…die Einkommensteuernachforderung nicht mit der Umsatzsteuergutschrift aus der Festsetzung vom 31. Jänner 2005 aufgerechnet wurde, bekämpft. Der eingewendeten Rückwirkung sowie Aufrechenbarkeit der Gutschriften aus der Veranlagung der Umsatzsteuer 2003 gegen die Einkommensteuer 2003 ist entgegenzuhalten, dass die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***R_1***, den beisitzenden Richter ***R_2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R_3*** und ***R_4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 23. Jänner 2026 gegen den Abrechnungsbescheid gem. § 216 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., H., B.Str. 158, vom 6. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L., vertreten durch N.N1., vom 13. Juli 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
2.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 2.7.1 Aufzeichnungspflicht Rz 102: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 ErdgasAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Erdgas überprüft werden können. 2.7.2 Rechnungslegungspflicht Rz 103: Im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Kreissler & Pichler & Walter Rechtsanwälte GmbH, Rechtsanwaltskanzlei, 8940 Liezen, Rathausplatz 4, vom 28. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 13. April 2005 betreffend Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO) 2005…
…welcher Sachverhalt welche Abgaben auslöse (steuerbares Verhalten), sei nach dem Abgabenrecht zu beantworten. Der Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben, die Fälligkeit und die Entstehung der Steuerschuld (§ 4 BAO) sei bei der Beurteilung der Aufrechenbarkeit nach § 19 Abs. 2 KO grundsätzlich unbeachtlich (Beiser, ZIK 2001, 289)…
1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. März 2003 betreffend Rückzahlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 13. August 2001 wurde über das Vermögen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch I-GmbH, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Baden Mödling vom 13. Juni 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Auf Grund des Antrages vom 5. Jänner 1999 wird festgestellt, dass die…
6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…
…der Gutschrift lt. Umsatzsteuerbescheid 2023 vom 18.11.2024 iHv € ***Betrag_1***, und führte zur Begründung aus, diese Gutschrift sei zur Tilgung von Insolvenzforderungen der Abgabenbehörde herangezogen worden, obwohl keine Aufrechenbarkeit vorgelegen sei. Die Gutschrift resultiere aus Umsatzsteuerberichtigungen gem. § 16 UStG 1994, weil Forderungen…
…1 IO müsse die Aufrechenbarkeit jedoch im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegeben sein. lm Sinne der obigen Ausführungen sei der angefochtene Bescheid sohin aufgrund der Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes abzuändern. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 09.06.2016 wies das Finanzamt die Beschwerde ab. Das Finanzamt begründete die Abweisung…
…sei dann, wenn die Gegenforderung erst nach Konkurseröffnung begründet werde, eine Aufrechung während des Konkursverfahrens ausgeschlossen. Die Aufrechenbarkeit trete erst mit der Beendigung des Konkursverfahrens ein, also zu einem Zeitpunkt, zu dem nur mehr die Zwangsausgleichsquote durchsetzbar und mit der Gegenforderung verrechenbar sei. Dies wiederum…
Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
…dass die Abgabenschuldigkeiten in diesem Zeitpunkt bereits fällig waren. Für die Aufrechenbarkeit kommt es hier nur auf das Bestehen der Gegenforderung (hier: Abgabenschuldigkeit) im Zeitpunkt der Begründung des Pfandrechts, nicht aber auf das Fälligwerden der Gegenforderung an. Rz 147: Solange eine Aufrechnung von der anweisenden…
…ua sicherstellen, dass nach der Insolvenzeröffnung keine neue Aktivforderung entstehen und dass die Rechtsstellung des Insolvenzgläubigers auch nicht durch andere Rechtshandlungen verbessert werden kann. 59 § 20 Abs 1 IO beschränkt daher die Aufrechenbarkeit von Forderungen im Insolvenzverfahren insofern, als die Aufrechnung unzulässig ist, wenn ein…
… 19 Abs 2 IO). Erschwert ist die Aufrechnung, weil die Aufrechenbarkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Aufrechnungserklärung nicht genügt, diese vielmehr schon im Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegeben gewesen sein muss (§ 20 Abs 1 IO). Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lässt grundsätzlich die bereits bestandene Möglichkeit der…
…2020 entstanden. Deshalb stellt die Gutschrift eine Massegutschrift dar, die auf die Abgabenmasseforderung zu verrechnen war. Im Übrigen bestünden auch noch ältere Abgabeninsolvenzforderungen in weit höherem Maß (siehe ausgesetzte Beträge FA xx). Wäre die Gutschrift als Insolvenzgutschrift zu beurteilen, wäre dafür Aufrechenbarkeit gem. §§ 19, 20…