…kann der Arbeitgeber durch Aufrollen der Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres die Lohnsteuer neu berechnen (§ 77 Abs 5 Satz 1 EStG). Die Erläuternden Bemerkungen (ErlRV 270 23. GP) führen dazu aus, dass in einer Vielzahl von Fällen laufende oder sonstige Bezüge des Vorjahres - in einem so genannten…
…Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig ist. Im Gegenteil stellt § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich darauf ab, dass die Basis für die Berechnung dieses Sechstels aus den bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezügen…
…das Finanzamt das Rechtsmittel mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung weist folgenden Wortlaut auf: "Die pensionsauszahlende Stelle hat im Zeitpunkt der Auszahlung der Sonderzahlung das Jahressechstel zu berechnen und dabei jene laufenden Bezüge zu berücksichtigen, die von ihr bis zu diesem Zeitpunkt ausbezahlt worden…
…Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels ist im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig. Im Gegenteil stellt § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich darauf ab, dass die Basis für die Berechnung dieses Sechstels aus den bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezügen…
…zwingend durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Diese Regelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Nachzahlung des Arbeitslohnes zum Arbeitgeber noch in einem aufrechten Dienstverhältnis steht oder nicht. Im Berufungsfall ist die als laufender Bezug abgerechnete Provision…
…aus der Sicht des Zeitpunktes des Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Hofstätter/Reichl, Die Einkommensteuer, Kommentar, Tz 3.5 zu § 67 Abs. 1 und 2). Eine Änderung des Sechstels bei der Veranlagung ist nicht möglich. Eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels ist im Einkommensteuergesetz nicht…
…den Zeitpunkt des Zuflusses des sonstigen Bezuges zu berechnen. Im gegenständlichen Fall ist das der September mit den bis zu diesem Zeitpunkt bereits zugeflossenen laufenden Bezügen Juli bis September und nicht wie der Bw vermeint Juli bis Dezember. Eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im…
…seiner Berechnung zugrunde gelegt hat. Im Übrigen hat die Bw selbst durch Aufrollung der Bezüge iSd § 77 Abs 3 EStG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die im April ausbezahlte Prämie iHv ATS 480.000,- laufende Bezüge der Monate Januar - März darstellt. Die Berufung war in…
…6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Aufrollung kann nur bei Arbeitnehmern durchgeführt werden, die im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn (§ 25 EStG) erhalten haben und ist in dem Monat, in dem der letzte sonstige Bezug für das Kalenderjahr ausbezahlt wurde, vorzunehmen. Die Berufung…
…Vergleichen beruhen, und zwar auch dann, wenn sie nicht neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber gewährt werden. Sind im letzten Kalenderjahr nicht ganzjährig Bezüge zugeflossen, hat eine Umrechnung auf ein volles Kalenderjahr zu erfolgen. Auch bei Kündigungsentschädigungen kann es sich um zusammengeballte Zahlungen handeln, die…
…davor erbrachte Leistungen bezogen hat (siehe Schreiben der Firma Ypsilon und vom Bw. vorgelegte Ordner, aus denen laufende Abrechnungen während des Jahres 2006 ersichtlich sind), handelt es sich bezogen auf das mit Bescheid vom 29.6.2007 abgeschlossene Einkommensteuerverfahren um neu hervorgekommene Tatsachen. Zur Beurteilung…
…wurde erwogen: Gemäß § 77 Abs. 3 EStG 1988 besteht die Möglichkeit einer (uneingeschränkten) Aufrollungsmöglichkeit der Lohnsteuerbemessungsgrundlagen der laufenden Bezüge während der Beschäftigungszeiträume innerhalb eines Kalenderjahres. Wird ein Dienstverhältnis während eines Kalenderjahres beendet, so darf die Aufrollung gemäß § 77 Abs. 3 EStG nur bis zur letzten…
… - der Arbeitgeberin die Möglichkeit, im laufenden Kalenderjahr von den zum laufenden Tarif zu versteuernden Bezügen durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu zu berechnen. Dies hat sie - wie Ermittlungen im Berufungsverfahren ergeben haben - auch getan, indem sie die laut Verdienstnachweisen des Jahres 2002 von…
…Eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels sei im Einkommensteuergesetz nichtvorgesehen und deshalb auch nicht zulässig. Im Gegenteil stelle § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich darauf ab, dass die Basis für die Berechnung dieses Sechstels aus den bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezügen…
…steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass diese Gesetzesbestimmung auf "Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre" abstellt. Dabei handelt es sich um Bezüge, die aufgrund…
…die Beurteilung aus der Sicht des Zeitpunktes des Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Fellner in Hofstätter/Reichel, § 67 Abs. 1 und 2, Tz. 3.5; VwGH 22.12.1993, 90/13/0152). Eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels und damit der Steuergrundlage ist im Einkommensteuergesetz…
…Ein derartiger Nachteil tritt - wie im vorliegenden Fall eindeutig erkennbar ist - insbesondere dann ein, wenn der Arbeitnehmer im Folgezeitraum bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt ist und neben laufenden Bezügen auch Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren zu versteuern hat. Während im Insolvenzjahr mangels Berichtigung der Gehalts- bzw…
…7.672,80 € | | 8.494,12 € SECHSTELGRENZE (KZ 220): Die Sechstelgrenze errechnet sich aus den insgesamt zugeflossenen laufenden Bezügen geteilt durch die Anzahl der Kalendermonate ab Jänner 2004 bis zum Monat des Zufließens mal 2. | (10.393,02 - 7.672…
…Abs. 6 EStG 1988 sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern : Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen "wie zB freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht übersteigen"; Abs. 2…
…zu treffen. Die laufenden Bezüge von Managern seien daher so berechnet worden, dass nach Beendigung der Tätigkeit im Unternehmen großzügige Firmenpensionen gewährt werden konnten. Für ein Unternehmen seien immer die Gesamtkosten von Bedeutung, hohe Firmenpensionen fänden daher ihren Niederschlag in niedrigeren laufenden Bezügen. Unter der…