…nicht, wenn eine rechtliche Verpflichtung- beispielsweise auf Grund einer Notsituation- zur Leistung besteht, ebenso wenig wie zum Einen eine sittliche Pflicht besteht, der Ehegattin (zB durch Übernahme von Sicherheiten) die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. VwGH vom 23.3.1999, 98/14/0133)…
…Bw. aufforderte, bekannt zu geben, ob bzw. bejahendenfalls wann dessen Ehefrau seit der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit des Bw. in Österreich im Jahre 1990 einen Antrag bzw. Anträge auf Aufenthalt oder Niederlassung in Österreich stellte sowie sämtliche diesbezügliche Dokumente vorzulegen. Weiters wurde der Bw. um…
…wäre. 2. Umschulungskosten Grundsätzlich kommen Umschulungskosten auch vor Aufnahme einer Tätigkeit als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht. Dies hat jedoch zur Voraussetzung, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus einer angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Diesen hinreichend konkreten Zusammenhang…
…idF BGBl. I Nr. 180/2004 zählen zu den Werbungskosten Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber dürfen gemäß §…
…ausgeübten Lehrerberufes gehandelt hat. Eine berufliche Fortbildungsbedingtheit zufolge der Aufnahme des in Rede stehenden Jus-Studiums mit der vom Bw. im Kalenderjahr 2004 ausgeübten Tätigkeit als Sonderschullehrer ist laut Sach- und Aktenlage auch für den Unabhängigen Finanzsenat nicht erkennbar. An dieser Beurteilung vermag auch die…
…generellen Selbsterhaltungsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Dass sich die AW gegen die "Behauptung" ausspricht, dass durch die berufliche Tätigkeit ein Anspruch auf I-Pension erwirkt wurde (2.Seite 3.Absatz) ist nicht ganz verständlich, handelt es sich hierbei doch um eine Tatsachenfeststellung. Aus welchen Gründen die Anstellungen…
…nur solche Krankheitskosten seien, welche entweder aus der medizinischen Behandlung typischer Berufskrankheiten oder aus der Behandlung von Erkrankungen herrühren würden, deren ursächlicher Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und Erkrankung eindeutig feststehe, was hier nicht vorliege. Nicht jede Erkrankung kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Als Berufskrankheit kommen…
…Waisenpension ist unbestreitbar keine berufliche Tätigkeit in diesem Sinne. Auch nach der Judikatur des VwGH können Ausgaben, die vor der Erzielung stpfl Einnahmen geleistet werden, grundsätzlich Werbungskosten sein, sofern sie im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme der Tätigkeit gerichtet sind und ernstlich…
…Anbetracht der vorstehenden Ausführungen gelangt der Unabhängige Finanzsenat zur Auffassung, dass die vom Bw. gesetzten Schritte auf die Vorbereitung und Aufnahme einer (haupt)beruflichen Tätigkeit als Linienpilot gerichtet waren und ernstlich darauf abzielten. Keine Auswirkung hat - abgesehen davon, dass es keinem leichtfertigen Entschluss entsprang - dass…
…bzw der Anwendbarkeit von § 16 Abs. 1 Z 10 EStG entgegenstehen soll. Mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Lehrerin hat die Bf ihre Bereitschaft und ihren Willen zu einem beruflichen Wechsel klar und eindeutig unter Beweis gestellt. Sie zeigte Flexibilität, wie sie u.a…
…ausschlaggebend für ihre Aufnahme im Personalbereich eines Konzernunternehmens im Jahr 2011 seien ihre Kenntnisse in Mediation und NLP gewesen, dann mag dies möglicherweise zutreffen, aber die Beurteilung, ob die NLP-Kurse beruflich veranlasst sind und ein Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit vorliegt…
…Zahl 90/13/0129, ergibt sich, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 5 Abs.1 lit.d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 notwendige Annahme widerlegt, die Vollwaise wäre infolge ihrer Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Herr Bw…
…00 sei anzuerkennen, ebenso wie Notwendigkeit des nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin genutzten Arbeitszimmers dem Grunde nach und auch die Abzugsfähigkeit der anteiligen Kosten von € 5.362,69 betreffend die Investition der Photovoltaikanlage im Ausmaß von pauschal 29,37 %, und daher…
…bezog daraus eine Leistungsanerkennung von 90 € pro Monat. Im Übrigen verfügte die Bf. über keinerlei Einkünfte aus eigener beruflicher Tätigkeit und bezog weder Pflegegeld noch Leistungen vom AMS. Strittig ist im Beschwerdefall, ob sich die Bf. ab November 2014 im Sinne der Bestimmung des…
…Arbeitsstunden 1.500 Stunden für 9 Monate (Annahme nur mit 25 Arbeitsstunden pro ECTS) 167 Stunden pro Monat 39 Stunden pro Woche“ Das Überwiegen von 39 Stunden Ausbildung zu 32 Stunden (Urlaub, Krankheit und Feiertage nicht berücksichtigt) beruflicher Tätigkeit sei klar ersichtlich. Des Weiteren werde…
…sei sie im Zuge der Frage, welche Fort- und Weiterbildung sie entsprechend ihren Interessen und ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit (seit zwanzig Jahren in Notariatskanzleien beschäftigt) besuchen könne bzw. welche zusätzlichen Qualifikationen sie sich aneignen könne (im Falle eines eventuellen Verlustes ihres Arbeitsplatzes) auf den Ausbildungslehrgang…
…2006/15/0258). Nach der Rechtsprechung des EuGH soll die Bestimmung des Art. 39 EG über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und steht Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit…
…vor Reiseantritt aufkommen und würde für diesen Betrag keinerlei Förderungen oder Ermäßigungen von der EF GmbH erhalten. Weiters gehe die Tochter der Bw. während ihres Sprachaufenthaltes keinerlei beruflichen Tätigkeit nach. Der Aufenthalt diene ausschließlich der Weiterbildung. Das Finanzamt begründete den abweisenden Bescheid damit, dass gemäß …
…nachgegangen worden, weshalb genau die Expertise der Herren ***CU***, ***DM*** und ***WB*** erworben wurde. Dies habe mit deren beruflicher Tätigkeit, der dabei gewonnenen Erfahrung und der weltweiten Vernetzung zu tun. Zudem könne auch der Versuch, die Beschwerdeführerin ins "kriminelle ***EFI***-Eck" zu drängen, nur in…
…beibehalten, dass bei einem Studium neben der beruflichen Tätigkeit nur noch betriebliche Telefonate möglich seien. 2) Der Privatanteil/KFZ wurde nunmehr mit 25% (= 4.147,85) in Ansatz gebracht. 3) Der Posten "Werbeaufwand" betrug 93,00 € + 24,73 € (Deko-Material) 4) "Fortbildung"…