langfristigen Anstellung. Mit Bescheid vom 7. Mai 2013 hat das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag vom 26. April 2013 auf Aufschub des Strafvollzuges gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG ("Aussetzung der Aufforderung zum Strafantritt") als…
…31 Abs. 2 genannten Fristen verstrichen, so ist die Einbringung eines Antrages auf Wiederaufnahme oder die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ausgeschlossen. Im Übrigen steht ein Ablauf der Verjährungsfrist nach Rechtskraft der Entscheidung im abgeschlossenen Verfahren einer Bestrafung im wiederaufgenommenen Verfahren nicht entgegen. § 166…
…Wiederaufnahmsantrag abgewiesen wird, ist daher monokratisch ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Informativ wird mitgeteilt, dass die ebenfalls in der Eingabe vom 3. November 2011 gegen die Abweisung des Antrages auf Aufschub des Strafvollzuges eingebrachte Beschwerde nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Graz, am 5. Jänner 2012
…mit denen ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen wird, ist die Beschwerde an die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zulässig. § 1 StVG lautet: Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist: 1. Strafurteil: jedes Erkenntnis eines Strafgerichtes, mit dem wegen einer den Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen strafbaren Handlung eine…
…zu. Die Finanzstrafbehörde hat jedoch auf Antrag des Bestraften die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch den sofortigen Vollzug ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten den Vollzug gebieten. (3) Gegen Bescheide, mit denen ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen wird, ist…