…Vorschriften ..., soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen ..., gelten weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz…
…gemeinschaftliche Zollrecht (Zollrecht im Sinne des Art. 1 ZK), nicht vom Zollkodex erfasste gemeinschaftlich und innerstaatlich geregelte Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit im ZollR-DG oder in den betreffenden…
…oder Ausfuhrabgaben beziehen, (Zollrecht im Sinn des Art. 1 des ZK) gelten weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in…
…1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) gilt das Zollrecht im Sinne des Art. 1 des Zollkodex in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlichen geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen…
…Österreich anwendbare Völkerecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem…
…Österreich anwendbare Völkerecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem…
…Österreich anwendbare Völkerecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem…
…ZK). Geltendes Recht im Sinne des ZK ist daher das Gemeinschaftsrecht und einzelstaatliches Recht (Art. 4, Nr. 23ZK). Das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaften ist im Anwendungsgebiet nach Maßgabe des "Bundesgesetzes betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften", BGBl. Nr. 659/1994 durchzuführen (…
…1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) gilt das Zollrecht im Sinne des Art. 1 des Zollkodex in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlichen geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen…
…der Einfuhr von Waren. Gemäß § 2 Abs 1 ZollR-DG gilt das gemeinschaftliche Zollrecht weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes soweit in den betreffenden Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Nach § 26 Abs…
…Mitgliedstaaten eingeräumt werden, ermäßigte Steuersätze oder Steuerbefreiungen für "bestimmte althergebrachte regionale Erzeugnisse" zu gewähren. Daher könne nach Ansicht des Zollamtes aus Obststoffen, die außerhalb des Anwendungsgebietes Österreich gewonnen werden, Alkohol nicht unter Abfindung (durch pauschale Versteuerung) hergestellt werden. Solche Obststoffe dürften nur in Verschlussbrennereien gem. …
…Mitgliedstaaten eingeräumt werden, ermäßigte Steuersätze oder Steuerbefreiungen für "bestimmte althergebrachte regionale Erzeugnisse" zu gewähren. Daher könne nach Ansicht des Zollamtes aus Obststoffen, die außerhalb des Anwendungsgebietes Österreich gewonnen werden, Alkohol nicht unter Abfindung (durch pauschale Versteuerung) hergestellt werden. Solche Obststoffe dürften nur in Verschlussbrennereien gem. …
…17b (1) Im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen der Zollaufsicht unterliegen der zollamtlichen Überwachung auch Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel, die in das, durch das oder aus dem Anwendungsgebiet verbracht werden. Gleichgestellte Zahlungsmittel sind: -übertragbare Inhaberpapiere einschließlich Zahlungsinstrumente mit Inhaberklausel wie Reiseschecks, übertragbare Papiere (einschließlich Schecks…
…Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über die Zollgrenze oder über die Grenze des Anwendungsgebietes beziehen, zu enthalten. Dieser Gebrauchszolltarif stellt eine unverbindliche Zusammenstellung dieser Rechtsvorschriften dar…
…Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über die Zollgrenze oder über die Grenze des Anwendungsgebietes beziehen, zu enthalten. Dieser Gebrauchszolltarif stellt eine unverbindliche Zusammenstellung dieser Rechtsvorschriften dar…
…Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über die Zollgrenze oder über die Grenze des Anwendungsgebietes beziehen, zu enthalten. Dieser Gebrauchszolltarif stellt eine unverbindliche Zusammenstellung dieser Rechtsvorschriften dar…
…Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über die Zollgrenze oder über die Grenze des Anwendungsgebietes beziehen, zu enthalten. Dieser Gebrauchszolltarif stellt eine unverbindliche Zusammenstellung dieser Rechtsvorschriften dar…
…Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über die Zollgrenze oder über die Grenze des Anwendungsgebietes beziehen, zu enthalten. Dieser Gebrauchszolltarif stellt eine unverbindliche Zusammenstellung dieser Rechtsvorschriften dar…
…Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über die Zollgrenze oder über die Grenze des Anwendungsgebietes beziehen, zu enthalten. Dieser Gebrauchszolltarif stellt eine unverbindliche Zusammenstellung dieser Rechtsvorschriften dar…
…Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über die Zollgrenze oder über die Grenze des Anwendungsgebietes beziehen, zu enthalten. Dieser Gebrauchszolltarif stellt eine unverbindliche Zusammenstellung dieser Rechtsvorschriften dar…