…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…lit. c Einkommensteuergesetz 1988 rückgefordert, dabei wurde zusammenfassend ausgeführt: Laut Bestätigungen des Arbeitsmarktservice Graz war bzw. ist S. im Berufungszeitraum als arbeitssuchend vorgemerkt. Da S. jedoch seit 15. Jänner 2003 (geringfügig) beschäftigt ist und im April keine Vormerkung bestand, mussten die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag…
…Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, ....f) für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie ......bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben…
…das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie - weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und - bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl Nr 609, haben noch…
…wäre jedoch gesagt worden, "man könne sie nicht arbeitslos melden" und sie müsste sich selber darum kümmern eine Arbeitsstelle zu finden". Deshalb hätte sie gar nicht als arbeitsuchend gemeldet werden können und würde "die Familienbeihilfe für volljährige Kinder, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr" hier…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und b) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und b) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609…
…ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn diese weder den Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten und beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind. Der Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, der Erhalt einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice sowie ein zu versteuerndes…
…Kinder, die das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices als Arbeit Suchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten (gem. …
…hätte nicht dazu geführt, dass sie von der Finanzbeamtin darauf hingewiesen worden wäre, dass bei einer Vormerkung beim AMS als arbeitsuchend ein Beihilfenanspruch bestünde. Eine rückwirkende Vormerkung beim AMS sei jedoch nicht möglich. Der Unabhängige Finanzsenat brachte der Bw. das vorliegende Ermittlungsergebnis sowie den lt…
…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie u.a. bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe…
…Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609…
…April 2011 vor, wonach das Kind "seit 09.03.2011 als arbeitsuchend vorgemerkt" ist, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem AlVG 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Mit dem nunmehr angefochtenen (Sammel-) Bescheid hat…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…fristgerecht eingebrachten Berufung führt der Berufungswerber auszugsweise aus: "Mein Kind ... war laut dem AMS Terminkalender bis 1. Februar als arbeitssuchend vorgemerkt (siehe Beilage) und hat bis dato alle seine AMS Termine wahrgenommen. Aber in dieser Zeit wurde er zum Präsenzdienst einberufen, den er antreten wollte…
…nicht vollendet haben, der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn sie bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem ALVG haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Dieser Umstand wurde…
…dass dieser wohl in der Zeit vom 3. September 2007 bis 30. September 2007 beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt war, nicht aber auch in der Zeit danach bis zum Beginn des Präsenzdienstes am 7. Jänner 2008. Darauf hin forderte das Finanzamt mit den nunmehr angefochtenen…
…ist daher aufgrund der geschilderten Rechtssituation im berufungsgegenständlichen Fall die Familienbeihilfe zu Recht bezogen worden, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Meldung als arbeitsuchend vorlag und kein Anspruch auf Leistungen gemäß § 14 Abs. 1 des AlVG 1977 vorlag." Über die Berufung wurde erwogen:…
…erklärt, dass eine Volontärtätigkeit gleich zu stellen ist mit einer Lehrlingstätigkeit und deshalb vom Finanzamt unbedingt die Familienbeihilfe ab Ende des Präsenzdienstes ausbezahlt werden muss. Nach Beendigung der Volontärtätigkeit habe ich mich beim AMS als Arbeitssuchender angemeldet u. auch dort wurde mir eindeutig glaubhaft gemacht…