…nach Artikel IV (Zusammenschluss) Umgründungssteuergesetz zum 1. Jänner 2000 beitrat und dadurch die Firma TF-GmbH&CoKG (in der Folge kurz F-GmbH & Co KG) gebildet wurde. Dabei wurde die T-GmbH als reine Arbeitsgesellschafterin die neue Komplementärin dieser GmbH & Co KG, während der Bw…
…dass am Vermögen der Kommanditgesellschaft die Kommanditisten zu je 50 % ... beteiligt sind. Die Gesellschaft mbH ist als reine Arbeitsgesellschafterin am Vermögen und am Geschäftsergebnis der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt; sie erhält lediglich ihre Ausgaben vergütet ... b) Zum übertragenen Vermögen der Firma "H-OHG" gehören - die Liegenschaft…
…Komplementärgesellschaft künftig zu fungieren. Auch sei gemäß Zusammenschlussvertrag die Komplementärin als bloße Arbeitsgesellschafterin nicht am laufenden Ergebnis der KG beteiligt und habe daher auch keinen Ergebnisanteil 2005 (rückwirkend) erhalten. Mit dem Vorlageantrag galt die Berufung wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: § 24 Abs…
…der Marke XY. Zur Zeit der Betriebsprüfung waren die V- GmbH als Komplementär, der als Arbeitsgesellschafter mit 0% keinen Kapitalanteil hält und die V-AG (nun V- Beteiligungs GmbH) als Kommanditist, der mit einem Kapitalanteil von 100% allein am gesamten Vermögen und dem Liquidationsergebnis der…
…Laut Angaben der Bw. sei im Zeitpunkt der Auftragserteilung die KG die betriebsführende Gesellschaft und die Bw. nur Arbeitsgesellschafterin gewesen. Im Jahr 1999 beabsichtigte man den Ausbau des Skigebietes Simonhöhe. Aus dem Protokoll der Sitzung des Beirates der KG vom 25. September 1999 geht hervor…
… 7 ff. Umgründungssteuergesetz (UmGrStG) per 31.12.2000 entstandenen Kommanditgesellschaft neben einer nicht am Vermögen beteiligten Arbeitsgesellschafterin zu 100% als Kommanditistin beteiligt. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung der Bw. für 2001 wurden Verlustvorträge in Höhe von € 207.432,40 ausgewiesen und mit 75% der…
…Co KG) ein Wellness-Hotel mit rd. 180 Betten. An der als Arbeitsgesellschafterin der Bw fungierenden GmbH war in den Berufungsjahren Otmar M und seine Ehegattin Johanna M je zur Hälfte beteiligt. Geschäftsführer der GmbH ist Otmar M, der auch alleiniger Kommanditist der KG war…
…F in D. Nach Punkt 3 des Gesellschaftsvertrages vom 10. Mai 1993 ist persönlich haftende Gesellschafterin die B. Die Komplementärin ist Arbeitsgesellschafterin. Sie besorgt die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft und erhält eine Haftungsprovision. Zudem werden der Komplementärin Aufwendungen aller Art, die durch die…
…Erbin des verstorbenen C.D.. Komplementärin der KG war die GmbH, vormals R-GmbH (in weiterer Folge "GmbH") als Arbeitsgesellschafterin. Geschäftsführer der GmbH war der Bw. Nach Ergehen des erklärungsgemäßen, an die KG adressierten Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2006…
…mit Wirkung zum 31. August 2010 seinen Kommanditanteil zur Gänze an den Sohn W (= Berufungswerber, Bw) übertragen. G, Komplementärin der KG (bloße Arbeitsgesellschafterin) und Mutter des Bw, erklärt unter Punkt "Drittens", zum 1. September 2010 aus der Gesellschaft auszuscheiden. Der Bw ist sodann als…
…gegründet worden sei und an welcher er einen Gesellschaftsanteil von 10 % gehalten habe. Diese Gesellschaft hätte die Funktion als Arbeitsgesellschafterin im Rahmen einer Kommanditgesellschaft innegehabt und wäre voll haftende Gesellschafterin gewesen. Bei der Aufnahme eines Kredites durch die KG habe die Kredit gewährende Bank eine…
…sind die A. Beteiligungsverwaltung GmbH (mit einer Kommanditeinlage von € 35.000) als Kommanditistin sowie die B. Beteiligungsverwaltung GmbH (als reine Arbeitsgesellschafterin ohne Vermögenseinlage) als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt. Mit dem mit 29. Dezember 2004 datierten Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung…
…KBGmbH&CoKG (im folgenden kurz verbleibende Gesellschafterin genannt) sind die einzigen Gesellschafter der ... BGmbH&CoKG. (2) Die KBGmbH hat als Arbeitsgesellschafter die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin inne. Sie ist weder am Vermögen noch an den stillen Reserven und am Firmenwert der BGmbH&CoKG beteiligt…
…dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine Kommanditgesellschaft in der Beherbergungsbranche. An der Bw. waren - neben der als bloße Arbeitsgesellschafterin fungierenden Komplementär-GmbH - zunächst mit 50 % B. und mit je 25 % E. und D…
…übertragen worden. Gleichzeitig war der neuen KG eine KomplementärGmbH als Arbeitsgesellschafterin beigetreten. Sowohl die ehemalige GmbH als auch die neue GmbH & Co KG legten ihren Gewinnermittlungen den 31.Dezember als Bilanzstichtag zu Grunde. Im Rahmen der Abgabenerklärungen für das Jahr 2002 machte die Bw. eine…
…€ 3.001,99, welcher sich aus der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2005 ergeben habe. Herr F sei als Arbeitsgesellschafter im Jänner 2005 an der F-KEG und von Februar bis Dezember 2005 an der F-OEG beteiligt gewesen. Herr F sei am…
…am 18. Mai 2001 1) als Komplementärin (ohne Substanzbeteiligung und ohne Beteiligung am Gewinn und Verlust - reine Arbeitsgesellschafterin) die F-GmbH und 2) als Kommanditistin (mit einer 100 %-igen Substanzbeteiligung) die E-GmbH. Zwischen der F-GmbH und E-GmbH bestand am 18. Mai 2001…
…am 18. Mai 2001: 1) als Komplementärin (ohne Substanzbeteiligung und ohne Beteiligung am Gewinn und Verlust - reine Arbeitsgesellschafterin) die E-KG und 2) als Kommanditistin (mit einer 100 %-igen Substanzbeteiligung) die E-GmbH. Zwischen der E.-KG und E.-GmbH bestand am 18. Mai 2001…
…64 € | Dienstgeberbeitrag | 2003 | | 2.914,65 € Die Bemessungsgrundlagen und die Berechnung der Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Komplementärin und Arbeitsgesellschafterin der G KEG…
…als Kommanditist zu 3/10 am Vermögen der KG beteiligt. Die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der KG ist die Z Hotelbetriebsgesellschaft mbH, die als reine Arbeitsgesellschafterin am Vermögen der KG nicht beteiligt ist. Gleichzeitig übergibt Herr Prof. XZ die in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften EZ 1…