…Waren gemäß "§ 18 LMG 1975 ordnungsgemäß als Verzehrprodukte angemeldet und nicht untersagt worden" seien. Eine Bewilligung nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz sei für Verzehrprodukte nicht erforderlich. Eine "allenfalls andere zolllrechtliche Einstufung" könne an diesem Ergebnis nichts ändern. Die zollrechtliche Einstufung durch die "technische Untersuchungsanstalt" sei nur zollrechtlich…
…Agenden in den Aufgabenbereich der AGES fallen würden. Ebenso wenig könne sie beurteilen, ob nur Arzneiwaren im Sinne der KN oder im Sinne der Position 2936 2990 00 der KN von der AGES freigegeben bzw. für verkehrsfähig erklärt werden. Der Geschäftsführer der Bf, C.D.…
Zu den Beweisantrag." Beziehung des seinerzeitigen Zollverfahrensaktes betreffend die erstmalige Einfuhr des Produktes X. durch die Y. und die Abfrage der Importe betreffend das Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im…
…Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von 975,83 Euro zur Entrichtung vor. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, er habe die in einer gesonderten Beilage zu diesem Bescheid angeführten Arzneiwaren, welche von unbekannten Personen in das Zollgebiet der Union verbracht worden seien, übernommen bzw…
…bis 4. Mai 2008 in mehreren Tathandlungen vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren ausländischer Herkunft, nämlich Arzneiwaren im Wert von € 114,56 und darauf entfallenden Eingangsabgaben iHv € 22,91 (Einfuhrumsatzsteuer), wobei hinsichtlich dieser Waren anlässlich deren widerrechtlicher Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaften bzw. nach Österreich…
…dass aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich sei, dass es sich bei dieser Ware um zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken geeignete Arzneiwaren handle und gewährte eine Frist von 6 Wochen, um anhand entsprechender Beweismittel wie Muster oder sonstiger Unterlagen die für die Einreihung der den…
…dass dieser im Zeitraum von Mai 2006 bis Mai 2008 vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren ausländischer Herkunft, nämlich diverse Arzneiwaren im Wert von € 73.740,56 und darauf entfallenden Eingangsabgaben iHv € 14.748,11 (Einfuhrumsatzsteuer), wobei hinsichtlich derselben anlässlich deren widerrechtlicher Einbringung nach Österreich bzw…
…vorsätzlich im Zeitraum von Dezember 2007 bis zum 4. Mai 2008 in mehreren voneinander unabhängigen Handlungen eingangsabgabenpflichtige Waren ausländischer Herkunft, nämlich (diverse) Arzneiwaren im Wert von 168,00 €, darauf entfallende Eingangsabgaben: 33,60 € (Einfuhrumsatzsteuer), hinsichtlich derer anlässlich der widerrechtlichen Einbringung nach Österreich bzw…
…im Zeitraum von Frühling 2006 bis Mai 2008 in mehreren Tathandlungen eingangsabgabenpflichtige Waren ausländischer Herkunft, nämlich Arzneiwaren im Wert von € 265,60 und darauf entfallenden Eingangsabgaben von € 53,12 (Einfuhrumsatzsteuer), wobei hinsichtlich derselben anlässlich deren widerrechtlicher Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaften bzw…
…im Zeitraum von März 2008 bis Mai 2008 in mehreren Tathandlungen eingangsabgabenpflichtige Waren ausländischer Herkunft, nämlich Arzneiwaren im Wert von € 240,00 und darauf entfallenden Eingangsabgaben von € 48,00 (Einfuhrumsatzsteuer) , wobei hinsichtlich derselben anlässlich deren widerrechtlicher Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaften bzw…
…Hauptzollamt, HZA) Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass G. im Bereich des HZA Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Arzneiwaren (Anabolika), hinsichtlich welcher zuvor von nicht ausgeforschten Personen das Finanzvergehen des Schmuggels begangen worden war, gekauft und hiermit das Finanzvergehen nach …
…die Bestimmungen des § 4a Tierärztegesetz verstoßen, was sich bereits daraus ergäbe, dass er aus dem Vertrieb der Schweiz stammende und damit ins Zollgebiet eingeführte Arzneiwaren nicht in Originalverpackung mitgeführt habe. Die Bewilligung zur vorübergehenden Verwendung hätte nicht erteilt werden dürfen. Dem Bf. sei die Unrichtigkeit…
…würde, wenn im Einzelfall bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde. Im gegenständlichen Fall wäre die eingangsabgabenpflichtige Abfertigung der streitverfangnen Arzneiwaren als vom Gesetzgeber beabsichtigtes Ergebnis, infolge der Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, anzusehen. Dagegen legte der Bf…
…zwar schon aus dem plausiblen Grund, dass diese in den einzelnen betroffenen Rechtsmaterien (etwa Lebensmittelrecht, Arzneiwarenrecht) in den einzelnen Staaten - trotz gewisser Vereinheitlichungsbestrebungen der EU - deutlich abweichen können und dies zu verschiedenen Einfuhrbedingen in die EU führen würde, je nachdem, in welchem Mitgliedstaat diese Einfuhr…
…Zollamt bestehenden tarifrechtlichen Streit ist der von der Bf. im Antrag vom 13.6.2006 vorgeschlagenen Einreihung der beiden Produkte in die Position 3004 jedenfalls nicht zuzustimmen. Ins Kapitel 30 der KN tarifieren pharmazeutische Erzeugnisse (Arzneiwaren, Medikamente), deren abgrenzende Eigenschaft nach dem klaren Wortlaut der…
…Osteoarthritis. Es sei nicht entscheidend, ob die Hyaluronsäure der gegenständlichen Ware mit einer bestimmten Absicht zugesetzt worden sei; ausschlaggebend für die Einreihung als Arzneiware sei deren Wirkung. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 6. August 2009. In dieser und im ergänzenden Schriftsatz vom 17. Mai…
…Instanz zur Anzeige gebracht, es bestehe der Verdacht, dass die Firma SG GmbH ein Lager mit illegalen Anabolikapräparaten (bzw. Arzneiwaren) betreibe. Dies hat in der Folge zu Hausdurchsuchungen am 12. Februar 2001 geführt. Die dabei beschlagnahmten Unterlagen und Aussagen des Bw und der SH erbringen…
…Hauptzollamt Wien am ttmmjj die verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA), VZTA-Nummer ZZZ., betreffend die Einreihung der Ware "XY" in die Kombinierte Nomenklatur (KN). Das Hauptzollamt Wien wies darin die angeführte Ware als Arzneiware, in Aufmachung für den Kleinverkauf, der Unterposition 3004 9019 der KN zu. Mit…
…notwendig (§ 12 Abs. 4 Tierseuchengesetz, § 2 Abs. 1 Arzneiwareneinfuhrgesetz). Solche Einfuhrbewilligungen sind nicht vorgelegen. Im Sinne des § 14 Arzneimittelgesetz ist auch die Einfuhr von Mustern beschränkt und die Zweckbestimmung nachzuweisen. Gemäß Art. 235 ZK-DVO gelten die Artikel 225 bis 232 nicht für Waren, für…
…Tabakwaren, Alkoholika, kosmetische Artikel und Arzneiwaren) und für sonstige Waren die Wertbeschränkung von 175 ECU je Reisendem sowie im vorliegenden Fall nicht näher interessierende Sonderbestimmungen betreffend den Warenverkehr in grenznahen Gebieten. Für Reisefreiwaren gibt es keine vorgelagerte Zuständigkeitsverteilung durch eine EU-Norm (wie Art. 128…