…Grenzen des Anwendungsgebietes eingeführt (§ 92 Zollrechts-DG idF der Novelle 1995) oder aus einem Mitgliedstaat eingebracht (§ 6 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung in Verbindung mit § 92 Zollrechts-DG idF der Novelle 1995) oder aus Zolllagern für gewerblich verwendete Luftfahrzeuge zum Verbrauch beim Verkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes entnommen…
…5.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Vorräte an Lebensmitteln, Getränken und sonstigen Waren, die zum Verbrauch oder zur einmaligen Verwendung durch Reisende und Besatzung an Bord von im Verkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes eingesetzten, gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln dienen, in denen ein derartiges Service üblich ist (§…
…1 ZollR-DG haben die Zollbehörden und die Zollorgane ua. an der Vollziehung von Verboten und Beschränkungen des Besitzes oder der Verwendung von Waren im Verkehr über die Grenzen des Anwendungsgebietes mitzuwirken. Demgemäß haben die Zollbehörden und die Zollorgane an den Verboten und Beschränkungen des…
…Vorschriften ..., soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen ..., gelten weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz…
…UZK-IA, UZK-DA, sowie einschlägiges Völkerrecht) in allen nicht vom UZK erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben), soweit die Vollziehung dieser Angelegenheiten der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich…
…301, 355 Unter Proviant sind Waren der Kapitel 1 bis 24 zu verstehen, die als Vorräte an Lebensmitteln und Getränken zum Verbrauch durch die Reisenden und die Besatzung an Bord von im Verkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes eingesetzten, gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln dienen, in denen…
…neuerlich an einen anderen Bewilligungsinhaber übertragen werden. 3.4.2. Übertragung innerhalb des Anwendungsgebietes Die Förmlichkeiten der Übertragung sind in der Bewilligung vorab nach den Bedürfnissen des Einzelfalles festzulegen. Jedenfalls ist zu gewährleisten, dass für die Waren der Endverwendung zu jeder Zeit aufgrund der Aufzeichnungen…
… nach Lohnveredelung der bei der Einfuhr angemeldete Statistische Wert der unveredelten Waren zuzüglich aller im Anwendungsgebiet für die Veredelung und für die Beförderung der Waren vom Grenzort bei der Einfuhr bis zum Grenzort bei der Versendung/Ausfuhr entstandenen Kosten einschließlich des Wertes der Zutaten und…
…Maßnahmen § 29 Abs. 1 ZollR-DG legt eine Mitwirkungspflicht der Zollbehörden und Zollorgane am Vollzug von Verboten und Beschränkungen des Besitzes, der Verbringung oder der Verwendung von Waren im Verkehr über die Grenzen des Anwendungsgebietes fest. Die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen, die davon betroffen sind, sind für…
…maßgebenden Abgabennormen nicht in den Anwendungsbereich der GRC fallen. Ebenso ist es Rsp des VwGH, dass unmittelbare Postzustellungen von Bescheiden außerhalb des Anwendungsgebietes des Unionsrechtes in einem Staat, der das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen ratifiziert hat gemäß § 11 ZustG iVm…
…wird. § 2 Abs 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) normiert, dass das Zollrecht auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit im…
…das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen (Zollrecht im Sinn des Artikels 1 des Zollkodex) weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben…
…auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen (Zollrecht im Sinn des Artikels 1 des Zollkodex), gelten weiters in allen nicht vom Zollkodex erfaßten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen…
…auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen (Zollrecht im Sinn des Artikels 1 des Zollkodex), gelten weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen…
…das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen (Zollrecht im Sinn des Artikels 1 des Zollkodex) weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben…
…das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen (Zollrecht im Sinn des Artikels 1 des Zollkodex) weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung der Abgaben…
…das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen (Zollrecht im Sinn des Artikels 1 des Zollkodex) weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung der Abgaben…
…gemeinschaftliche Zollrecht (Zollrecht im Sinne des Art. 1 ZK), nicht vom Zollkodex erfasste gemeinschaftlich und innerstaatlich geregelte Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit im ZollR-DG oder in den betreffenden…
…oder Ausfuhrabgaben beziehen, (Zollrecht im Sinn des Art. 1 des ZK) gelten weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in…
…1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) gilt das Zollrecht im Sinne des Art. 1 des Zollkodex in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlichen geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen…