…der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend das Jahr 2000 und eine Berufungsvorentscheidung über die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend das Jahr 2001 mit folgender Begründung: 1.) Wiederaufnahme betreffend 2000: Da im Zuge der Erhebungen für das Jahr 2001 hervorgekommen sei, dass der Zinsaufwand…
…einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst." Die Aufhebung unter Zurückverweisung liegt im Ermessen. Erwägungen Eingangs ist festzuhalten, dass die gegenständliche Beschwerde mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichtes vom 10.09.2018 wegen der lange andauernden Erkrankung der zuständigen Richterin neu zugeteilt worden ist…
…Regelung der Aufhebung unter Zurückverweisung folgt. Diese Ermessensübung ist zu begründen. Es wird darauf hingewiesen, dass der VwGH (21.11.2002, 2002/20/0315) zur Ermessensübung darauf hin weist, es würde die Anordnung des Gesetzgebers (über ein zweitinstanzliches Verfahren) unterlaufen, wenn es wegen des Unterbleibens…
…Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag hatte. Amtswegige Sachverhaltsermittlung Sowohl die belangte Behörde als auch das Bundesfinanzgericht haben den maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Bei unvollständigen Erhebungen des Finanzamtes sind diese ergänzen (oder nach § 269 Abs. 2 BAO ergänzen zu lassen) und sodann alle…
…evidenten Unregelmäßigkeiten und unvollständigen Aufzeichnungen über getätigte Umsätze und erzielte Einkommen als Anlass zu nehmen, um Erhebungen über die Richtigkeit dem Grunde und der Höhe nach anzustellen. Mit Berufungsentscheidung vom 10. Dezember 2010 gab der Unabhängige Finanzsenat der Berufung zum Teil Folge und setzte den…
…sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Eine Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache an den Spruchsenat als Ergebnis eines Berufungsverfahrens allein aufgrund des Umstandes einer unterbliebenen Verständigung eines Verteidigers über den Termin einer Verhandlung des Spruchsenates (bei im Übrigen ordnungsgemäßer Ladung des Beschuldigten) ist verfahrensrechtlich nicht…
…dass aber, sollte dies nicht restlos gelingen, mit Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Die sodann zunächst gestellten Fragen beziehen sich auf denKFZD. Hinsichtlich der Verwendung dieses Fahrzeuges gab der Bw an, dass dieses Fahrzeug von seiner Gattin überwiegend im Interesse der deutschen GesmbH verwendet…
… 256 Abs. 3, § 274 BAO) zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
…Bescheiderteilung hätte unterbleiben können (§ 278 Abs. 1 erster Satz BAO). Die Aufhebung und Zurückverweisung ist zweitens unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist (§ 278 Abs. 1 zweiter Satz BAO)…
…Zur Überprüfung und Feststellung der Bemessungsgrundlagen könne das Bundesfinanzgericht eine Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 278 BAO beschließen. Zur Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes seien noch umfangreiche Ermittlungen notwendig und eine weitere Verzögerung des Verfahrens durch umständliche Erhebungen des Verwaltungsgerichtes seien der Bf nicht zumutbar. 2.6…
…der Verwaltungsökonomie. Verwaltungsökonomie ist auch ein Kriterium bei der Ermessensübung. Voraussetzung ist die Bestimmtheit, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Von der Abhaltung einer mündlichen Verhandlung konnte aufgrund der Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 284 Abs. 3 BAO abgesehen werden. Salzburg, am 24…
…bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen…
…danach wird die belangte Behörde neuerlich in der Sache entscheiden können. Zurückverweisung Gemäß § 278 BAO kann das Verwaltungsgericht bei unterlassenen Ermittlungen mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen. Der Erlass des BMF…
…so vorzugehen, als wäre auch von diesen Personen ein Rechtsmittel eingebracht worden. Abs. 4 Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält;…
…setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 161 Abs. 4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der…
…Schätzungsweg aus Sicht des UFS (noch) nicht vor. 3.3 Bescheidkassation: Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…Schätzungsweg aus Sicht des UFS (noch) nicht vor. 3.3 Bescheidkassation: Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…der Sachverhaltsfeststellungen und rechtlichen Würdigung der Vorinstanz. Gegen die Verfahrensergänzung durch die Berufungsbehörde spricht weiters der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme vorgehalten werden müssten, weshalb auch prozessökonomische Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an…
…dass und welche Prüfungshandlungen diesbezüglich gesetzt wurden. Allein zufolge der Doppel- und Mehrfacherlöse wurden pauschal jährlich 20.000 € bzw. 22.000 € hinzugeschätzt. Die Aufhebung unter Zurückverweisung dient der Verfahrensbeschleunigung und entspricht dem Gebot der angemessenen Verfahrensdauer. Die erforderlichen Erhebungen im Außendienst wären jedenfalls…
…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…