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UFSG RV/0819-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden ist, Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2005

…frei, den Wohnungseigentumswerbern gegenüber zu erklären, von der genannten Option keinen Gebrauch zu machen. In diesem Fall sind alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für alle Wohnungseigentumswerber hinfällig und aufgehoben. C) Architektenwerkvertrag (1) Jeder Wohnungseigentumswerber beauftragt Dipl. Ing. H. mit folgenden Leistungen: Büroleistung (Vorentwurf…

UFSG RV/0817-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden ist, Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2005

…frei, den Wohnungseigentumswerbern gegenüber zu erklären, von der genannten Option keinen Gebrauch zu machen. In diesem Fall sind alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für alle Wohnungseigentumswerber hinfällig und aufgehoben. C) Architektenwerkvertrag (1) Jeder Wohnungseigentumswerber beauftragt Dipl. Ing. H. mit folgenden Leistungen: Büroleistung (Vorentwurf…

UFSG RV/0814-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden ist, Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2005

…frei, den Wohnungseigentumswerbern gegenüber zu erklären, von der genannten Option keinen Gebrauch zu machen. In diesem Fall sind alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für alle Wohnungseigentumswerber hinfällig und aufgehoben. C) Architektenwerkvertrag 1) Jeder Wohnungseigentumswerber beauftragt Dipl. Ing. H. mit folgenden Leistungen: Büroleistung (Vorentwurf…

UFSG RV/0815-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2005

…frei, den Wohnungseigentumswerbern gegenüber zu erklären, von der genannten Option keinen Gebrauch zu machen. In diesem Fall sind alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für alle Wohnungseigentumswerber hinfällig und aufgehoben. C) Architektenwerkvertrag 1) Jeder Wohnungseigentumswerber beauftragt Dipl. Ing. xy mit folgenden Leistungen: Büroleistung (Vorentwurf…

UFSW RV/0385-W/03Berechnung der anteiligen Anschaffungskosten einer nach 3 Jahren nach der Anschaffung zu 65 % verkauften Liegenschaft und der Sonstigen Einkünfte iSd § 29 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2006

…wurde auch darauf hingewiesen, dass laut Erkenntnis vom 25. Februar 2003, Zl. 99/14/0316 Seite 15 letzter Satz "der Architektenwerkvertrag vom 3. Oktober 1989 zur Rechnung vom 1. März 1992 (1.226.700 S brutto) geführt habe, welche durch Akontozahlungen vom 26. November 1989 …

UFSL RV/0180-L/02Errichtung eines so genannten Sternhauses - Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2004

…und dessen Ehegattin und den Architekten L und W am 12. November 1993 abgeschlossener Architektenwerkvertrag betreffend das Bauvorhaben Sternhaus-Wohnanlage in B sowie Rechnungen zur Dokumentation der Gesamtbaukosten vorgelegt. Mit weiteren vorläufigen Bescheiden vom 30. September 1997 setzte das Finanzamt gegenüber dem Bw und EL…

UFSL RV/0179-L/02Errichtung eines so genannten Sternhauses - Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2004

…und ihrem Ehegatten und den Architekten L und W am 12. November 1993 abgeschlossener Architektenwerkvertrag betreffend das Bauvorhaben Sternhaus-Wohnanlage in B sowie Rechnungen zur Dokumentation der Gesamtbaukosten vorgelegt. Mit weiteren vorläufigen Bescheiden vom 30. September 1997 setzte das Finanzamt gegenüber der Bw und Mag…

UFSW RV/1200-W/06Werden Ermittlungen von Seiten der Behörde unterlassen, liegt es im Ermessen des UFS, den Bescheid unter Rückverweisung an die Abgabenbehörden erster Instanz zu erledigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.11.2007

…der Bp. dargestellt, am 8. Juni 1999 ein Grundstück (1230 Wien, Hochwassergasse 36) erworben und am 18.10.1999 mit dem Architekten AG einen Architektenwerkvertrag abgeschlossen. Die daraus resultierenden Pläne wurden am 21. Dezember 1999 bei der Baupolizei eingereicht. Die Bauverhandlung erfolgte am 31. Jänner…

UFSW RV/0132-W/02Dauer der Bauausführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…La Mit 16.11.1989 sei zwischen der I.Ltd. und der Arbeitsgemeinschaft der Bw. DI.St. und DI.T. ein Architektenwerkvertrag abgeschlossen worden. Folgende Leistungen seien gegen einen Pauschalpreis von Mio S 8,4 übertragen worden: "Büroleistung (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Kostenberechnungsgrundlage, Ausführungs- und Detailzeichnungen…

UFSG RV/0820-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 Z 1GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…frei, den Wohnungseigentumswerbern gegenüber zu erklären, von der genannten Option keinen Gebrauch zu machen. In diesem Fall sind alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für alle Wohnungseigentumswerber hinfällig und aufgehoben. C) Architektenwerkvertrag 1) Jeder Wohnungseigentumswerber beauftragt H. mit folgenden Leistungen: Büroleistung (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung…

UFSG RV/0822-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…den Wohnungseigentumswerbern gegenüber zu erklären, von der genannten Option keinen Gebrauch zu machen. In diesem Fall sind alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag für alle Wohnungseigentumswerber hinfällig und aufgehoben. C) Architektenwerkvertrag 1) Jeder Wohnungseigentumswerber beauftragt y mit folgenden Leistungen: Büroleistung (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Kostenberechnungsgrundlage…

UFSL RV/0110-L/02Errichtung eines Sternhauses - Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…wie bei Fertighausfirmen üblich) vorzulegen. Sodann sind von den Interessenten der Grundkaufsvertrag, der Architektenwerkvertrag für Planung und Bauüberwachung sowie eine Vollmacht für den Architekten zur unverzüglichen Realisierung des Projektes zu unterzeichnen. Erst wenn die erwähnten Finanzierungsgarantien und unterzeichneten Verträge für jeweils 24 Segmente, u .zw…

UFSL RV/0109-L/02Errichtung eines Sternhauses - Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…wie bei Fertighausfirmen üblich) vorzulegen. Sodann sind von den Interessenten der Grundkaufsvertrag, der Architektenwerkvertrag für Planung und Bauüberwachung sowie eine Vollmacht für den Architekten zur unverzüglichen Realisierung des Projektes zu unterzeichnen. Erst wenn die erwähnten Finanzierungsgarantien und unterzeichneten Verträge für jeweils 24 Segmente, u .zw…

UFSL RV/0108-L/02Errichtung eines Sternhauses - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…wie bei Fertighausfirmen üblich) vorzulegen. Sodann sind von den Interessenten der Grundkaufsvertrag, der Architektenwerkvertrag für Planung und Bauüberwachung sowie eine Vollmacht für den Architekten zur unverzüglichen Realisierung des Projektes zu unterzeichnen. Erst wenn die erwähnten Finanzierungsgarantien und unterzeichneten Verträge für jeweils 24 Segmente, u .zw…

UFSL RV/0107-L/02Errichtung eines Sternhauses - Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…wie bei Fertighausfirmen üblich) vorzulegen. Sodann sind von den Interessenten der Grundkaufsvertrag, der Architektenwerkvertrag für Planung und Bauüberwachung sowie eine Vollmacht für den Architekten zur unverzüglichen Realisierung des Projektes zu unterzeichnen. Erst wenn die erwähnten Finanzierungsgarantien und unterzeichneten Verträge für jeweils 24 Segmente, u .zw…

UFSL RV/0185-L/02Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2003

…Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises für Grund und Boden und der im Architektenwerkvertrag genannten Beträge eingegangen wurde. Der Bemessung der Grunderwerbsteuer waren also der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück und die Baukosten sowie das Honorar laut Architektenwerkvertrag einschließlich 20 % Umsatzsteuer zu Grunde zu legen. Ob…

UFSL RV/0153-L/02Bauherreineigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2003

…Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises für Grund und Boden und der im Architektenwerkvertrag genannten Beträge eingegangen wurde. Der Bemessung der Grunderwerbsteuer waren also der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück und die Baukosten sowie das Honorar laut Architektenwerkvertrag einschließlich 20 % Umsatzsteuer zu Grunde zu legen. Ob…

UFSL RV/0187-L/02Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2003

…Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises für Grund und Boden und der im Architektenwerkvertrag genannten Beträge eingegangen wurde. Der Bemessung der Grunderwerbsteuer waren also der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück und die Baukosten sowie das Honorar laut Architektenwerkvertrag einschließlich 20 % Umsatzsteuer zu Grunde zu legen. Ob…

UFSL RV/0152-L/02Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2003

…die Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises für Grund und Boden und der im Architektenwerkvertrag genannten Beträge eingegangen wurde. Der Bemessung der Grunderwerbsteuer waren also der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück und die Baukosten sowie das Honorar laut Architektenwerkvertrag einschließlich 20 % Umsatzsteuer zu Grunde zu legen…

UFSL RV/0116-L/02Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2003

…die Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises für Grund und Boden und der im Architektenwerkvertrag genannten Beträge eingegangen wurde. Der Bemessung der Grunderwerbsteuer waren also der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück zuzüglich Vermessungs- und Vertragserrichtungskosten, die Baukosten sowie das Honorar laut Architektenwerkvertrag einschließlich 20 % Umsatzsteuer zugrundezulegen…