…die Einkommensteuernachforderung nicht mit der Umsatzsteuergutschrift aus der Festsetzung vom 31. Jänner 2005 aufgerechnet wurde, bekämpft. Der eingewendeten Rückwirkung sowie Aufrechenbarkeit der Gutschriften aus der Veranlagung der Umsatzsteuer 2003 gegen die Einkommensteuer 2003 ist entgegenzuhalten, dass die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., H., B.Str. 158, vom 6. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L., vertreten durch N.N1., vom 13. Juli 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Kreissler & Pichler & Walter Rechtsanwälte GmbH, Rechtsanwaltskanzlei, 8940 Liezen, Rathausplatz 4, vom 28. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 13. April 2005 betreffend Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO) 2005…
…welcher Sachverhalt welche Abgaben auslöse (steuerbares Verhalten), sei nach dem Abgabenrecht zu beantworten. Der Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben, die Fälligkeit und die Entstehung der Steuerschuld (§ 4 BAO) sei bei der Beurteilung der Aufrechenbarkeit nach § 19 Abs. 2 KO grundsätzlich unbeachtlich (Beiser, ZIK 2001, 289)…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. März 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 13. August 2001 wurde über das Vermögen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch I-GmbH, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Baden Mödling vom 13. Juni 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Auf Grund des Antrages vom 5. Jänner 1999 wird festgestellt, dass die…
…sei dann, wenn die Gegenforderung erst nach Konkurseröffnung begründet werde, eine Aufrechung während des Konkursverfahrens ausgeschlossen. Die Aufrechenbarkeit trete erst mit der Beendigung des Konkursverfahrens ein, also zu einem Zeitpunkt, zu dem nur mehr die Zwangsausgleichsquote durchsetzbar und mit der Gegenforderung verrechenbar sei. Dies wiederum…
…0227). Da Schadenersatzforderungen zivilrechtliche und Abgabenforderungen öffentlich-rechtliche Ansprüche darstellen, für die jeweils verschiedene Wege der Rechtsdurchsetzung vorgesehen sind, fehlt es diesen beiden Forderungen für eine Aufrechenbarkeit schon an der vorgenannten Gleichartigkeit. Weiters steht ihrer Kompensationszulässigkeit auch die Anordnung des § 1441 zweiter Satz ABGB entgegen…
…ausgeführt, dass die nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens iVm einem rechtskräftig bestätigten Zahlungsplan abgegebene Aufrechnungserklärung in casu eine uneingeschränkte Aufrechenbarkeit offeriere und keine eingeschränkte Aufrechenbarkeit auf fällige Zahlungsplanquoten. Die Gutschriften aus der Einkommensteuer 2008 (380,04 €) und der Einkommensteuer 2009 (815,31 €) seien daher…
…die Restforderung des Gläubigers nicht endgültig. Hinsichtlich des die Ausgleichsquote übersteigenden Betrages wird jedoch dieser Restforderung ihre Klagbarkeit, Erzwingbarkeit und Aufrechenbarkeit genommen und sinkt diese auf den Rang einer natürlichen unvollkommenen Verbindlichkeit herab. Gleiches gilt für die durch Gericht bestimmten, aber auf Grund des Zahlungsplanes…
…dem Wortlaut dieser Gesetzesstellen kann grundsätzlich kein Zweifel daran bestehen, dass auch Forderungen des Staates, überhaupt öffentlich-rechtliche Forderungen, durch Aufrechnung getilgt werden können, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Aufrechenbarkeit vorliegen. § 1441 2. Satz ABGB, wonach gegen Forderungen des Staates nur insoweit aufgerechnet werden kann…
…der Aufrechnungserklärung etwas ändern soll, sei unerfindlich. Ursache für die Beseitigung der Klagbarkeit der Forderung - und damit des Vorliegens einer der Voraussetzungen ihrer Aufrechenbarkeit - sei nicht im Verlauf der Zeit wie bei der Verjährung zu sehen, sondern eben in der Nachlasswirkung, die der Ausgleich und…
…Abgabenforderungen öffentlich-rechtliche Ansprüche darstellen, für die jeweils verschiedene Wege der Rechtsdurchsetzung vorgesehen sind, fehlt es diesen beiden Forderungen für eine Aufrechenbarkeit schon an der vorgenannten Gleichartigkeit. Weiters steht ihrer Kompensationszulässigkeit auch die Anordnung des § 1441 zweiter Satz ABGB entgegen, wonach gegen Forderungen des Staates…
…Abgabenforderungen öffentlich-rechtliche Ansprüche darstellen, für die jeweils verschiedene Wege der Rechtsdurchsetzung vorgesehen sind, fehlt es diesen beiden Forderungen für eine Aufrechenbarkeit schon an der vorgenannten Gleichartigkeit. Weiters steht ihrer Kompensationszulässigkeit auch die Anordnung des § 1441 zweiter Satz ABGB entgegen, wonach gegen Forderungen des Staates…
…der Dauer des Konkursverfahrens zur Anwendung kommt, dieses aber am 4. November 2005 aufgehoben wurde. Zur Aufrechenbarkeit der während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2005 mit einer Konkursforderung sind folgende weitere Überlegungen anzustellen: Gemäß § 200 Abs. 4 KO wird das Schuldenregulierungsverfahren nach…
…Frage, welcher Sachverhalt welche Abgaben auslöse (steuerbares Verhalten), sei nach dem Abgabenrecht zu beantworten. Der Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben, die Fälligkeit und die Entstehung der Steuerschuld (§ 4 BAO) sei bei der Beurteilung der Aufrechenbarkeit nach § 19 Abs. 2 KO grundsätzlich unbeachtlich (Beiser, ZIK 2001…
…Aufrechnung trotz bereits abgeschlossenen Zwangsausgleichs wird auf die Entscheidung des OGH vom 25.11.1998, 3 Ob 76/97 s verwiesen. Darin hat der Oberste Gerichtshof die Aufrechenbarkeit der vollen Konkursforderung nach Abschluss eines Zwangsausgleiches bejaht, wenn bereits im Konkurs eine Aufrechnungslage bestanden hat. Gem…
…Frage ist allerdings im Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren zu klären, und nicht im Verfahren betreffend Rückzahlung bzw. Abrechnung. Für die Frage der Aufrechenbarkeit von Gutschriften aus Umsatzsteuerberichtigungen mit Konkursforderungen des Abgabengläubigers ist der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit iSd § 16 Abs. 3 Z.1 UStG jedoch nicht relevant…
…kommt in diesem Zusammenhang keine Berechtigung zu, da die über die Quote hinausgehende Forderung nicht vernichtet, sondern nur der Klagbarkeit und Aufrechenbarkeit gegenüber dem Ausgleichsschuldner beraubt wird und als Naturalobligation weiterbesteht. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049, verstärkter Senat…
…können außer durch die im § 211 BAO vorgesehenen Entrichtungsarten grundsätzlich auch durch Kompensation (§ 1438 ABGB) entrichtet werden. Die Aufrechenbarkeit von Forderung und Gegenforderung setzt außer der Richtigkeit, Gleichartigkeit, Fälligkeit und dem Nichtvorliegen eines gesetzlichen oder vertraglichen Aufrechnungsverbotes auch voraus, dass Forderung und Gegenforderung einander aufrechenbar…