…wurde. Im Abrechnungsverfahren ist vielmehr von der Richtigkeit der Abgabenforderungen bzw. Rückforderungsansprüche auszugehen. Im vorliegenden Fall ist daher allein die Rechtsfrage zu klären, ob das Finanzamt die Ansprüche der Berufungswerberin auf Rückerstattung der berichtigten Umsatzsteuern ungeachtet des bereits abgeschlossenen Zwangsausgleiches mit Konkursforderungen aufrechnen durfte. Gemäß …
…Jänner 1981, 14/0842/80, dem sachverhaltsmäßig ebenfalls eine vom Finanzamt während des Konkurses vorgenommene Verrechnung (Aufrechnung) von Konkursforderungen mit einer aus angerechneten, vor Konkurseröffnung entstandenen Einkommensteuervorauszahlungen resultierenden Einkommensteuerveranlagungsgutschrift des Gemeinschuldners sowie ein vom Masseverwalter gestellter Rückzahlungsantrag zugrunde liegen, hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der…
…aus der Anrechnung der Einkommensteuervorauszahlungen dieses Jahres resultierende Steuergutschrift (1.881,84 €) entstanden ist. War dies vor konkreter Konkurseröffnung, wäre der Abgabengläubiger als Konkursgläubiger damit bereits vor Konkurseröffnung auch Schuldner des Gemeinschuldners geworden, und die strittige Aufrechnung von Konkursforderungen gegen diese Einkommensteuergutschrift für 2006…
…September 2005 betreffend Rückzahlung und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 11. August 2005 beantragte die Berufungswerberin (Bw.), das auf ihrem Abgabenkonto befindliche Guthaben in Höhe von zumindest € 2.733,49 auf das…
…Einhebung eingebracht worden wären, würden diese Beträge Konkursforderungen darstellen, die im Zuge des Konkursverfahrens anzumelden gewesen wären. Im Falle der rechtzeitigen Anmeldung im Konkursverfahren stünde für diese Abgaben die quotenmäßige Befriedigung aus der Konkursmasse zu. Die Aufrechnung von Konkursforderungen mit Gegenansprüchen, die nach Beendigung des…
…Ediktsdatei angezeigt vom 25. September 2002 bis 22. April 2003) zu einer Masseunzulänglichkeit gekommen wäre, lässt sich nichts gewinnen, da nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Aufrechnung von Masseforderungen gegen (die Abgaben betreffende) Forderungen der Masse entsprechend den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO keiner konkursrechtlichen…
…KO und AO ist eine Aufrechnung nur unzulässig, wenn ein Konkursgläubiger - Gläubiger erst nach der Konkurseröffnung - Ausgleichseröffnung Schuldner der Konkursmasse - des Ausgleichsschuldners geworden ist. Die ersten beiden Absätze des § 215 BAO lauten: "Abs 1: Ein sich aus der Gebarung gem § 213 unter Außerachtlassung von Abgaben…
…die mit Konkursforderungen des Finanzamtes nicht kompensiert werden könne. Es sei nämlich für eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Zu der dieser Abgabensache zu Grunde liegenden Frage, nämlich wie die Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen…
…eine Aufrechnung des oben erwähnten Guthabens und einer Umsatzsteuergutschrift mit Konkursforderungen im Hinblick auf das laufende Abschöpfungsverfahren des Bw. verwehrt gewesen sei. Dieser Ansicht kann sich die Abgabenbehörde zweiter Instanz aus folgenden Gründen nicht anschließen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben…
…resultierende Gutschrift nicht mit der angemeldeten Konkursforderung (€ 7.229,35) hätte aufrechnen dürfen. Dem Einwand des Bw im Vorlageantrag, dass die Abgabenbehörde übersehe, dass nach erfolgter Gegenverrechnung der vor Konkurseröffnung entstandenen, gegenseitigen Forderungen eine Abgabenforderung in der Höhe von € 1.263,09 übrig…
…Frage ist allerdings im Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren zu klären, und nicht im Verfahren betreffend Rückzahlung bzw. Abrechnung. Für die Frage der Aufrechenbarkeit von Gutschriften aus Umsatzsteuerberichtigungen mit Konkursforderungen des Abgabengläubigers ist der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit iSd § 16 Abs. 3 Z.1 UStG jedoch nicht relevant…
…der Differenzbetrag von 9.656,45 € [10.941,00 € (E 2003) plus 114,33 € (Zinsen 2003) abzüglich 1.073,64 € (E 2002), abzüglich 286,48 € ( E 2001) und abzüglich 38,76 € (Zinsen 2002 - Berechnung siehe unten)] als Konkursforderung anzumelden…
…kamen Sie (auch innerhalb der von Ihnen mit Eingabe vom 7.3.2003 begehrten verlängerten Frist bis 11.4.2003) nicht nach. Ihrem Beweisantrag auf Beischaffung des Anmeldeverzeichnisses aus dem Konkurs der Gesellschaft wurde entsprochen. Darin sind zwar Lohnforderungen als Konkursforderungen verzeichnet. Dem Anmeldeverzeichnis ist…
…239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 12. September 2005 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) die Rückzahlung des sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2005 ergebenden Guthabens in Höhe von € 980,85…
…1 BAO gestützte Verrechnung eines später entstandenen Einkommensteuerguthabens mit einer Konkursforderung zulässig, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz KO nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelte. § 215 BAO verpflichte das Finanzamt zur Aufrechnung von Guthaben mit fälligen Abgabenschuldigkeiten. Dem Vorlageantrag vom 17…
…eine solche Aufrechnung gebe es weder in der Abgabenordnung, noch viel weniger in der Insolvenzordnung eine Rechtsgrundlage. Der Bw erkläre daher, den gestellten Rückzahlungsantrag zu wiederholen und auf das nach Abschluss der Veranlagung für das Jahr 2011 bestanden habende Guthaben in Höhe von € 8…
…die mit Konkursforderungen des Finanzamtes nicht kompensiert werden könne. Es sei nämlich für eine Aufrechnung im Konkurs entscheidend, dass sich die Ansprüche bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechenbar gegenüber gestanden seien. Zu der dieser Abgabensache zu Grunde liegenden Frage, nämlich wie die Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen…
…daher aushaftende Masseforderungen mit gegen ihn gerichtete Forderungen der Masse verrechnen kann. Ausgeschlossen ist nach dieser Gesetzeslage hingegen eine Aufrechnung von vor der Konkurseröffnung fälligen Verbindlichkeiten (Konkursforderungen) mit erst während des Konkursverfahrens entstandenen Masseforderungen. Nach der Aktenlage wurden am Abgabenkonto der GmbH in der Zeit…
…der Aufrechnung auf das Erkenntnis des VwGH vom 24.10.2001, 2001/17/0130, und damit auf die schuldbefreiende Wirkung des § 156 Abs. 1 KO beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass dieses Erkenntnis keine Aussagen darüber trifft, bis zu welchem Zeitpunkt eine Kompensation von Konkursforderungen und…
…diesem Ausmaß war daher eine Aufrechnung mit einer Konkursforderung unzulässig. Der überwiegende Teil in Höhe von 1.964,00 € ist ebenso wie die Bildungsprämie vor Konkurseröffnung entstanden. Zum Aufrechnungserfordernis der Fälligkeit der wechselseitigen Forderungen ist festzuhalten, dass die aufgerechnete Konkursforderung des Abgabengläubigers (Umsatzsteuer 2008…