…steuerlich zur Gänze eingestellt werden darf 5) die Auflösung der durch Bilanzberichtigung eingestellten Abfertigungsrückstellung für J.M. im Ausmaß von 20 % des Nominalbetrages im Jahr 2001 nach den Bestimmungen des § 9 Abs. 5 EStG 1988 und die grundsätzliche Höhe der Rückstellung ad 1) Im Betriebsprüfungsbericht…
…so ist der Durchschnitt der gesamten Vertragsdauer maßgeblich. (5) Der Handelsvertreter verliert den Ausgleichsanspruch, wenn er dem Unternehmer nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mitgeteilt hat, dass er seine Rechte geltend macht." Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur für Anwartschaften…
…so ist der Durchschnitt der gesamten Vertragsdauer maßgeblich. (5) Der Handelsvertreter verliert den Ausgleichsanspruch, wenn er dem Unternehmer nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mitgeteilt hat, dass er seine Rechte geltend macht." Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur für Anwartschaften…
…sonstigen Einkünften (aus der Veräußerung von Beteiligungen) in Abzug zu bringen ist und ob 5. die dem Bw. im Jahr 2001 seitens des W der Ä Kammer rückerstatteten Pflichtbeiträge zugeflossen sind. ad 1.) Rückstellung: Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur für Anwartschaften…
…Prüfungszeitraum bilanzierten Rückstellung handle es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3 EStG. Wie der Gesetzgeber weiters in § 9 Abs. 3 EStG ausführe, sei die Bildung einer solchen Rückstellung nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden könnten, nach denen…
…Berufungswerberin in der Bilanz zum 31. Dezember 2001 selbst eine solche gewinnerhöhende Auflösung der Rückstellung vorgenommen hat. Die Auswirkungen lt. Tz 31 des Bp-Berichtes vom 17. Juli 2001, ABNr. abc, sind daher rückgängig zu machen. 2) Wertpapierunterdeckung: Gemäß § 14 Abs. 5 EStG 1988 muss…
…nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Gemäß § 9 Abs. 5 EStG 1988 sind Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Der maßgebliche Teilwert ist ohne Vornahme…
…da wegen der wirtschaftlichen Nutzung als Deponie ein unmittelbares Rekultivierungserfordernis nicht gegeben sei. Eine eigene Bewertungsvorschrift für Rückstellungen hinsichtlich des Streitzeitraumes 1994 bis 1998 ist im Einkommensteuergesetz nicht enthalten. Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 EStG 1988 betreffend die pauschale Abzinsung von Rückstellungen wurde erst…
…steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 9 Abs. 3 leg. cit. und die diesbezüglichen unternehmensrechtlichen Voraussetzungen nach § 198 Abs. 1 Z 1 UGB (HGB) im Anwendungsbereich des "Maßgeblichkeitsgrundsatzes" des § 5 EStG identisch. Damit sei aber der Vorsichtsgrundsatz des § 201 Abs…
…des Jahres 2003 betrug nach Abzug der 20 %igen Kürzung im Sinne des § 9 Abs. 5 EStG 1988 in Höhe von 17.615,02 Euro 70.462,52 Euro. Das Finanzamt nahm aber eine Gewinn erhöhende Auflösung von zwei Drittel der Gesamtrückstellung vor und wurde…
…Rückstellungsberechnung herangezogenen Grundlagen noch weiter von dem Deckungserfordernis laut A entfernt. Folgt man den Ausführungen lt. Berufungsbegehren, demzufolge eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt, wäre die Rückstellung überdies infolge Einführung des § 9 Abs. 5 EStG 1988 ab 2001…
…Weise der als Erfüllungsbetrag zu verstehende Rückzahlungsbetrag als eigentlicher Bewertungsmaßstab. Auch für die Steuerbilanz sind die für die Bewertung von Verbindlichkeiten geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Eigene Bewertungsvorschriften gelten für die in § 14 EStG 1988 geregelten Rückstellungen sowie nach § 9 Abs. 5 EStG 1988. Eine Rückstellung…
…Weise der als Erfüllungsbetrag zu verstehende Rückzahlungsbetrag als eigentlicher Bewertungsmaßstab. Auch für die Steuerbilanz sind die für die Bewertung von Verbindlichkeiten geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Eigene Bewertungsvorschriften gelten für die in § 14 EStG 1988 geregelten Rückstellungen sowie nach § 9 Abs. 5 EStG 1988. Eine Rückstellung…
…dar, ist mit der Maßgabe zu verstehen, dass es sich bei dem "Wirtschaftsgut Vermögensspareinlage" um eine Rückstellung im handels- und steuerrechtlichen Sinn handelt, die nach Ansicht des Finanzamtes Linz abzuzinsen ist. Allerdings ist für den steuerlichen Ansatz § 9 Abs 5 EStG idF BGBl I Nr…
…dar, ist mit der Maßgabe zu verstehen, dass es sich bei dem "Wirtschaftsgut Vermögensspareinlage" um eine Rückstellung im handels- und steuerrechtlichen Sinn handelt, die nach Ansicht des Finanzamtes Linz abzuzinsen ist. Allerdings ist für den steuerlichen Ansatz § 9 Abs 5 EStG idF BGBl I Nr…
…dar, ist mit der Maßgabe zu verstehen, dass es sich bei dem "Wirtschaftsgut Vermögensspareinlage" um eine Rückstellung im handels- und steuerrechtlichen Sinn handelt, die nach Ansicht des Finanzamtes Linz abzuzinsen ist. Allerdings ist für den steuerlichen Ansatz § 9 Abs 5 EStG idF BGBl I Nr…
…gewesen und in der beantragten Höhe wirtschaftlich im Jahr 1999 verursacht worden, so trage doch die Bildung einer Rückstellung für die Unterlassung dieses laufend anfallenden betrieblichen Erfordernissses zum Abtransport unverwertbarer Stoffe den Charakter einer durch § 9 Abs. 1 Z 1 bis 4 EStG nicht gedeckten…
…von S 800.000,00 gebildete Rückstellung für Umweltauflagen sei gemäß § 9 EStG 1988 unzulässung und daher aufzulösen (vgl. Tz 27 des Berichtes). Das Finanzamt erließ - nach Wiederaufnahme der Verfahren gem. § 303 Abs. 4 BAO zu den Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden der Jahre 1995 und 1996 …
…werden. Die Bildung der Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach dem jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Seit dem Steuerreformgesetz 1993 erklärte das Gesetz nunmehr ausdrücklich (§ 9 Abs. 3…
…Unter der Tz. 7 des Bp-Berichtes wurden die steuerlichen Hinzurechnungen (§ 9 Abs. 5 EStG 1988) bei den Rekultivierungsrückstellungen entsprechend angepasst. Unter Tz. 4 und Tz. 5 des Abschlussberichtes vom 7. Dezember 2007 begründet die Betriebsprüfung die steuerliche Nichtanerkennung der Rückstellungen für Schottersubstanzabbau und für…