…zu versteuern. Somit ist eine Aufrollung zugunsten der Arbeitnehmer jedenfalls vorzunehmen, unabhängig davon, ob ein Ausnahmetatbestand nach der Z 1 leg. cit. vorliegt. Die Aufrollverpflichtung bzw. Nachversteuerung kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr Einkommensverluste bei den laufenden Bezügen hinnehmen muss. Dies liegt…
…steuerfreie Bezüge nach § 68 EStG ausbezahlt bekommen hat (siehe die Lohnzettel der Arbeitgeber_1 für die Jahre 2010 und 2011). Ein Aufrollen von Lohnzahlungszeiträumen ist jedoch gemäß § 67 Abs. 8 zweiter Unterabsatz EStG gesetzlich nur vorgesehen, wenn eine Nachzahlung den Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr…
…auch sein Schreiben bezüglich Rechtsmittel der Beschwerde vom 29.1.2023 (Anmerkung: dabei handelt es sich um den Vorlageantrag) in ungekürzter Form vorliegen würde. Es sei durch den Bf. eine Sachverhaltsdarstellung an die Finanzprokuratur am 29.1.2023 eingebracht worden. Trotz laufenden Ersuchens des Bf…
…kann der Arbeitgeber durch Aufrollen der Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres die Lohnsteuer neu berechnen (§ 77 Abs 5 Satz 1 EStG). Die Erläuternden Bemerkungen (ErlRV 270 23. GP) führen dazu aus, dass in einer Vielzahl von Fällen laufende oder sonstige Bezüge des Vorjahres - in einem so genannten…
…Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig ist. Im Gegenteil stellt § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich darauf ab, dass die Basis für die Berechnung dieses Sechstels aus den bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezügen…
…das Finanzamt das Rechtsmittel mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung weist folgenden Wortlaut auf: "Die pensionsauszahlende Stelle hat im Zeitpunkt der Auszahlung der Sonderzahlung das Jahressechstel zu berechnen und dabei jene laufenden Bezüge zu berücksichtigen, die von ihr bis zu diesem Zeitpunkt ausbezahlt worden…
…Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels ist im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig. Im Gegenteil stellt § 67 Abs. 2 EStG 1988 ausdrücklich darauf ab, dass die Basis für die Berechnung dieses Sechstels aus den bereits zugeflossenen und auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezügen…
…20. Februar des Folgejahres. Da die Auszahlung der Provisionen (für das Vorjahr) nach dem 15. Februar des Folgejahres erfolgt, ist eine Aufrollung des Vorjahres nicht mehr zulässig. Die Auszahlung stellt eine Nachzahlung eines laufenden Bezuges dar, der - sofern keine willkürliche Verschiebung vorliegt - nach § 67 Abs…
…Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d) Ersatzleistungen (Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub sind, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn, soweit sie sonstige Bezüge betreffen, als sonstiger Bezug im Kalendermonat…
…der Leistungsvoraussetzung nach dem Pensionskassenvertrag ist). Die Nachzahlung für 2000 (mit der Aufrollung für die Monate Jänner bis April 2001 gemeinsam mit der laufenden Abrechnung für Mai 2001 ausbezahlt) setzt sich wie folgt zusammen: Pensionskassenleistung auf Grund von Arbeitgeberbeiträgen 2.000 S p.m. Pensionskassenleistung…
…zwingend durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Diese Regelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Nachzahlung des Arbeitslohnes zum Arbeitgeber noch in einem aufrechten Dienstverhältnis steht oder nicht. Im Berufungsfall ist die als laufender Bezug abgerechnete Provision…
…aus der Sicht des Zeitpunktes des Zuflusses des sonstigen Bezuges maßgeblich (Hofstätter/Reichl, Die Einkommensteuer, Kommentar, Tz 3.5 zu § 67 Abs. 1 und 2). Eine Änderung des Sechstels bei der Veranlagung ist nicht möglich. Eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels ist im Einkommensteuergesetz nicht…
…den Zeitpunkt des Zuflusses des sonstigen Bezuges zu berechnen. Im gegenständlichen Fall ist das der September mit den bis zu diesem Zeitpunkt bereits zugeflossenen laufenden Bezügen Juli bis September und nicht wie der Bw vermeint Juli bis Dezember. Eine Aufrollung der Berechnung des Jahressechstels im…
…Aufrollung zu Gunsten des Arbeitnehmers ist jedenfalls durchzuführen. Bei einem Wiedereintritt im selben Kalenderjahr gilt: Ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum ist bei Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung unabhängig von einem durchgängigen oder einem fallweisen Beschäftigungsverhältnis anzunehmen (vgl. LStR 2002 Rz 1108: "Werden sie in einem Kalendermonat neben laufenden Bezügen…
…der Aufrollung gemäß § 77 Abs. 4a EStG 1988 nachzuversteuern sind und beginnend mit der zuletzt gewährten Sonderzahlung von den Sonderzahlungen (teilweise) keine Sozialversicherung mehr abzuziehen war, weil die Höchstbeitragsgrundlage von früheren sonstigen Bezügen (teilweise) bereits ausgeschöpft wurde. Rz 1124: Wird gleichzeitig mit einem laufenden Bezug…
… 67 Abs. 1 EStG 1988 von 620 Euro liegt, zur Gänze steuerfrei. | Laufender Bezug | 500,00 | Euro | | - Sozialversicherung | 75,35 | Euro | (zB Angestellter, D1, Satz 15,07%) | | | | | Bemessungsgrundlage Lohnsteuer | 424,65…
…Aufrollung durchgeführt, kommt es bei der Veranlagung automatisch zu einer Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer. § 16 Abs. 2 EStG 1988 - Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen (Rz 319) (1996) Nach der Gehaltsordnung des KV der Handelsangestellten Österreichs muss eine Rückverrechnung der im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zuviel bezogenen…
…eine Aufrollung iSd § 77 Abs. 4a iVm § 67 Abs. 10 EStG 1988 vorzunehmen ist. Rechtliche Begründung § 67 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 103/2019 lautet auszugsweise wie folgt: Abs. 1 Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge…
…SWK 2011, S 339 [343]); bei Nachzahlung eines laufenden Bezuges sind sie gemeinsam mit dem laufenden Bezug des Auszahlungsmonats nach dem Tarif zu versteuern. Bei Nachzahlungen für vergangene Kalenderjahre ist keine Aufrollung möglich (zB BFG 18.2.2015, RV/3100165/2013; BFG 8.4.2016…
…die vollinhaltliche Stattgabe der Beschwerde. Ob und wann aufgrund der Aufrollung durch die pensionsauszahlende Stelle Zahlungen an die Beschwerdeführerin geleistet worden seien, könne seitens des Finanzamtes nicht beurteilt werden. Dies sei dem Finanzamt von der bezugsauszahlenden Stelle nicht mitgeteilt worden. Unter den von der belangten…