…aber auch VwGH 15.2.1977, 1602/76) in Anlehnung an die Verwaltungspraxis die Ansicht vertreten, dass bei einer Entfernung von 120 km zwischen Wohnort und Arbeitsort eine tägliche Rückkehr jedenfalls unzumutbar ist. In begründeten Ausnahmefällen - z.B. schlechte Straßen - ist unter Umständen auch bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C vertreten durch Stb., vom 19. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 17. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom…
…würden die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Der geschilderte Sachverhalt betreffend den Wohnsitz am Arbeitsort Wien und dem Familienwohnsitz in M könnte durch die beiliegenden Bestätigungen des Arbeitgebers Austrian Airlines AG und der Gemeinde M dokumentiert werden. Dem Schriftsatz beigelegt wurde die Bestätigung des…
…die sich nicht am ständigen Arbeitsort des Dienstnehmers befand. Im gegenständlichen Fall kann trotz Anmietung nur eines Hotelzimmers und nur an den Arbeitstagen von einem ausschließlichen eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht die Rede sein: Der Geschäftsführer hat seinen ständigen Dienstort in R und ist dort…
…mail vom 25. Juni 2012 führte die Bw im Wesentlichen erneut aus, dass der essentielle Inhalt ihrer Arbeitsausübung die Verwendung und daher das Vorhandensein des eigenen Fahrzeuges am Arbeitsort C. vorsehen würde und sie ohne dem KFZ ihren Beruf nicht ausüben könne. Es sei unmöglich…
…vorgelegt. Mit Schreiben vom 23. August 2011 wurde der Berufungswerber seitens des nunmehr zuständigen Referenten des Unabhängigen Finanzsenates nochmals um Übermittlung detaillierter Angaben und Unterlage ersucht: < Pendlerpauschale 2008: a) Angabe der Arbeitsorte und der Arbeitszeiten der einzelnen Tätigkeiten (sämtlicher Dienstverhältnisse bzw. Werkverträge o.ä.…
…wird bei einem verheirateten (in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) Steuerpflichtigen ein Zeitraum von zwei Jahren, bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen ein Zeitraum von sechs Monaten angesehen werden können. Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch § 20 Abs…
…und 2008. Es ist unbestritten, dass der Bw., welcher verheiratet und Vater von 4 Kindern ist, seinen Familienwohnsitz in Wien hat und weiters eine Wohnung in seinem Arbeitsort A. besitzt, welche von ihm aus beruflichen Gründen gegebenenfalls zur Nächtigung benützt wird. Gemäß § 16 Abs. 1…
…1 Z 6 lit. c EStG 1988 angeführten Betrag übersteigen. Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers von dem am Arbeitsort gelegenen Wohnsitz zum Familienwohnsitz sind unter jenen Voraussetzungen Werbungskosten, unter denen eine doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst gilt. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat…
…erwogen: Strittig sind die Kosten der Familienheimfahrten des verheirateten Bw. vom Arbeitsort in Oberösterreich zum in Wien gelegenen Familienwohnort sowie die Kosten einer angemieteten Wohnung in Oberösterreich. Nach dem Berufungsvorbringen war der im Jahr 2004 bereits 53-jährige Bw. nach Verlust seines langjährigen Arbeitsplatzes gezwungen…
…unter anderem erst dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten mindesten 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entferne. Tagesdiäten bei Dienstreisen unter 25 km können daher nicht berücksichtigt werden. Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind nur Werbungskosten…
…von seinem Wohnsitz aus (einfache Fahrtstrecke: 25 km) in Höhe von insgesamt 480,60 Euro geltend Im Einkommensteuerbescheid vom 10. Februar 2006 wurden die geltend gemachten Werbungskosten nur im Ausmaß von 9,61 berücksichtigt (Fahrtstrecke vom Arbeitsort zum Kursort von je 1 km), weswegen gemäß …
…28.10.2008, 2006/15/0319). Nach der langjährigen Verwaltungspraxis ist das Berufserfordernis der Verwendung des eigenen Kfz als Arbeitsmittel am Arbeitsort für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels unmaßgeblich (LStR, Rz. 267f). Auch der UFS (RV/1697-W/03 vom 27.04.2004…
…werden müsse. Der Berufungswerber könne seine Forschungstätigkeit nur an der Universität B und nicht in A ausüben. Der deutsche BFH (Bundesfinanzhof) würde eine Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsort anders sehen und habe sich dem die deutsche Finanzverwaltung angeschlossen. Der Berufungswerber vertrete daher die Ansicht, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 13. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im…
…erfolgt, weil das Finanzamt etwa 1990 eine doppelte Haushaltsführung wegen der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Arbeitsort abgelehnt habe und weil er hoffte durch die Ummeldung eine Gemeindewohnung in Wien zu erhalten. Mit Mängelbehebungsauftrag vom 28.8.2003 wurde der Bw. vom Finanzamt aufgefordert, Angaben…
…müßte der Steuerpflichtige sich nämlich, um die steuerliche Anknüpfung für Österreich zu verwirklichen, an jedem Arbeitstag vom Wohnort Österreich an den Arbeitsort Liechtenstein begeben haben. Solches kann im Streitfall realistischerweise nicht angenommen werden, insbesondere unter Zugrundelegung der glaubwürdigen Aussagen des Berufungswerbers in seiner persönlichen Einvernahme…
…im Ausland (Slowenien) begehrte. Begründend führte der steuerliche Vertreter darin aus, dass der Bw. regelmäßig mit seinem Auto von seinem inländischen Arbeitsort in St. Paul zu seiner Ehefrau und zu seinen 2 mj. Kindern an seinen Familienwohnsitz in Slowenien fahren würde, womit für den Bw…
…VO § 1 Z 9). § 5 der VO bestimmt, dass bei Inanspruchnahme der Pauschbeträge daneben keine anderen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden können. Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung am Arbeitsort sind nur dann abzugsfähig, wenn diese durch den Beruf veranlasst sind (vgl. Doralt, Kommentar…
…der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz und ist die Wohnsitzverlegung in die Nähe des Arbeitsplatzes aus beruflichen Gründen nicht zumutbar, kommen auch Aufwendungen für regelmäßige Heimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz als Werbungskosten in Betracht. Eine Einschränkung enthält jedoch auch hier das Einkommensteuergesetz in seinem …