…in welcher die Berufungswerberin ersucht, den Einkommensteuerbescheid 2004 insofern zu korrigieren, als ihr ein Pendlerpauschale für 42 km pro Strecke Wohnung - Arbeitstätte für Januar bis Dezember 2004 gewährt werden solle. Es sei ihr nicht zumutbar, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Mit der Berufungsvorentscheidung datiert vom…
…1992, führt unter dem Titel "Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges" wie folgt aus: Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal…
…welche er am 4. Januar 2011 schriftlich eingebracht hat, unter anderem an Werbungskosten für Arbeitsmittel € 306,55 und an Reisekosten € 5.538,12, sowie ein Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als 20 km bis zum Arbeitsplatz ohne, dass das Benutzen eines öffentlichen…
…2004 und vom 7. April 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der Bescheide betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 werden abgeändert. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 machte der Berufungswerber als Werbungskosten Arbeitsmittel (€ 559,37), Fachliteratur (€ 23…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im Rahmen seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2002 beantragte der Berufungswerber (in der Folge mit Bw. abgekürzt) die Berücksichtigung des so genannten großen Pendlerpauschales für Fahrten zwischen Wohnung (AdrBw ) und Arbeitstätte (AG-Bw, Adr-AG-Bw). Mit Einkommensteuerbescheid für 2002 vom 26…
…habe, dass für die angegebenen Dienstzeiten öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stünden und die Benützung derselben daher zumutbar sei. Daher handle es sich bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht um berufsbedingte Fahrten. Die Aufwendungen für die Anschaffung der Sicherheitstüre könnten nicht berücksichtigt werden, da…
… Über die Berufung wurde erwogen: Nachfolgender Sachverhalt wird zugrunde gelegt: Der Wohnort des Bw. befindet sich in Adr1, die Arbeitstätte in Adr2. Die Arbeitszeit des Bw. ist flexibel (Gleitzeit von 06.00 bis 18:00 mit einer Kernzeit von 09:00 - 14:00) und es…
…unverändert. Entscheidungsgründe Der in A wohnhafte Berufungswerber (Bw) beantragte in den Erklärungen für die Arbeitnehmerveranlagungen 2006 und 2007 unter anderem jeweils die Berücksichtigung des "großen" Pendlerpauschales für Fahrten zwischen Wohnung (A) und Arbeitstätte (S). Mit Einkommensteuerbescheiden für 2006 und 2007, jeweils vom 18.April 2008…
…folgt: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit jeweils einer halben Stunde Pause. Die Arbeitszeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte erfolgt an folgenden Werktagen: Montag bis Freitag. Die einseitige Abänderung der täglichen Verteilung der Arbeitszeit bleibt dem DG jederzeit vorbehalten. Notwendige…
…Wohnsitz). Danach übersiedelte er in die von ihm betreute Wohnanlage in W. Für die Fahrten zwischen dem Wohnsitz und seiner Arbeitstätte im Elektronikkonzern wurde vom Arbeitgeber das große Pendlerpauschale gemäß § 62 EStG berücksichtigt. Der Bw reichte die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
…nur ein Teil der beantragten Reisekosten anerkannt und im Bescheid wurde dies wie folgt begründet: "Für Fahrten die auf der Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitstätte liegen können neben dem Pendlerpauschale keine zusätzlichen Werbungskosten (Kilometergelder) geltend gemacht werden." Gegen diesen Bescheid erhob die Bw fristgerecht Berufung und führte…
…1150 Wien, B-Str. nach 1140 Wien, D-Gasse. In jedem Fall und in jede Richtung beträgt die gesamte Wegzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter Berücksichtigung einer optimalen Kombination von Individual- und Massenverkehrsmittel zwischen 70 und 80 Minuten (lt. Fahrplanauskünfte ÖBB, VOR, Wr. Linien sowie…
…H. insgesamt 43.153 km zurück, wobei er aus eigenen Angaben 4.842 km als privat veranlasst ausweist. Wird das firmeneigene Kraftfahrzeug nachweislich für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung - Arbeitstätte) von höchstens 6.000 km jährlich benützt, so ist der Sachbezugswert im halben Betrag anzusetzen. Ein…
…pro Woche übernachte ich in meiner Dienststelle. Daraus ergibt sich, dass ich abzüglich Urlaub und Krankenstand ca. 80 mal jährlich zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendle. Das sind rund 20.000 km jährlich (250 km x 80). Für diese Strecke wird ausschließlich der Pkw, BMW 320…
…in I beantragt. Im Schreiben vom 11.08.2009 hielt das Finanzamt der Berufungswerberin vor, die Strecke Wohnung - Arbeitstätte betrage 52 Kilometer und ersuchte um Darlegung der Gründe, weshalb ein Pendlerpauschale in Höhe von 1.540,50 € (aliquotes "großes Pendlerpauschale") beantragt werde. Die Berufungswerberin…
…bis 20 km 297 Euro (bis Juni 2008, 342 Euro, ab Juli 2008) jährlich ..." Betrachtet man den Fahrplan der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen dem Wohnort des Berufungswerbers und der Anschrift seiner Arbeitstätte im Berufungsjahr 2008, so zeigt sich, dass für die Hinfahrt zur üblichen Zeit des…
…entsprochen, weil ein Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür - trotz Aufforderung - nicht erbracht worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…
…es einen Dienstplan bzw. eine fixe Arbeitszeiteinteilung gebe, wo sie während der Woche in W nächtige und wie oft sie im Jahr 2006 zwischen Wohnung und Arbeitstätte gependelt sei. Daraufhin legte die Bw. den Dienstvertrag sowie eine Aufstellung der Fahrtkosten vor. Zu den vom Finanzamt…
…nicht in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Vom Finanzamt waren in allen Fällen die Fahrtkosten um den Wegstrecketeil zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermindert worden und abweichend von der Erklärung nur Werbungskosten von S 4.116 anerkannt worden. Die Bw. hat ihren Wohnsitz in B…
…in "dienstlich gefahrene Kilometer", auf die Strecke "Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung" entfallende Kilometer und "privat" zurückgelegte Kilometer in eigenen Spalten ausgewiesen werden. Das Finanzamt summierte die in diesem Fahrtenbuch als dienstlich ausgewiesene Kilometer und errechnete den Betrag von 14.909 km. Von den dadurch errechneten Kilometergeld…