…400.- geltend gemachten Arbeitsmitteln lediglich die Anschaffungskosten für ein gebrauchtes Notebook in Höhe von € 400.- und begründete dies wie folgt (BVE vom 6.2.2008): "Da laut Ansicht des Finanzamtes kein beruflicher Zusammenhang gegeben ist für die Anschaffung der PCs und die damit in…
…E-Mail-Verkehr, etc.) eine geringere Privatnutzung eher die Ausnahme sei. Der im Erstbescheid angesetzte Privatanteil von 20% für Notebook und EDV- Zubehör sei daher durchaus realistisch, zumal ein zu 90% oder 100% beruflicher Einsatz ebenfalls nicht glaubhaft sei. Neben der beruflichen Veranlassung sei auch…
…werden, noch nicht die - nahezu - ausschließliche berufliche Verwendung. Eine berufliche Veranlassung für die beantragten Reisekosten wurde vom Bw nicht weiter vorgebracht und geht auch sonst aus keinen Unterlagen/Schriftsätzen/Vorbringen hervor. Rechtlich folgt daraus: Aufwendungen für ein Notebook einschließlich des Zubehörs sind als Arbeitsmittel iS …
…wurde dem Bw. erläutert, dass die bereits bei seinen nichtselbständigen Einkünften berücksichtigten Werbungskosten - Arbeitsmittel in Höhe von € 719,-, Reisekosten € 6.698,-, Fortbildungskosten € 984,-und sonstige Werbungskosten, Bewirtung € 115,- - nicht nochmals als Ausgaben geltend gemacht werden können. Der Bw. erklärte daraufhin neue…
…Verwendung des Notebooks im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit wurde auch mit dem vorgelegten Bild einer Heizungssteuerung nicht erbracht, handelt es sich bei der in Rede stehenden Internetadresse (www.Heiz24.de) der Titulierung nach doch um einen Shop für gebrauchte Heizungssteuerungen und Zubehör und lässt sich…
…EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, grundsätzlich keine Werbungskosten darstellen. Erfahrungsgemäß werden Notebooks, Laptops und Computer einschließlich Zubehör nicht nur für berufliche Zwecke genutzt, sondern auch für private Zwecke, insbesondere dann wenn sie sich…
…Bw. für den Unterricht und das Fortkommen der Kinder wichtig, würden aber aus Geldmangel von der Schule nicht rückvergütet. Die Werbungskosten wurden der Beilage zur berichtigten Einkommensteuererklärung wie folgt aufgelistet: | Werbungskosten laut Bescheid | 899,00 | Schulmittel | 614,68 | Arbeitsmittel lt…
…die Tätigkeit des Bw als Turn- und Geschichtelehrer dar. Als solche wurden sie (unter der Kategorie Fachliteratur) für die Jahre 1997 bis 1999 vom Bw geltend gemacht. Für die Jahre 1995 und 1996 wurden die Kosten hierfür als Betriebsausgaben (unter der Kategorie Arbeitsmittel) geltend gemacht…
…Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (Drucker…
…der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs sind insoweit Werbungskosten, als eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht. Bei Computern, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, sowie bei Laptops sind die berufliche Notwendigkeit (als Abgrenzung zur privaten Veranlassung) und das Ausmaß der beruflichen Nutzung nachzuweisen…
…iBook und Zubehör: Kein Aufteilungsverbot besteht nach der Judikatur des VwGH etwa im Hinblick auf den Computer. Hier wird eine einwandfreie Trennbarkeit des beruflich und privat veranlassten Nutzungsanteils und der darauf entfallenden Kosten angenommen. Die Aufteilung kann auch im Schätzungsweg erfolgen. Zumal PC´s und Notebooks…
…den Berufungswerber, der Musiklehrer ist und die Berufsbezogenheit des angeschafften Bandes aus der Reihe glaubwürdig dargetan hat, stellt es Fachliteratur dar. Die dafür getätigten Aufwendungen sind somit abzugsfähig. Aufwendungen für einen Personal-Computer einschließlich des Zubehörs wie Disketten oder Drucker sind als Arbeitsmittel abzugsfähig, soweit…
…0042). Für die Qualifikation als Arbeitsmittel ist nicht Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Beschaffung dieses Wirtschaftsgutes für erforderlich hält oder gar ausdrücklich anordnet. 3. Nichtabzugsfähige Aufwendungen oder Ausgaben: § 20 EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle Einkunftsarten gleichermaßen und zielt jeweils darauf ab, die…
…geringwertige Wirtschaftsgüter und Werbungskosten anerkannt werden sollten, da die Einzelrechnungen jeweils unter 5.000,00 S liegen würden. Über die Berufung wurde erwogen: Entsprechend § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) gehören zu den Werbungskosten auch Ausgaben für Arbeitsmittel…
…gehen musste, wurde die Verabschiedung von den Schülern im Rahmen einer Faschingsfeier gemacht") Arbeitsmittel: 1.) Arbeitstasche (Rucksack) zur Beförderung der Unterrichtsmaterialien 2.) diverse Mappen für diverse Unterrichtsmaterialien, Teller, Luftschlangen 3.) und 4.) CD Hüllen für diverse CDs (Schularbeiten, Arbeitstexte), Digitale Videokassette für das Aufnehmen div…
…eine breite Öffentlichkeit ansprechen und daher in der Regel losgelöst von der beruflichen Sphäre gelesen werden. Selbiges gelte auch für die vom Steuerpflichtigen angeführten DVD´s. Einrichtungsgegenstände, sowie die Renovierung ihres Arbeitszimmer sind steuerlich nicht absetzbar. Von den angeführten Kosten für EDV und Zubehör (z.B…
… ATS 13.331,00 | Zubehör Rg. Fa. C. 1.999,-+ 79,- = Rg. Fa. D. | 2.078,- 1.990,- 4.068,- * 70 % | ATS 2.848,00 | Fahrtkosten für Preisvergleiche und Einkauf 500 km a ATS 4,90 = 2.450…
…Bw in der Beantwortung des Ergänzungsersuchens selbst zugestanden hat, dass eine der Hüllen für ihr Notebook und die andere für das Notebook ihres Gatten verwendet wird. Das Finanzamt hat zu Gunsten der Bw ohnedies den höheren Betrag als Werbungskosten anerkannt. Allerdings ist von diesem Betrag…
…teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung) wurde ihrem Antrag auf Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten (Reisekosten, Büro- und Telefonkosten) weitgehend entsprochen. Der genannte Bescheid wurde (mit "2. Berufungsantrag" vom 3.10.2006) noch insofern bekämpft, als die Aufwendungen in Höhe von 2.912 € für einen Laptop samt Zubehör (Drucker…
…Einkommensteuer mit einer Gutschrift von € 1.131,87 festgesetzt. Als Begründung wurde vom Finanzamt angeführt: 1. Arbeitsmittel PC mit Zubehör: Da eine berufliche Notwendigkeit weder im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebsprüfer noch mit der Skilehrertätigkeit nachgewiesen werden konnte (vgl. Begründung zum Kalenderjahr 2003)…