…steuerlichen Vertretung seien besondere Einkünfte gem. § 28 Abs. 7 EStG 1988 in Höhe von € 1.298.267,64 erklärt worden. Die Bestimmungen über die Absetzbarkeit von Herstellungsaufwendungen für die Assanierung von Gebäuden seien erst durch eine Novelle des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. 1987/606, in …
…20.12.1985 verpflichteten sich die, an der Miteigentümergemeinschaft beteiligten Personen einerseits, das obgenannte Gebäude, auf welches gemäß dem Bescheid der MA 64 die Bestimmungen der Assanierung nach dem Stadterneuerungsgesetz Anwendung zu finden hatten, instandzusetzen, auszubauen und zu verbessern, andererseits umgehend Wohnungseigentum zu begründen und…
…abgeschlossen (Finanzierungsleasing). Beabsichtigt wäre gewesen, dieses Objekt als Bauherrenmodell nach den Bestimmungen des Stadterneuerungs- bzw. Assanierungsgesetzes zu sanieren und zu vermieten. Nachdem sich im Jahr 1994 die steuerlichen gesetzlichen (Mietrechtsgesetz) Rahmenbedingungen geändert hätten und Teile des Hauses Nr. 23 eingestürzt seien, sei das Projekt seitens…
…abgeschlossen (Finanzierungsleasing). Beabsichtigt wäre gewesen, dieses Objekt als Bauherrenmodell nach den Bestimmungen des Stadterneuerungs- bzw. Assanierungsgesetzes zu sanieren und zu vermieten. Nachdem sich im Jahr 1994 die steuerlichen und gesetzlichen (Mietrechtsgesetz) Rahmenbedingungen geändert hätten und Teile des Hauses Nr. 23 eingestürzt seien, sei das Projekt…
…00 S). Die Darlehenszinsen seien in der Prognoserechnung linear abnehmend anstatt mit den tatsächlich zu erwartenden Beträgen angesetzt worden. Die Assanierungsaufwendungen (Kanalanschluss) seien auf zehn Jahre verteilt und nicht auf die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben worden. Über Vorhalt des Finanzamtes vom 1. Oktober 2002…
…Sie langte am 7.12.1998 beim Finanzamt ein. In ihr machte der Bw die begünstigte Abschreibung von Assanierungsaufwendungen (1/15 der Herstellungskosten eines Wiener Mietobjektes auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes) ungeachtet des Umstandes geltend, dass das Finanzamt hinsichtlich des dem Streitjahr vorangegangene Jahres dem inhaltsgleichen…
…definitionsgemäß vorliegender "Schwerbeschädigung" völlig unmöglich, rd. 30kg. Baubuchhaltung zur Berufungsverhandlung mitzubringen, - und auch nicht erforderlich, weil diese wiederholt geprüft und für ordnungsgemäß befunden wurde." - zu 2.) "dass die verfahrensgegenständliche "Althaus-Assanierung" auf Vertragsgrundlage nachstehender Gesetze erfolgte: NÖ Wohnbauförderungsgesetz 1977, § 11 (1), WFG 1984, u.a …
…die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bauwerbers mit Bescheid erkannt hat, dass selbst unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen der bisherigen Mieter der geplante Neubau (Umbau) aus Verkehrsrücksichten, zu Assanierungszwecken, zur Vermehrung der Wohnungen, die zur Beseitigung oder Milderung eines im Ortsgebiet bestehenden quantitativen Wohnungsbedarfes oder eines qualitativen…
…die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bauwerbers mit Bescheid erkannt hat, dass selbst unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen der bisherigen Mieter der geplante Neubau (Umbau) aus Verkehrsrücksichten, zu Assanierungszwecken, zur Vermehrung der Wohnungen, die zur Beseitigung oder Milderung eines im Ortsgebiet bestehenden quantitativen Wohnungsbedarfes oder eines qualitativen…
…Ergebnis sowie Dauer der restlichen Assanierungsarbeiten dzt. nicht absehbar, weil vom Ergebnis laufender Gerichtsverfahren abhängig. Diese Gerichtsverfahren laufen wegen strittiger Fertigstellungs-Finanzierung der Assanierungsarbeiten....Ersucht wird daher um Aussetzung steuerrechtlicher Abhandlung". In den Beilagen (Formular E 1a) zu den Steuererklärungen für die Jahre 2002 bis…
…mit Bescheid erkannt hat, daß selbst unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen der bisherigen Mieter der geplante Neubau (Umbau) aus Verkehrsrücksichten, zu Assanierungszwecken, zur Vermehrung der Wohnungen, die zur Beseitigung oder Milderung eines im Ortsgebiet bestehenden quantitativen Wohnungsbedarfes oder eines qualitativen Wohnfehlbestandes geeignet sind, oder aus anderen…
…abgeschlossen (Finanzierungsleasing). Beabsichtigt wäre gewesen, dieses Objekt als Bauherrenmodell nach den Bestimmungen des Stadterneuerungs- bzw. Assanierungsgesetzes zu sanieren und zu vermieten. Nachdem sich im Jahr 1994 die steuerlichen und gesetzlichen (Mietrechtsgesetz) Rahmenbedingungen geändert hätten und Teile des Hauses Nr. 23 eingestürzt seien, sei das Projekt…
…in L realisiert worden. Der Kaufvertrag sei am 17. Dezember 1992 (Unterschrift Verkäufer) und 22. April 1993 (Unterschrift Käufer) unterfertigt worden. Da das verkaufte Grundstück im Assanierungsgebiet liege, bedürfe es gemäß § 9 Stadterneuerungsgesetz zur Rechtsgültigkeit des Grundstücksverkaufs der Zustimmung der Gemeinde Wien. Die Stadt hatte…
…B 342/98 hinweist, welches diese eklatante Ungerechtigkeit nicht beseitige. Dieses Erkenntnis stellt jedoch klar, dass keine Verfassungswidrigkeit der (rückwirkenden) Beseitigung der begünstigten Abschreibung des Assanierungsaufwandes durch das StrukturanpassungsG 1996 gegeben ist, weshalb nicht näher darauf einzugehen war. 3. Berücksichtigung der Mehrkinderstaffel; Berufungsjahr 1998 Gem…
…abgeschlossen. Beabsichtigt sei es gewesen, dieses Objekt nach dem Bauherrnmodell entsprechend der Bestimmungen des Stadterneuerungs- beziehungsweise. Assanierungsgesetzes zu sanieren und weiterzuvermieten. Nachdem sich im Jahr 1994 die steuerlichen Rahmenbedingungen in Hinblick auf den strengen Bauherrenbegriffs und der Liebhaberei geändert hätten, im Mietrechtsgesetz Sechsmonatsverträge verboten worden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Anschrift, vertreten durch Mag. Hans Exner, Rechtsanwaltskanzlei, 8750 Judenburg, Friedhofgasse 1, vom 14. Juni 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X vom 10. Mai 2010, Zl. 000000/00000/2003, betreffend Altlastenbeitrag, Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag…