…der in lit. a bis d angeführten Voraussetzungen aufheben. Nach § 300 Abs. 3 BAO tritt durch die Aufhebung eines Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung des aufgehobenen Bescheides befunden hat. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO idF AbgRmRefG, BGBl…
…mit einem Sachbescheid , der keinerlei Änderung gegenüber dem Erstbescheid nach sich zog, ist wegen entschiedener Sache (res judicata) rechtswidrig. Aus den dargestellten Gründen war der Wiederaufnahmebescheid vom 14. Mai 2007 gemäß § 289 BAO unter gleichzeitiger Aufhebung der ergangenen Berufungsvorentscheidung aufzuheben. Linz, am 13. Dezember 2007
…99/14/0217, stellte die Bw. am 13. Jänner 2003 einen Antrag auf Aufhebung gem. § 299 Abs. 1 BAO der Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1998. Die Bw. habe in den betreffenden Jahren aus ihrer Beteiligung an der D. folgende negative Einkünfte erwirtschaftet: | | DM |…
…der vorzeitige Abgang von Wirtschaftsgütern aus dem Anlagevermögen nicht berücksichtigt wurde" stellt keinen nachvollziehbar begründeten Aufhebungsgrund dar. Auch die Anführung des Gesetzestextes und die allgemeinen Ausführungen zum Zweck der IZP sind keine Grundlage für eine Aufhebung gem. § 299 BAO. Dem angefochtenen Bescheid sind z.B…
…Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: 1.) Der angefochtene Haftungsbescheid vom 9. März 2007 wird gemäß § 289 BAO ersatzlos aufgehoben. Der Berufung betreffend den Haftungsbescheid vom 9. März 2007 wird Folge gegeben. 2.) Die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide hinsichtlich 10/2006 und 12/2006 vom 12. März 2007…
…Bescheide wurden gem § 289 Abs 1 BAO ex tunc aufgehoben. Sie gehören nicht mehr dem Rechtsbestand an. Mit der rechtswirksamen Aufhebung der Bescheide lebt die Entscheidungspflicht des FA wieder auf. Denklogisch kann das nur bedeuten, dass die Frist des § 311 Abs 2 BAO von sechs…
…muss. Zusätzlich würde eine solche Vorgehensweise dem Grundsatz der Neutralität in der Umsatzsteuer im Unternehmensbereich widersprechen. Außerdem sei es weder gesetzlich noch EU-rechtlich gedeckt, eine Aufhebung gem. § 299 BAO davon abhängig zu machen, ob ein Anschaffungsvorgang im jeweiligen Jahr stattgefunden hat. Im Steuerakt, Jahr…
…2008 (Aufhebung gem. § 299 BAO) vom 31.08.2010 sowie den neu ausgestellten Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31.08.2010" ein. Mit weiteren Schriftsätzen vom 27. September 2010 (Postaufgabe 04.10.2010) erhob die Bw. auch Berufungen erklärungsgemäß gegen "den Bescheid über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides…
…BAO hinsichtlich von Bescheidaufhebungen wegen Widerspruchs mit Gemeinschaftsrecht auf Anbringen im Sinne des § 209 a Abs. 2, von welchen unmittelbar eine Abgabenfestsetzung (z.B. aufgrund eines EUGH Urteils) abhängen kann. Soweit der Bw. berufungsbegründend Bezug auf die Richtlinien zur Aufhebung von Bescheiden gem. § 299 BAO…
…Rechts)unrichtigkeit zu erkennen. Mangels Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufhebung ist somit auch die Ermessensausübung der Behörde obsolet. Dem Antrag auf Aufhebung gem. § 299 BAO wird daher nicht entsprochen." In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung führte die Bw zusammengefasst aus: "... Hierzu ist anzumerken…
…BAO hinsichtlich von Bescheidaufhebungen wegen Widerspruchs mit Gemeinschaftsrecht auf Anbringen im Sinne des § 209 a Abs. 2, von welchen unmittelbar eine Abgabenfestsetzung (z.B. aufgrund eines EUGH Urteils) abhängen kann. Soweit der Bw. berufungsbegründend Bezug auf die Richtlinien zur Aufhebung von Bescheiden gem. § 299 BAO…
…insbes. Vorlagevorbringen im Vergleich zu Berufungsvorbringen, Honorarnote) Auskunft über den Inhalt aller Besprechungen. Gem. § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (…
…es nicht seien, maßgeblich waren. Gem. § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren…
…Bescheid bzw. zur Behebung des angefochtenen Bescheides führen hätten können, und berechtigen die Referentin daher gem. § 289 Abs. 1 BAO zu einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz. Die Berechtigung der Referentin, den angefochtenen Bescheid und die Berufungsvorentscheidung aufzuheben, ergibt sich…
…wird die Berufung gemäß § 289 Abs. 1 BAO durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigt. Zur Ermessensübung bezüglich der Aufhebung wird darauf hingewiesen, dass die Anordnungen des Gesetzgebers über ein zweitinstanzliches Verfahren unterlaufen würden…
…99-62/PK (Vorschreibung von Alkoholsteuer gem. §§ 8 Abs.1 Zi.4, 9 Zi.2 AStMG), erhobene Berufung vom 9.2.2000, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gemäß §§ 85c Abs.8, 85f ZollR-DG iVm § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die…
…Bludenz, Alte Landstraße 31, gegen die gem. § 299 BAO erlassenen Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, 2005 und 2007 vom 10. März 2008 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
…hätte unterbleiben können. Angesichts des bereits von der Abgabenbehörde erster Instanz selbst aufgezeigten noch erforderlichen Ermittlungsaufwandes wird von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufhebung des Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz gem. § 289 Abs. 1 BAO Gebrauch gemacht. Dies insbesondere auch…
…November 2002 gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufzuheben und die Rechtssache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung und neuerlichen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Bei einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer hängt die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Aufwendungen oder Ausgaben davon ab, ob das Arbeitszimmer den…
…Wären die Bescheide 2-12/2006 und 1-6/2008 nicht schon aus rein formellen Gründen aufzuheben gewesen, wären sie aufgrund der fehlenden Ermittlungen wie der Bescheid 1-12/2007 gem. § 289 Abs. 1 BAO aufzuheben und an die Abgabenbehörde 1. Instanz zurückzuverweisen gewesen (vgl…