…der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend das Jahr 2000 und eine Berufungsvorentscheidung über die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend das Jahr 2001 mit folgender Begründung: 1.) Wiederaufnahme betreffend 2000: Da im Zuge der Erhebungen für das Jahr 2001 hervorgekommen sei, dass der Zinsaufwand…
…evidenten Unregelmäßigkeiten und unvollständigen Aufzeichnungen über getätigte Umsätze und erzielte Einkommen als Anlass zu nehmen, um Erhebungen über die Richtigkeit dem Grunde und der Höhe nach anzustellen. Mit Berufungsentscheidung vom 10. Dezember 2010 gab der Unabhängige Finanzsenat der Berufung zum Teil Folge und setzte den…
…sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Eine Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache an den Spruchsenat als Ergebnis eines Berufungsverfahrens allein aufgrund des Umstandes einer unterbliebenen Verständigung eines Verteidigers über den Termin einer Verhandlung des Spruchsenates (bei im Übrigen ordnungsgemäßer Ladung des Beschuldigten) ist verfahrensrechtlich nicht…
…dass aber, sollte dies nicht restlos gelingen, mit Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Die sodann zunächst gestellten Fragen beziehen sich auf denKFZD. Hinsichtlich der Verwendung dieses Fahrzeuges gab der Bw an, dass dieses Fahrzeug von seiner Gattin überwiegend im Interesse der deutschen GesmbH verwendet…
… 256 Abs. 3, § 274 BAO) zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
…der Verwaltungsökonomie. Verwaltungsökonomie ist auch ein Kriterium bei der Ermessensübung. Voraussetzung ist die Bestimmtheit, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Von der Abhaltung einer mündlichen Verhandlung konnte aufgrund der Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 284 Abs. 3 BAO abgesehen werden. Salzburg, am 24…
…so vorzugehen, als wäre auch von diesen Personen ein Rechtsmittel eingebracht worden. Abs. 4 Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält;…
…setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 161 Abs. 4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der…
…Schätzungsweg aus Sicht des UFS (noch) nicht vor. 3.3 Bescheidkassation: Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…Schätzungsweg aus Sicht des UFS (noch) nicht vor. 3.3 Bescheidkassation: Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…der Sachverhaltsfeststellungen und rechtlichen Würdigung der Vorinstanz. Gegen die Verfahrensergänzung durch die Berufungsbehörde spricht weiters der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme vorgehalten werden müssten, weshalb auch prozessökonomische Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender…
…ermittelt hat und ob deren Berechnung sachgerecht erfolgt ist. Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn die Berufung weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der…
… 273 BAO oder Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz nach § 289 Abs 1 BAO erfolgt. Unter Beachtung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist es in beiden im Spruch angeführten Fällen sowohl im Interesse der Verwaltung als auch…
…Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2004-2006 offen gelegt hat, erforderlich ist, verfügt der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz. Im Rahmen der dabei zu treffenden Ermessensentscheidung waren Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend, dass der Umfang der durchzuführenden Erhebungen…
…würde, dem Finanzamt als Amtspartei zur Gegenstellungnahme übermittelt und jede Stellungnahme seitens des Finanzamtes der Bw. zur Gegenäußerung bekannt gegeben werden müsste. Eine Vorgangsweise, die das Verfahren wiederum zeitlich verzögern würde, weshalb auch Gründe der Verfahrensökonomie für die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache sprechen. Weiters…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1 BAO) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung…
…275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs.3, 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid…
…ergeben, kann erst beurteilt werden, wenn eine solche vorliegt. Auch insofern ist der zu beurteilende Sachverhalt bisher in wesentlichen Punkten unvollständig geblieben und war deshalb die Bescheidbehebung und Zurückverweisung nach § 289 Abs. 1 BAO auch zur Durchführung einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG erforderlich. Verluste aus…
…Die Aufhebung und Zurückverweisung ist insbesondere dadurch gerechtfertigt, dass es nicht Aufgabe der als reine Rechtsmittelbehörde mit Zweiparteienverfahren eingerichteten Abgabenbehörde zweiter Instanz sein kann, wie eine Abgabenbehörde erster Instanz für diese den entscheidungswesentlichen Sachverhalt in einem allenfalls umfangreichen Verfahren erstmalig zu ermitteln und somit Aufgaben…