…sodass ein Betrag von Euro 1.000,00 als - nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegender - Arbeitslohn von Dritter Seite bei der Veranlagung zu berücksichtigen ist. Die Einkommensteuerbemessungsgrundlagen für 2003 werden daher wie folgt ermittelt: | Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (245) | 28.861,98 | |…
…die in § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers (einschließlich der Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag) nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998…
…in der Vorhaltsbeantwortung gegen die von der Berufungsbehörde im Vorhalt gezogene Schlussfolgerung - die Bw. habe es übernommen, durch ihre Mitarbeiter für Dritte Vertragsabschlüsse zu vermitteln - verwehrt, ist angesichts des dargestellten Sachverhaltes nicht nachvollziehbar: hätte die Bw. nämlich - wie sie behauptet (Seite 5 der Vorhaltsbeantwortung) - ihre…
…ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom 24. Juli 2007, Zl. 2007/14/0028). Eine Haftung des Arbeitgebers kann z.B. dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als "Verkürzung…
…ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom 24. Juli 2007, Zl. 2007/14/0028). Eine Haftung des Arbeitgebers kann z.B. dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als "Verkürzung…
…ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom 24. Juli 2007, Zl. 2007/14/0028). Eine Haftung des Arbeitgebers kann z.B. dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als "Verkürzung…
…ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom 24. Juli 2007, Zl. 2007/14/0028). Eine Haftung des Arbeitgebers kann z.B. dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als "Verkürzung…
…steuerpflichtiger Arbeitslohn von dritter Seite wie Provisionen oder - wie im gegenständlichen Fall - Sachbezüge oder Vorteile, die auch gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft wurden (vgl. Jakom, EStG, 4. Auflg., Tz 5 zu § 41). Da der Bw. den Gegenwert für seine Geschäftsführertätigkeit nicht von der X…
…Arbeitslohn von dritter Seite unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug, sondern ist im Wege der Veranlagung zu erfassen (vgl. zu Trinkgeldern die Ausführungen im hg. Erkenntnis vom 7. Dezember 1994, 91/13/0171, VwSlg 6947/F). Entsprechendes gilt auch für die Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages von…
…direkt vom anderen Unternehmen an den Arbeitnehmer erfolgt, keinen Einfluss und sind ihm die daraus erhaltenen Provisionen auch nicht bekannt, dann sind diese Provisionen als Arbeitslohn von dritter Seite im Wege der Veranlagung zu erfassen (z.B. Autoverkäufer, die im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Geschäftsabschlüsse…
…sich um veranlagungspflichtigen Arbeitslohn von dritter Seite." Mit Bescheid vom 6.9.2012 wurde der Bw gem. § 200 (1) Bundesabgabenordnung vorläufig zur Einkommensteuer veranlagt (Vermietung H.V.), wobei die im Rahmen der Veranlagung bisher nicht erklärten Einnahmen aus der Schadloshaltungszahlung in Höhe von € 396…
…Erlass sinngemäß auf den vorliegenden Fall angewendet werden könne. Erhalte ein Dienstnehmer von neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber einmalige Bezüge, seien diese nach § 76 EStG (gemeint ist wohl § 67 EStG) dem festen Steuersatz von 6% zu unterziehen. Über die Berufung wurde erwogen: Entscheidungsrelevant…
…in Betracht. Eine Gleichheitswidrigkeit ist im Fall der unterschiedlichen Besteuerung ungleicher Sachverhalte (in einem Fall erfolgt die Ausbezahlung der Sondergebühren durch den Arbeitgeber, im anderen Fall erfolgt sie von dritter Seite) für den unabhängigen Finanzsenat nicht erkennbar. Beilage: 1 Berechnungsblatt Graz, am 30. Jänner 2007
…von dritter Seite: Selbst unter der Annahme eines einheitlichen Dienstverhältnisses, das aber ausdrücklich bestritten werde, ergäbe sich keine Abfuhrverpflichtung für DB und DZ durch die Berufungswerberin. Wie oben dargestellt, habe die Konzernzentrale die Kosten der Optionsausübung getragen. Der dementsprechende Arbeitslohn sei also von dritter Seite…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Tatsächlich sei die KAGes aber nur eine aus steuerlich nicht relevanten Gründen zwischengeschaltete Clearingstelle zur effizienten Berechnung und Verteilung der Sondergebühren. Nicht gefolgt werden könne der Einstufung der Sondergebühren als Arbeitslohn von dritter Seite, weil es im § 25 EStG 1988…
…bis 1996 bezog der Bw. neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften (vom Etablissement A) auch andere Einkünfte (nämlich aus Trinkgeldern als Arbeitslohn von dritter Seite; vgl. Quantschnigg/Schuch, EStHB, § 41 Tz 3) im Gesamtbetrag von mehr als 10.000 öS pro Jahr, sodass für diese Jahre Pflichtveranlagungen…
…eine monatliche Pension in Höhe von 80% der Pensionsbemessungsgrundlage (vgl. § 107 BV 69) 14 mal jährlich auszuzahlen. Bei der Ermittlung dieses Betrages sind allerdings sämtliche von dritter Seite gewährte Pensionsleistungen einzurechnen. Da die von Seiten der Deutschen R-Versicherng geleisteten Pensionszahlungen lediglich 12 mal jährlich…
…Einkunftsarten sowie nichtselbständige Einkünfte gelten, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wie zB Arbeitslohn von dritter Seite (siehe dazu LStR 2002, Rz 910). In der gegenständlichen Berufung wurde dazu vorgebracht: 1) Zum Sachverhalt: Auf Grund erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten des deutschen Baukonzerns W. Bau AG hätte dieser…
…die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das im vorliegenden Fall ausbezahlte "per diem" ist dem Berufungswerber im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis beim BM für europäische und internationale Angelegenheiten zugeflossen und daher den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen. Es handelt sich hierbei um Arbeitslohn von dritter Seite…
…GmbH bezogenen Lohnanteile seien als - nicht lohnsteuerpflichtiges - Entgelt von dritter Seite behandelt worden. Zum Arbeitslohn von dritter Seite führe Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 78 Tz. 7 ff, ua. Folgendes aus: Lohnsteuerpflicht bestünde dann, wenn der Arbeitgeber die Höhe des Entgelts von dritter Seite bestimme bzw…