…angesetzte Absetzbeträge sind zu berücksichtigen. Die von den Parteien angesprochenen Einkommen- bzw. Lohnsteuerrichtlinien lauten: EStR RZ 29: Bei beschränkt Steuerpflichtigen bleiben außer Betracht: # Allgemeiner Absetzbetrag nach § 33 Abs. 3 EStG 1988, # Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 EStG 1988, # Verkehrs-, Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag nach …
…Adresse) und die Aufteilung der Einkünfte sowie die Stellung dieser Personen (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigter etc.) anzugeben und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dieser Vorhalt ist von Seiten der Bw unbeantwortet geblieben. Am 2.11.2009 ist eine Erklärung zur Arbeitnehmer- bzw. Arbeitnehmerinnenveranlagung für 2006 beim Finanzamt eingelangt…
…des Arbeitnehmerabsetzbetrages (bzw. des Grenzgängerabsetzbetrages) einerseits und des Pensionistenabsetzbetrages andererseits ist auf Folgendes zu verweisen: 1. Doralt führt im EStG-Kommentar unter Tz. 59 zu § 33 aus: Der Pensionistenabsetzbetrag beträgt 400 € jährlich. Er entspricht daher dem Verkehrsabsetzbetrag (291 €) zuzüglich Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag (54…
…ausüben, wie Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland, die in inländischen Betrieben beschäftigt sind, dar. Das hat zur Folge, dass § 26 Z 4 EStG 1988 auch Grenzgängern offen stehen muss und dass im gegebenen Zusammenhang schweizerische Arbeitsverträge österreichischen Kollektivverträgen formell gleichgehalten werden können bzw. müssen. Es…
…839,20). Die vom Arbeitgeber bezahlten überobligatorischen Altersgutschriften sind als Vorteil aus dem Dienstverhältnis dem Bruttolohn (KZ 350) hinzuzurechnen (+SFR 7.402,20). Die überobligatorischen Arbeitnehmer-BVG-Beiträge (SFR 7.402,20 bzw. € 5.915,27) können nur als Topf-Sonderausgaben gemäß § 18 EStG…
…629,00). Die vom Arbeitgeber bezahlten überobligatorischen Altersgutschriften seien als Vorteil aus dem Dienstverhältnis dem Bruttolohn (KZ 350) hinzuzurechnen (plus CHF 14.558,40). Die überobligatorischen Arbeitnehmer-BVG-Beiträge (CHF 14.558,40 bzw. 11.633,96 €) könnten nur als Topf-Sonderausgaben gemäß § 18…
…einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 Kilometer und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b iVm § 124b Z 126 bzw. Z 138 EStG 1988 genannten…
…die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer an jenen Tagen, an denen er im grenznahen Tätigkeitsstaat arbeitet, auch wieder in den Wohnsitzstaat zurückkehrt, bzw. ob auch eine "üblicherweise tägliche Rückkehr" zum grenznahen Wohnort erfolgt ist…
…vom 24. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Brigitte Metzler, vom 25. bzw. 26. August 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2007 nach der am 24. Februar 2011 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: 1…
…für eine Steuerbefreiung iSd. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geprüft und im angefochtenen Bescheid auch dementsprechend rechtlich beurteilt wurden, obwohl bei solcher Sachverhaltsannahme der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers mangels Anwendbarkeit der Monteur- bzw. 183-Tage-Klausel (Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-BRD…
…Ein Verkehrsabsetzbetrag von 4000 S jährlich. 2. Ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 1500 S jährlich, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen. 3. Ein Grenzgängerabsetzbetrag von 1500 S jährlich, wenn der Arbeitnehmer Grenzgänger (§ 16 Abs. 1 Z 4) ist. Dieser Absetzbetrag vermindert sich um den im Kalenderjahr zu…
…einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 Kilometer und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b iVm § 124b Z 126 bzw. Z 138 EStG 1988 genannten…
…81 EStG 1988 im Ergebnis darauf hinaus läuft, dass ihr Anwendungsbereich nur Arbeitnehmer erfasst, die in einem inländischen (Teil)Betrieb ihres Arbeitgebers oder in einer im Inland von ihrem Arbeitgeber länger als einen Monat unterhaltenen festen örtlichen Anlage oder Einrichtung aufrecht beschäftigt bzw. tätig sind…
…| 18.640,36 € | Sonderausgaben: Pauschbetrag für Sonderausgaben | - 819,00 S | - 60,00 € | Einkommen | 255.678,00 S | 18.580,36 € | Progressionseinkünfte | 171.478,00 S | 12.461,79 € | Rundungszu- bzw…
…Einkommen | 19.715,48 € | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | 3.724,27 € | Verkehrsabsetzbetrag | -291,00 € | Grenzgängerabsetzbetrag | -54,00 € | Einkommensteuer | 3.379,27 € | Ausländische Steuer | -135,36 € | Abgabenschuld …
…vor Abzug der Absetzbeträge | 5.526,44 € | Allgemeiner Steuerabsetzbetrag | -588,48 € | Verkehrsabsetzbetrag | -291,00 € | Grenzgängerabsetzbetrag | -54,00 € | Einkommensteuer | 4.592,96 € | Ausländische Steuer | -998,40 € | Abgabenschuld (gerundet…
…Für die Anwendbarkeit der genannten Bestimmung ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer für die zur Nachtzeit verrichteten Arbeiten tatsächlich eine Zulage bzw. einen Zuschlag erhalten hat und diese bzw. dieser nicht nur rein rechnerisch aus dem Grundlohn herausgeschält worden ist (Voraussetzung funktioneller Art). Nach Ansicht des…
…00 € | Einkommen | 37.720,57 € | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | 11.794,03 € | Verkehrsabsetzbetrag | -291,00 € | Grenzgängerabsetzbetrag | -54,00 € | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 11.449,03 € | Gem…
…77 € | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | 9.556,34 € | Allgemeiner Steuerabsetzbetrag | - 142,13 € | Verkehrsabsetzbetrag | - 291,00 € | Grenzgängerabsetzbetrag | - 54,00 € | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 9.069,21 € | Gem…
…dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB für Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000/15/0014). Der Berufungswerber ist bei der U AG privat krankenversichert; die Höhe der diesbezüglichen Beiträge richtet sich nach dem Alter, dem Geschlecht bzw…