…400.- geltend gemachten Arbeitsmitteln lediglich die Anschaffungskosten für ein gebrauchtes Notebook in Höhe von € 400.- und begründete dies wie folgt (BVE vom 6.2.2008): "Da laut Ansicht des Finanzamtes kein beruflicher Zusammenhang gegeben ist für die Anschaffung der PCs und die damit in…
…E-Mail-Verkehr, etc.) eine geringere Privatnutzung eher die Ausnahme sei. Der im Erstbescheid angesetzte Privatanteil von 20% für Notebook und EDV- Zubehör sei daher durchaus realistisch, zumal ein zu 90% oder 100% beruflicher Einsatz ebenfalls nicht glaubhaft sei. Neben der beruflichen Veranlassung sei auch…
…werden, noch nicht die - nahezu - ausschließliche berufliche Verwendung. Eine berufliche Veranlassung für die beantragten Reisekosten wurde vom Bw nicht weiter vorgebracht und geht auch sonst aus keinen Unterlagen/Schriftsätzen/Vorbringen hervor. Rechtlich folgt daraus: Aufwendungen für ein Notebook einschließlich des Zubehörs sind als Arbeitsmittel iS …
…Nutzung eines Laptops auszuschließen (vgl. demgegenüber etwa die Nutzung eines Notebooks durch eine Lehrerin in BFG vom 30.3.2023, RV/7101540/2019). Trotz entsprechender Ausführungen und des Hinweises in der E-Mail des Bundesfinanzgerichtes vom 2.6.2022, die berufliche Nutzung eines Laptos sei…
…beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, voll absetzbare Sonderausgaben. Die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Netzteil für Notebook, div…
…HomeOffice" konnte somit nicht als Werbungskosten anerkannt werden. 2. Ausgaben für das Home Office - Homeoffice Mobiliar, digitale Arbeitsmittel und Internetkosten: Der Bf. ersucht im Vorlageantrag "um eine unabhängige Überprüfung der Entscheidung über die Nichtanerkennung bzw. Kürzung (seiner) Werbungskosten im Zusammenhang mit Homeoffice Aufwendungen." Die unter…
…etc.) seien der privaten Sphäre zuzurechnen und im Sinne des § 20 EStG nicht abzugsfähig. Für einen weiteren Teil der Aufwendungen (Computer und Zubehör) sei ein Privatanteil von 40% anzunehmen. Die Kosten für das im ersten Halbjahr 2018 angeschaffte Notebook seien nach Abzug eines Privatanteiles über…
…für 2008. 2010 Erklärt wurden 1.822,09 für Arbeitsmittel und 6.669,56 sonstige WK | Arbeitszimmer | 4.555,13 | Sonstige Werbungskosten | | Büromaterial | 521,39 | EDV Zubehör | 257,50 | GWG 22 Belege | 1.425,44…
…and Student und "back to school" Rabatten lautet auf den Namen der schulpflichtigen Tochter des Bf.. Als Zubehör zum Notebook wurde ein Beleg über einen DVD-Brenner vorgelegt. Weiters wurden Belege für "M-L.Hunilady1605 Stere" (Freisprecheinrichtung), Bleistifte, Korrekturroller, Radierer, Schulbedarf, Schulserie, mehrere Kollegblöcke, div…
…siehe Rz 226 ff. Einzelfälle siehe ABC der Werbungskosten. Die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (zB Drucker, Laptop, Router) zur Verwendung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes sind um ein Telearbeitspauschale (bis 2024: Homeoffice-Pauschale) gemäß § 26 Z 9 EStG 1988 und Werbungskosten gemäß § 16 Abs…
4.3.1a Notebook Rz 214a: Verwendet ein Arbeitnehmer einen arbeitgebereigenen PC (Laptop, Notebook, Desktop etc.) regelmäßig für berufliche Zwecke, ist für eine allfällige Privatnutzung kein Sachbezugswert anzusetzen. Eine Schulung im Auftrag des Arbeitgebers (zB Lernprogramm im Selbststudium) ist eine berufliche Nutzung. Der Verkauf des…
5.9.8 Computer Rz 339: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (zB Disketten, Drucker, Modem, Scanner) sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine berufliche Verwendung wird grundsätzlich anzunehmen sein, wenn das Gerät auf dem Arbeitsplatz…
…aus, dass es sich bei den Arbeitsmitteln iHv EUR 209,75 um die Abschreibung für Abnutzung eines im Jahr 2012 angeschafften Notebooks bzw. im Jahr 2014 angeschafften Mobiltelefons handle. Trotz Aufforderung seitens der Finanzbehörde zur Vorlage der Rechnungen der angeschafften Gegenstände und dessen Berechnung bzw…
…Ausgaben für Sportbekleidung und Trainingsmittel in der Höhe von EUR 82,62 sowie Kosten für diesbezügliche Fachliteratur in der Höhe von EUR 245,51. Als weitere Werbungskosten wurden von der Bf. Ausgaben wie im Vorjahr für Arbeitsmittel (Notebook mit EUR 99,39 nach Abzug von…
…wurde dem Bw. erläutert, dass die bereits bei seinen nichtselbständigen Einkünften berücksichtigten Werbungskosten - Arbeitsmittel in Höhe von € 719,-, Reisekosten € 6.698,-, Fortbildungskosten € 984,-und sonstige Werbungskosten, Bewirtung € 115,- - nicht nochmals als Ausgaben geltend gemacht werden können. Der Bw. erklärte daraufhin neue…
…Nutzung weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht wurde und letztlich die Bf. selbst beim Notebook von einer 60 %igen beruflichen Nutzung ausgeht (siehe Beilage der Bf. zu KZ 724), erscheint eine ausschließliche berufliche Nutzung sämtlicher Geräte nicht glaubhaft. Die beruflich anerkannten Arbeitsmittel (KZ 719) betragen somit…
5.9.3 Arbeitsmittel Siehe Rz 277.
…Zubehör sowie eine angemessene Anzahl von Diapositiven oder oder Filmen oder anderen Datenträgern; 6.Videokameras und tragbare Videoaufnahmegeräte mit einer angemessenen Anzahl von Bändern oder anderen Datenträgern; 7.tragbare Musikinstrumente; 8.tragbare Plattenspieler mit Schallplatten, tragbare CD-Player mit CD's; 9.tragbare Tonaufnahme- und…
…Verwendung des Notebooks im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit wurde auch mit dem vorgelegten Bild einer Heizungssteuerung nicht erbracht, handelt es sich bei der in Rede stehenden Internetadresse (www.Heiz24.de) der Titulierung nach doch um einen Shop für gebrauchte Heizungssteuerungen und Zubehör und lässt sich…
…A zusätzlich ein Betrag von 150 Euro als Werbungskosten geltend machenberücksichtigt. Rz 277i: Die Kosten für digitale Arbeitsmittel sind um ein Telearbeitspauschale (bis 2024: Homeoffice-Pauschale) zu kürzen und nur der darüber hinausgehende Teil kann als Werbungskosten berücksichtigt werden. Beispiel: Der Arbeitgeber hat 60 Euro…