…nach §§ 33 Abs. 3a EStG 1988 33 Abs. 3 EStG 1988, Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 EStG 1988, Verkehrs-,Verkehrsabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 EStG 1988 (bis 2015 auch der Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 EStG 1988), Pensionistenabsetzbetrag nach § 33 Abs…
…Werbungskostenpauschbetrag nach § 16 Abs.3 nicht zu. Der Pensionistenabsetzbetrag nach Z 2 vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von 17.000 Euro und 25.000 Euro auf Null. Verkehrsabsetzbetrag und Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag schließen den Pensionistenabsetzbetrag seit 1994 aus (§ 33 Abs. 6 erster…
…angesetzte Absetzbeträge sind zu berücksichtigen. Die von den Parteien angesprochenen Einkommen- bzw. Lohnsteuerrichtlinien lauten: EStR RZ 29: Bei beschränkt Steuerpflichtigen bleiben außer Betracht: # Allgemeiner Absetzbetrag nach § 33 Abs. 3 EStG 1988, # Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 EStG 1988, # Verkehrs-, Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag nach …
…Adresse) und die Aufteilung der Einkünfte sowie die Stellung dieser Personen (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigter etc.) anzugeben und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dieser Vorhalt ist von Seiten der Bw unbeantwortet geblieben. Am 2.11.2009 ist eine Erklärung zur Arbeitnehmer- bzw. Arbeitnehmerinnenveranlagung für 2006 beim Finanzamt eingelangt…
…des Arbeitnehmerabsetzbetrages (bzw. des Grenzgängerabsetzbetrages) einerseits und des Pensionistenabsetzbetrages andererseits ist auf Folgendes zu verweisen: 1. Doralt führt im EStG-Kommentar unter Tz. 59 zu § 33 aus: Der Pensionistenabsetzbetrag beträgt 400 € jährlich. Er entspricht daher dem Verkehrsabsetzbetrag (291 €) zuzüglich Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag (54…
…Das Wort „insoweit“ bringt zum Ausdruck, dass die Negativsteuer aus Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerhalterabsetzbetrag mit der sich ergebenden negativen Einkommensteuer begrenzt ist. Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Arbeitnehmer- oder Grenzgängerabsetzbetrag haben, ist ein Betrag in Höhe von 10% der Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich…
…ausüben, wie Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland, die in inländischen Betrieben beschäftigt sind, dar. Das hat zur Folge, dass § 26 Z 4 EStG 1988 auch Grenzgängern offen stehen muss und dass im gegebenen Zusammenhang schweizerische Arbeitsverträge österreichischen Kollektivverträgen formell gleichgehalten werden können bzw. müssen. Es…
…839,20). Die vom Arbeitgeber bezahlten überobligatorischen Altersgutschriften sind als Vorteil aus dem Dienstverhältnis dem Bruttolohn (KZ 350) hinzuzurechnen (+SFR 7.402,20). Die überobligatorischen Arbeitnehmer-BVG-Beiträge (SFR 7.402,20 bzw. € 5.915,27) können nur als Topf-Sonderausgaben gemäß § 18 EStG…
…629,00). Die vom Arbeitgeber bezahlten überobligatorischen Altersgutschriften seien als Vorteil aus dem Dienstverhältnis dem Bruttolohn (KZ 350) hinzuzurechnen (plus CHF 14.558,40). Die überobligatorischen Arbeitnehmer-BVG-Beiträge (CHF 14.558,40 bzw. 11.633,96 €) könnten nur als Topf-Sonderausgaben gemäß § 18…
…einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 Kilometer und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b iVm § 124b Z 126 bzw. Z 138 EStG 1988 genannten…
…die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer an jenen Tagen, an denen er im grenznahen Tätigkeitsstaat arbeitet, auch wieder in den Wohnsitzstaat zurückkehrt, bzw. ob auch eine "üblicherweise tägliche Rückkehr" zum grenznahen Wohnort erfolgt ist…
…Besteht in Insolvenzfällen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung bzw. auf Schadenersatz oder eine Urlaubsersatzleistung, können diese bis zur Auszahlung durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds vom Arbeitsmarktservice in Form von Arbeitslosengeld bevorschusst werden. Durch diese Maßnahme ist dem Arbeitnehmer kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden…
…vom 24. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Brigitte Metzler, vom 25. bzw. 26. August 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2007 nach der am 24. Februar 2011 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: 1…
…für eine Steuerbefreiung iSd. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geprüft und im angefochtenen Bescheid auch dementsprechend rechtlich beurteilt wurden, obwohl bei solcher Sachverhaltsannahme der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers mangels Anwendbarkeit der Monteur- bzw. 183-Tage-Klausel (Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-BRD…
…Ein Verkehrsabsetzbetrag von 4000 S jährlich. 2. Ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 1500 S jährlich, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen. 3. Ein Grenzgängerabsetzbetrag von 1500 S jährlich, wenn der Arbeitnehmer Grenzgänger (§ 16 Abs. 1 Z 4) ist. Dieser Absetzbetrag vermindert sich um den im Kalenderjahr zu…
…gutschriften) korrekt erfolgt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 33 Abs. 8 EStG 1988 können im Rahmen der Einkommensteuerberechnung bestimmte Absetzbeträge (wie der Arbeitnehmer- oder Grenzgängerabsetzbetrag) zu einer Steuergutschrift (Negativsteuer) führen, sofern sich nach dem Tarif (Abs. 1) und nach Abzug der Absetzbeträge gemäß Abs…
…Ein Verkehrsabsetzbetrag von 291 Euro jährlich. 2. Ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen. 3. Ein Grenzgängerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn der Arbeitnehmer Grenzgänger (§ 16 Abs. 1 Z 4) ist. Dieser Absetzbetrag vermindert sich um den im Kalenderjahr zu…
…einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 Kilometer und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b iVm § 124b Z 126 bzw. Z 138 EStG 1988 genannten…
…81 EStG 1988 im Ergebnis darauf hinaus läuft, dass ihr Anwendungsbereich nur Arbeitnehmer erfasst, die in einem inländischen (Teil)Betrieb ihres Arbeitgebers oder in einer im Inland von ihrem Arbeitgeber länger als einen Monat unterhaltenen festen örtlichen Anlage oder Einrichtung aufrecht beschäftigt bzw. tätig sind…
…stellen bei wirtschaftlichem Zusammenhang nachträgliche Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar (vgl. Jakom, aaO; für allgemeine Voraussetzungen auch Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, § 32 Tz 12). Auch bei Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zu Gunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft liegen bei ursprünglich beruflich veranlasster Bürgschaftsübernahme (nachträgliche) Werbungskosten vor…