…ständig im Ausland aufhalten. Verfahrensgegenständlich ist im vorliegenden Fall der Anspruch auf Familienbeihilfe und der nachzuweisende Aufenthalt des am 31. Mai 2000 geborenen Kindes HA. ab März 2001. Mittels Schriftsatz vom 16. Mai 2006 legte der Bw. durch seinen ausgewiesenen Vertreter zum Nachweis des Aufenthaltes…
…auch ihre Ferien gemeinsam mit der Familie in Osterreich verbringt. Damit sollte die Tatsache, dass ihr Aufenthalt außerhalb der gemeinschaftlichen Wohnung nur vorübergehend ist und sie sich nicht, wie von Ihnen behauptet, ständig im Ausland aufhält, ausreichend untermauert sein. Zieht man nun weiters in Betracht…
…wurde erwogen: Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 26 Abs. 2 BAO hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort…
…handelt sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes um einen Zeitraum, der nicht mehr bloß als vorübergehender Aufenthalt zu beurteilen ist. Ebenso steht es mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Einklang, dass auch das Verbringen der Ferien den ständigen Aufenthalt im Ausland nicht unterbricht. Auch Personen…
…die Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Ich habe nie erwähnt dass meine Kindern im Ägypten ständig aufgehalten haben, wie ich zuletzt geschrieben habe, wir waren zwischen K. und Wien verreiset und absolut keine richtiges ständige Aufenthalt in K., es…
…Ferien in Österreich unterbricht nicht den ständigen Aufenthalt im Ausland. Es liegt zudem die Vermutung nahe, dass sich das jüngere Kind des Bw. bereits vor dem Erreichen der Schulpflicht mit der Kindesmutter und dem zweiten bereits schulpflichtig gewordenen Kind (im Zeitraum ab September 1998) in…
…dass sich die Kinder ständig im Ausland aufhalten. Somit bestehe für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung erklärte der Bw. zusammenfassend, dass es sich bei dem Aufenthalt in Ägypten lediglich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt und zwar so lange…
…Aufenthalt haben (und noch weitere in den folgenden Bestimmungen des FLAG genannten Bedingungen erfüllen), Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen für volljährige Kinder. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…5 Abs. 3 FLAG steht der Gewährung von Familienbeihilfe dann entgegen, wenn sich das Kind ständig im Ausland aufhält. Nach Wittmann/Papacek, Der Familienlastenausgleich, Kommentar, § 5, S. 8, wird von einem "ständigen Aufenthalt" nur dann gesprochen werden können, "wenn die Umstände erkennen lassen, dass die…
…2010 ohne Ein- und Ausreisestempel. Weitere Nachweise könnten It. Ihren Aussagen nicht vorgelegt werden. Im vorliegenden Fall ist die Frage der Feststellung des ständigen Aufenthalts von ... im Ausland, aufgrund der mangelhaft vorgelegten Unterlagen und der widersprüchlichen Ergebnisse der Erhebungen eine solche der freien Beweiswürdigung gem. …
…Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da sich Ihre Kinder ständig in Ägypten aufhalten und mit Ägypten kein entsprechendes Sozialabkommen gegeben ist. Gelegentliche Aufhalte der Kindern im Inland (Ferien usw.) sind nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt der Kinder im Ausland, wo sie auch die Schule…
…des Bw. - wie in der Berufung ausgeführt - während der Schulferien in Österreich aufgehalten haben, so würde dies den ständigen Aufenthalt im Ausland nicht unterbrechen (vgl. insbesondere das ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffende Erkenntnis des VwGH 20.6.2000, 98/15/0016, sowie weiters…
…zumindest wahrscheinlich ist, wird nicht in Zweifel gezogen. Aus den oben angeführten Gründen eines ständigen Aufenthaltes des Kindes im Ausland kommt diesen Ausführungen jedoch keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4.12.2001, B 2366/00…
…FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dazu ist festzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der "ständige Aufenthalt" iSd § 5 Abs. 3 FLAG 1967 unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs…
…nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.4.2005, 2002/14/0050 sowie vom 20. Juni 2000, 98/15/0016, welchen ebenfalls der Sachverhalt zugrunde lag, dass sich die Kinder mit Ausnahme von Inlandsaufenthalten in den Ferien im Ausland aufgehalten haben…
…des Berufungswerbers hatte damit ihren gewöhnlichen Aufenthalt nie in Österreich. Auch sie hielt sich dem zufolge ständig (im Sinn des § 5 Abs. 3 FLAG 1967) im Ausland auf. Da Philipp immer bei seiner Mutter war, war auch er im Wesentlichen nur in der Zeit vom…
…Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen den Familienbeihilfenanspruch für Kinder verneint, die im Ausland eine Schule besuchen und sich nur in der Ferienzeit im Inland bei den Eltern aufhalten (vgl.…
…Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen den Familienbeihilfenanspruch für Kinder verneint, die im Ausland eine Schule besuchen und sich nur in der Ferienzeit im Inland bei den Eltern aufhalten (vgl.…
…deren ständiger Aufenthalt sich somit im Ausland befindet, steht nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 nämlich grundsätzlich keine Familienbeihilfe zu. Diese Regelung kann zwar durch zwischenstaatliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden, eine derartige zwischenstaatliche Vereinbarung mit dem Heimatstaat des Berufungswerbers besteht aber im streitgegenständlichen Zeitraum…
…Abs 3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, die sich ständig im Ausland aufhalten würden. Der Aufenthalt des Antragstellers in [Staat] wäre bis Mai 2013 geplant. Im Rahmen eines Sportstipendiums würden die Kosten für das Studium, die Unterkunft und die Verpflegung abgedeckt…