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UFSS RV/0271-S/07Fortgesetztes Verfahren in einem Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch der Aufhebung des § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG als verfassungswidrig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2007

…den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Landvom 6. Mai 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden:   Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.   Entscheidungsgründe Strittig ist die Vorschreibung von Erbschaftssteuer für einen Erwerb von Todes wegen gemäß § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG nach…

UFSF RV/0192-F/06Gemeiner Wert einer Kapitalgesellschaft die an einer Personengesellschaft beteiligt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2007

…Allerdings richte sich der eingebrachte Vorlageantrag allgemein gegen die Berechnungsmethode des Finanzamtes Feldkirch, insbesondere die Berücksichtigung der Gewinne der Tochter-GmbH&Co KG im Ertragswert. Darüber hinaus werde die Verfassungswidrigkeit des Grundtatbestandes des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG eingewendet. Über die Berufung wurde erwogen:…

UFSW RV/0852-W/11Zeitpunkt der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…Aufhebung des Grundtatbestandes des Erbschaftssteuergesetzes mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft treten solle. Nach § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Nach § 12 Abs…

UFSW RV/2416-W/07In einem Drittstaat gelegene Liegenschaften sind für Zwecke der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu bewerten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010Teil 1/2

…1. Aufhebung des Grundtatbestandes des ErbStG durch den VfGH Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl 1955/141, idF vor BGBl I 2007/9 ab 1. August 2008, unterliegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz die Erwerbe von Todes wegen. Dieser Grundtatbestand…

UFSW RV/3076-W/08Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung im Abrechnungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…558. Nach Beiser entzieht die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage des § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG mit Ablauf des 31.7.2008 dem Erbschaftssteuerfestsetzungsbescheid nach § 29 ErbStG ihre Bindungswirkung, ohne dass es einer Aufhebung dieser Bescheide bedarf. Um insoweit Klarstellung zu erlangen - Vorschreibung und Bezahlung…

UFSW RV/1688-W/13Die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof hat nicht zur Folge, dass die Jahresleistungen nach § 29 ErbStG nach dem 31. Juli 2008 wegfallen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2013

…Kraft getretene Aufhebung des Grundtatbestandes des § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG im gegenständlichen Fall keine Wirkung entfalten konnte, weil der nach dem Gesagten maßgebliche Sachverhalt für das Entstehen der Steuerschuld, nämlich der Todesfall, sich vor dem In-Kraft-Treten der Aufhebung des Grundtatbestandes ereignet…

UFSW RV/2525-W/07Besteuerung eines Pflichtteilsanspruches nach der Aufhebung des Grundtatbestandes des ErbStG durch den VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…ErbStG äußert, wird ihm nicht entgegengetreten, hat doch der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 u.a., den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Tatsache ist jedoch nicht geeignet, dem Berufungsbegehren des…

UFSI RV/0520-I/09Die Anwendung des ErbStG 1955 auf vor dem 1. August 2008 verwirklichte Tatbestände ist nicht verfassungswidrig; die Steuerschuld entsteht - aufgrund der Erbantrittserklärung - mit dem Tod des Erblassers (= Erbanfall)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…des Grundtatbestandes des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 mit Ablauf des 31. Juli 2008 durch den VfGH seien sämtliche nach diesem Stichtag erlassene Erbschaftssteuerbescheide "von sich aus" verfassungswidrig, ist daher nach dem Obgesagten entgegen zu halten, dass auf alle anderen vor der Aufhebung…

UFSL RV/0915-L/07Anlassfallwirkung bei Aufhebung des Grundtatbestandes einer Steuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Kein…

UFSI RV/0754-I/08Entrichtung der Erbschaftssteuer in Jahresbeträgen gemäß § 29 ErbStG auch nach dem 31. Juli 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008

…wie unbedingt erworbene zu behandeln. Die Vorschriften über die Berechnung des Kapitalwertes von Nutzungen, ua. nach § 16 BewG, bleiben diesfalls unberührt. Der eingewendete "Wegfall der Rechtsgrundlage", dies zufolge der Aufhebung des Grundtatbestandes (§ 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG) durch den VfGH ab 1. August 2008…

UFSI RV/0746-I/07Nichtanwendbarkeit der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesbestimmung auf den Anlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2007

…§1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit den Schenkungssteuer- Grundtatbestand als verfassungswidrig aufgehoben. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm…

UFSI RV/0745-I/07Nichtanwendbarkeit der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesbestimmung auf den Anlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2007

…§1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit den Schenkungssteuer- Grundtatbestand als verfassungswidrig aufgehoben. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm…

UFSI RV/0744-I/07Nichtanwendbarkeit der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesbestimmung auf den Anlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2007

…§1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit den Schenkungssteuer- Grundtatbestand als verfassungswidrig aufgehoben. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm…

UFSW RV/3374-W/09Keine Nachsicht bei jährlicher Entrichtung der Erbschaftssteuer nach § 29 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2010

…Aufhebung des Grundtatbestandes des § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG im gegenständlichen Fall keine Wirkung, insbesondere auch keine Tilgungswirkung entfalten konnte, weil der nach dem Gesagten maßgebliche Sachverhalt für das Entstehen der Steuerschuld, nämlich der Todesfall, sich vor dem In-Kraft-Treten der Aufhebung des…

UFSL RV/0487-L/07Geltend gemachte Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…1 Z. 2 ErbStG würden der Steuer nach diesem Gesetz Schenkungen unter Lebenden unterliegen. Nach § 3 Abs. 1 ErbStG gelte als Schenkung iSd Gesetzes jede Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes und auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…

UFSL RV/0488-L/07Geltend gemachte Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…1 Z. 2 ErbStG würden der Steuer nach diesem Gesetz Schenkungen unter Lebenden unterliegen. Nach § 3 Abs. 1 ErbStG gelte als Schenkung iSd Gesetzes jede Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes und auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…

UFSL RV/0486-L/07Geltend gemachte Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…1 Z. 2 ErbStG würden der Steuer nach diesem Gesetz Schenkungen unter Lebenden unterliegen. Nach § 3 Abs. 1 ErbStG gelte als Schenkung iSd Gesetzes jede Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes und auch jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…

UFSL RV/0890-L/07Anlassfallwirkung bei Aufhebung des Grundtatbestandes einer Steuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz…

UFSI RV/0480-I/07Verfassungswidrigkeit des SchSt- Grundtatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007

…§1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit den Schenkungssteuer- Grundtatbestand als verfassungswidrig aufgehoben. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm…

UFSL RV/1241-L/07Anlassfallwirkung bei Aufhebung des Grundtatbestandes einer Steuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…gegen obige Berufungsentscheidungen Anlassfallwirkung iSd Art. 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Über die Berufung wurde erwogen: Da mit Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, als verfassungswidrig aufgehoben wurde…