…nicht, wenn eine rechtliche Verpflichtung- beispielsweise auf Grund einer Notsituation- zur Leistung besteht, ebenso wenig wie zum Einen eine sittliche Pflicht besteht, der Ehegattin (zB durch Übernahme von Sicherheiten) die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. VwGH vom 23.3.1999, 98/14/0133)…
…Bw. aufforderte, bekannt zu geben, ob bzw. bejahendenfalls wann dessen Ehefrau seit der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit des Bw. in Österreich im Jahre 1990 einen Antrag bzw. Anträge auf Aufenthalt oder Niederlassung in Österreich stellte sowie sämtliche diesbezügliche Dokumente vorzulegen. Weiters wurde der Bw. um…
…wäre. 2. Umschulungskosten Grundsätzlich kommen Umschulungskosten auch vor Aufnahme einer Tätigkeit als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht. Dies hat jedoch zur Voraussetzung, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus einer angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Diesen hinreichend konkreten Zusammenhang…
…ausgeübten Lehrerberufes gehandelt hat. Eine berufliche Fortbildungsbedingtheit zufolge der Aufnahme des in Rede stehenden Jus-Studiums mit der vom Bw. im Kalenderjahr 2004 ausgeübten Tätigkeit als Sonderschullehrer ist laut Sach- und Aktenlage auch für den Unabhängigen Finanzsenat nicht erkennbar. An dieser Beurteilung vermag auch die…
…ausschlaggebend für ihre Aufnahme im Personalbereich eines Konzernunternehmens im Jahr 2011 seien ihre Kenntnisse in Mediation und NLP gewesen, dann mag dies möglicherweise zutreffen, aber die Beurteilung, ob die NLP-Kurse beruflich veranlasst sind und ein Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit vorliegt…
…Zahl 90/13/0129, ergibt sich, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 5 Abs.1 lit.d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 notwendige Annahme widerlegt, die Vollwaise wäre infolge ihrer Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Herr Bw…
…sei sie im Zuge der Frage, welche Fort- und Weiterbildung sie entsprechend ihren Interessen und ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit (seit zwanzig Jahren in Notariatskanzleien beschäftigt) besuchen könne bzw. welche zusätzlichen Qualifikationen sie sich aneignen könne (im Falle eines eventuellen Verlustes ihres Arbeitsplatzes) auf den Ausbildungslehrgang…
…2006/15/0258). Nach der Rechtsprechung des EuGH soll die Bestimmung des Art. 39 EG über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und steht Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit…
…vor Reiseantritt aufkommen und würde für diesen Betrag keinerlei Förderungen oder Ermäßigungen von der EF GmbH erhalten. Weiters gehe die Tochter der Bw. während ihres Sprachaufenthaltes keinerlei beruflichen Tätigkeit nach. Der Aufenthalt diene ausschließlich der Weiterbildung. Das Finanzamt begründete den abweisenden Bescheid damit, dass gemäß …
…beibehalten, dass bei einem Studium neben der beruflichen Tätigkeit nur noch betriebliche Telefonate möglich seien. 2) Der Privatanteil/KFZ wurde nunmehr mit 25% (= 4.147,85) in Ansatz gebracht. 3) Der Posten "Werbeaufwand" betrug 93,00 € + 24,73 € (Deko-Material) 4) "Fortbildung"…
…dem Jahr 1999 sei er in Wien nichtselbständig tätig, jedoch aufgrund seiner Tätigkeit meist in Deutschland auf Dienstreise gewesen. Bei Aufnahme der Tätigkeit in Kärnten habe er gehofft, bald wieder beruflich nach Wien wechseln zu können. Bei der Firma R. in Vorarlberg habe der Bw…
…Erwerb und Veräußerung der Engelspieta würden zeigen, dass hier zu keinem Zeitpunkt 'eine innere Beziehung' des Bw. mit seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit bestanden habe. Der Verkauf der Skulptur sei demnach nicht steuerbar. Der Bescheid sei mit Verfahrensmängeln belastet. Ein im Berufungsverfahren vorgelegtes Schreiben mit…
…sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten abzugsfähig…
…der Betätigung hinsichtlich des Gelingens der Widerlegung der Annahme des § 1 Abs.2 LVO Ungewissheiten bestehen. Ob vorläufig von Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle auszugehen ist, richtet sich danach, welche Alternative wahrscheinlicher ist. Seit dem Beginn der Tätigkeit im Jahr 2003 bis zum Jahr 2006…
…dar. Eine steuerlich relevante Unzumutbarkeit der Aufgabe des bestehenden Wohnsitzes in 2, 5, liegt daher nicht vor. Bekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit getragen wird, kann nicht zu Werbungskosten führe. Dies gilt auch dann, wenn die Bekleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen…
…916 S sind ausnahmslos vor Aufnahme des Dienstverhältnisses mit der A-GmbH, somit vor dem 1. September 2001, angefallen. Mangels eines Zusammenhanges mit der vom Steuerpflichtigen als Programmierer (bzw. im Rahmen verschiedener Dienstverhältnisse) ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit sind die strittigen Aufwendungen daher…
…und betonte, dass sie sich "dadurch" nicht um ihr "Mehrergebnis" bringen lasse. f) Die nunmehrige Auffassung der Behörde, es handle sich bei der - seit Beginn der beruflichen Tätigkeit unverändert ablaufenden - Tätigkeit um eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit, verstößt offensichtlich gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, insbesondere…
…berücksichtigt: Die Abzugsfähigkeit für Ausbildungskosten sei zum Beispiel für Aufwendungen im Zusammenhang mit Umschulungsmaßnahmen gegeben, die aus öffentlichen Mitteln (AMS) oder von Arbeitsstiftungen gefördert würden. Aufwendungen für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit seien daher nicht abzugsfähig (z.B. Aufwendungen für den Besuch eines einzelnen Kurses…
…eine ausschließlich berufliche Anschaffung und Verwendung des Mobiltelefons weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden. d.) In einem Mail des RTD vom 24.1.2008 an das Finanzamt wird zwar ergänzend ausgeführt, der Bw. verrichte derzeit und auch damals Dienst. Er werde für die Aufnahme von…
…bzw. Dienstvertrag sowie die Meldebescheinigung für den Aufenthalt in Deutschland vorzulegen. Darüber hinaus wurde der Bw. ersucht, zu diversen offen gebliebenen Sachverhaltsmomenten bezüglich der Art seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit Stellung zu beziehen. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 24. Juni 2008 legte der Bw. den am 17. Juni…