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782 Treffer215 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1186–119324 LOHNZAHLUNGSZEITRAUM (§ 77 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…zu versteuern. Somit ist eine Aufrollung zugunsten der Arbeitnehmer jedenfalls vorzunehmen, unabhängig davon, ob ein Ausnahmetatbestand nach der Z 1 leg. cit. vorliegt. Die Aufrollverpflichtung bzw. Nachversteuerung kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr Einkommensverluste bei den laufenden Bezügen hinnehmen muss. Dies liegt…

BFG RV/3100677/2015keine Aufrollung vergangener Lohnzahlungszeiträume bei Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2016

…steuerfreie Bezüge nach § 68 EStG ausbezahlt bekommen hat (siehe die Lohnzettel der Arbeitgeber_1 für die Jahre 2010 und 2011). Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen ist jedoch gemäß § 67 Abs. 8 zweiter Unterabsatz EStG gesetzlich nur vorgesehen, wenn eine Nachzahlung den Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr…

BFG RV/5100204/2023Zeitpunkt der Besteuerung einer Abgangsentschädigung und Sachbezug eines Pensionisten für die Gratisnutzung von Zügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2023Teil 1/3

…auch sein Schreiben bezüglich Rechtsmittel der Beschwerde vom 29.1.2023 (Anmerkung: dabei handelt es sich um den Vorlageantrag) in ungekürzter Form vorliegen würde. Es sei durch den Bf. eine Sachverhaltsdarstellung an die Finanzprokuratur am 29.1.2023 eingebracht worden. Trotz laufenden Ersuchens des Bf…

UFSW RV/4250-W/09Wochengeld und Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…kann der Arbeitgeber durch Aufrollen der Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres die Lohnsteuer neu berechnen (§ 77 Abs 5 Satz 1 EStG). Die Erläuternden Bemerkungen (ErlRV 270 23. GP) führen dazu aus, dass in einer Vielzahl von Fällen laufende oder sonstige Bezüge des Vorjahres - in einem so genannten…

UFSW RV/0001-W/09Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig ist. Im Gegenteil stellt § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich darauf ab, dass die Basis für die Berechnung dieses Sechstels aus den bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezügen…

UFSW RV/0525-W/03Berechnung des Jahressechstels, Berechnung des Progressionsvorbehaltes bei Notstandshilfebezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…das Finanzamt das Rechtsmittel mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung weist folgenden Wortlaut auf: "Die pensionsauszahlende Stelle hat im Zeitpunkt der Auszahlung der Sonderzahlung das Jahressechstel zu berechnen und dabei jene laufenden Bezüge zu berücksichtigen, die von ihr bis zu diesem Zeitpunkt ausbezahlt worden…

UFSS RV/0894-S/02Sechstelberechnung des § 67 EStG im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels ist im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig. Im Gegenteil stellt § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich darauf ab, dass die Basis für die Berechnung dieses Sechstels aus den bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezügen…

LStR 2002 Rz 1052–105419.1.2 Arten der sonstigen Bezüge
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…20. Februar des Folgejahres. Da die Auszahlung der Provisionen (für das Vorjahr) nach dem 15. Februar des Folgejahres erfolgt, ist eine Aufrollung des Vorjahres nicht mehr zulässig. Die Auszahlung stellt eine Nachzahlung eines laufenden Bezuges dar, der - sofern keine willkürliche Verschiebung vorliegt - nach § 67 Abs…

BFG RV/7100541/2020Sonstige Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2025

…Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d) Ersatzleistungen (Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub sind, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn, soweit sie sonstige Bezüge betreffen, als sonstiger Bezug im Kalendermonat…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…der Leistungsvoraussetzung nach dem Pensionskassenvertrag ist). Die Nachzahlung für 2000 (mit der Aufrollung für die Monate Jänner bis April 2001 gemeinsam mit der laufenden Abrechnung für Mai 2001 ausbezahlt) setzt sich wie folgt zusammen: Pensionskassenleistung auf Grund von Arbeitgeberbeiträgen 2.000 S p.m. Pensionskassenleistung…

UFSI RV/0163-I/11Pflichtveranlagung bei nachgezahlter Provision
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…zwingend durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Diese Regelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Nachzahlung des Arbeitslohnes zum Arbeitgeber noch in einem aufrechten Dienstverhältnis steht oder nicht. Im Berufungsfall ist die als laufender Bezug abgerechnete Provision…

UFSW RV/0405-W/07Arbeitslosengeld, Hochrechnung, Sechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…aus der Sicht des Zeitpunktes des Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Hofstätter/Reichl, Die Einkommensteuer, Kommentar, Tz 3.5 zu § 67 Abs. 1 und 2). Eine Änderung des Sechstels bei der Veranlagung ist nicht möglich. Eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels ist im Einkommensteuergesetz nicht…

UFSS RV/0147-S/12Sechstelberechnung und Bezugsbeginn während des Kalenderjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…den Zeitpunkt des Zuflusses des sonstigen Bezuges zu berechnen. Im gegenständlichen Fall ist das der September mit den bis zu diesem Zeitpunkt bereits zugeflossenen laufenden Bezügen Juli bis September und nicht wie der Bw vermeint Juli bis Dezember. Eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im…

2021-0.087.587Fragen und Antworten zum Kontrollsechstel gemäß § 67 Abs. 2 iVm § 77 Abs. 4a EStG 1988 gültig für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2020
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.087.58709.02.2021

…Aufrollung zu Gunsten des Arbeitnehmers ist jedenfalls durchzuführen. Bei einem Wiedereintritt im selben Kalenderjahr gilt: Ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum ist bei Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung unabhängig von einem durchgängigen oder einem fallweisen Beschäftigungsverhältnis anzunehmen (vgl. LStR 2002 Rz 1108: "Werden sie in einem Kalendermonat neben laufenden Bezügen…

LStR 2002 Rz 1119–112519.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…der Aufrollung gemäß § 77 Abs. 4a EStG 1988 nachzuversteuern sind und beginnend mit der zuletzt gewährten Sonderzahlung von den Sonderzahlungen (teilweise) keine Sozialversicherung mehr abzuziehen war, weil die Höchstbeitragsgrundlage von früheren sonstigen Bezügen (teilweise) bereits ausgeschöpft wurde. Rz 1124: Wird gleichzeitig mit einem laufenden Bezug…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… 67 Abs. 1 EStG 1988 von 620 Euro liegt, zur Gänze steuerfrei. | Laufender Bezug | 500,00 | Euro | | - Sozialversicherung | 75,35 | Euro | (zB Angestellter, D1, Satz 15,07%) | | | | | Bemessungsgrundlage Lohnsteuer | 424,65…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…Aufrollung durchgeführt, kommt es bei der Veranlagung automatisch zu einer Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer. § 16 Abs. 2 EStG 1988 - Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen (Rz 319) (1996) Nach der Gehaltsordnung des KV der Handelsangestellten Österreichs muss eine Rückverrechnung der im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zuviel bezogenen…

BFG RV/5100085/2023Keine Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses bei Wechsel in den Ruhestand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2023

…eine Aufrollung iSd § 77 Abs. 4a iVm § 67 Abs. 10 EStG 1988 vorzunehmen ist. Rechtliche Begründung § 67 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 103/2019 lautet auszugsweise wie folgt: Abs. 1 Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge…

BFG RV/7102996/2021Vorliegen einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes für Nachzahlungen (§ 67 Abs 8 lit c EStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2022

…SWK 2011, S 339 [343]); bei Nachzahlung eines laufenden Bezuges sind sie gemeinsam mit dem laufenden Bezug des Auszahlungsmonats nach dem Tarif zu versteuern. Bei Nachzahlungen für vergangene Kalenderjahre ist keine Aufrollung möglich (zB BFG 18.2.2015, RV/3100165/2013; BFG 8.4.2016…

BFG RV/7101114/2022Kein Pflichtveranlagungstatbestand im Sinne des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, wenn die bezugsauszahlende Stelle für die gleichzeitig mit dem laufenden Bezug ausbezahlte Nachzahlung einer Urlaubsersatzleistung die Lohnsteuer zunächst korrekt einbehält und aufgrund eines technischen Fehlers im Folgejahr an die Pensionsbezieherin ausbezahlt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2022

…die vollinhaltliche Stattgabe der Beschwerde. Ob und wann aufgrund der Aufrollung durch die pensionsauszahlende Stelle Zahlungen an die Beschwerdeführerin geleistet worden seien, könne seitens des Finanzamtes nicht beurteilt werden. Dies sei dem Finanzamt von der bezugsauszahlenden Stelle nicht mitgeteilt worden. Unter den von der belangten…