…Promotions in österreichischen Skigebieten durchgeführt, um den Absatz von Produkten der Bw. zu fördern". Über die Berufung wurde erwogen: Erstattungsfähig sind in richtlinienkonformer Interpretation der Bestimmungen des UStG 1994 nur Vorsteuern, die auf Grund einer Leistung im Inland geschuldet werden. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug erstreckt…
…2 Z 2 lit b UStG 1994 gegen die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie verstoße, da keine richtlinienkonforme Interpretation möglich scheine: Laut dieser Richtlinie könne ein Mitgliedstaat Lieferungen von Gegenständen aus dem Anwendungsbereich des UStG befreien. Österreich nehme aber durch § 12 UStG 1994 die Lieferung von PKW…
…weder nach den erkennbaren Umständen der Abgabe noch nach der speziellen Aufbereitung zum Zweck des sofortigen Verzehrs an Ort und Stelle. Die Umsätze sind daher gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 lit a UStG 1994 mit 10% zu versteuern. Die Entscheidung war spruchgemäß zu treffen…
…10 Abs. 2 Z 19 UStG 1972 und § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 auch auf die Beförderung von Fallschirmspringern mit Flugzeugen angewendet und dahingehend den Anwendungsbereich dieser Vorschriften unter Berücksichtigung des Willens des damaligen Gesetzgebers (Beförderungssteuergesetz 1953 und Umsatzsteuergesetz 1972) präzisiert. Der ermäßigte…
…1 Z 1 UStG 1994 u. a. eine von einem anderen Unternehmer erbrachte Leistung sowie eine den Formvorschriften des § 11 UStG 1994 entsprechende Rechnung. Gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 ist Rechnungserfordernis u. a. der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden…
…steuerbare sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 iVm § 3a Abs 1 UStG 1994 zu beurteilen. Der daraus resultierende Umsatz im Betrag von 180.000,- € fällt tatbestandsmäßig in den Anwendungsbereich des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 (Vermietung und Verpachtung…
…nach gemeinschafts-und andererseits nach verfassungsrechtlichen Kriterien (doppelte Bindung des Gesetzgebers). Im Anwendungsbereich der 6. MwSt-RL sei der GeseIlschafter, welcher der Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen ohne Berechnung eines gesonderten Entgelts zur Nutzung überlasse, aus systematischen und teleologischen Überlegungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG 1994…
…dafür, dass schon aufgrund von Übergangsbestimmungen rechtsrichtig beurteilt überhaupt nur § 27 Abs 9 UStG 1994 zu prüfen ist. Das führt dazu, dass ein Haftungsbescheid zu erwägen (dieser sachverhaltsbezogen jedoch nicht zu erlassen!) gewesen wäre, bei dem alle Kriterien des § 20 BAO zu berücksichtigen waren. 2…
…nicht als Bestandteil des Unternehmens betrachtet werden und zwar unabhängig vom Ausmaß der unternehmerischen Verwendung (UStR 2000 Rz 1931). Nach der Rechtsprechung ist § 12 Abs. 2 Z.2 lit.b UStG 1994 im Anwendungsbereich des UStG 1994 jedoch als reine Vorsteuerausschlussbestimmung zu verstehen (VwGH 22…
…Aus dem Spruch des Einleitungsbescheides geht hervor, dass Verfahrensgegenstand die Verkürzung der Umsatzsteuer für den Monat März 2007 in der Höhe von 42.680,43 € ist. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat…
…15). Unabhängig davon, dass im Berufungsfall in steuerlicher Hinsicht auf Grund der oben dargestellten Überlegungen mangels eines entgeltlichen Veräußerungsgeschäftes auch keine daraus resultierende - uneinbringlich gewordene - Forderung bestehen kann, ist der gegenständliche Sachverhalt von Vornherein vom Anwendungsbereich des § 16 UStG nicht umfasst. Dieser beschränkt sich - siehe…
…Unternehmensbereich zugehörig, so fällt ihre Veräußerung nicht in den Anwendungsbereich des UStG 1994. In diesem Fall ist § 6 UStG 1994 in seiner Gesamtheit (sowohl die Bestimmung des Abs. 1 Z 9 lit. a über die Umsatzsteuerfreiheit von Grundstücksumsätzen als auch die Bestimmung des Abs. 2…
…Anwendungsbereich des UStG 1994 dem EuGH in der Rechtsache Genius Holding BV (siehe unten) zu folgen ist und eine Vorsteuerabzug für zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zusteht. Vorsteuern, die mangels entstandener Steuerschuld zu Unrecht ausgewiesen wurden, sind danach nicht abzugsfähig. In der 19. Begründungserwägung des…
…Prüfungsfeststellungen angeführten Rechnungen lägen vor; dies sei von der Behörde auch nie in Abrede gestellt worden. Im Anwendungsbereich des hier maßgebenden § 7 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sei für die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vollkommen unerheblich, ob das Verpflichtungsgeschäft mit…
…Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen als eine - als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b - steuerfreie Dienstleistung behandelt wird, kann daraus nach Ansicht des erkennenden Senates im Anwendungsbereich des UStG 1994 keinesfalls zwingend die vom Bw…
…durch das EuGH-Urteil in der Rechtssache "Seeling" auch der volle Vorsteuerabzug zugestanden oder ob der Vorsteuerausschluss für privat genutzte Gebäudeteile, wie er zum 1.1.1995 galt, auch im Anwendungsbereich des UStG idF BGBl. 1998/9 weiterbestanden hätte, war daher nicht mehr einzugehen. Feldkirch…
…2 Z 2 lit. a UStG 1994 auf § 20 EStG 1988 ergibt, nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Gebäude werden im Einkommensteuerrecht grundsätzlich im Verhältnis der jeweiligen Nutzung in einen betrieblichen und einen privaten Teil aufgeteilt. Dieser Aufteilungsgrundsatz gilt auch im Anwendungsbereich des § 20 EStG…
…1612-W/07). Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Sechste Richtlinie bzw. die Mehrwertsteuersystemrichtlinie und diesen folgend die nationale Regelung des UStG 1994, soweit nicht im Inland ansässige Unternehmer von der Kleinunternehmerbefreiung ausgeschlossen werden, mit dem EGV und den gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten - somit mit…
…2 Z 1 UStG (offenbar gemeint 1994) eine Zuordnung von nichtunternehmerisch genutzten Teilen zum Unternehmen nicht zulässig war. Vielmehr stand es dem Unternehmer frei, unter Berufung auf die Richtlinie eine solche Zuordnung (mit der oa Wirkung, dass dem Unternehmer bei späterer Erhöhung des unternehmerischen Nutzungsanteils…
…Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen als eine - als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b - steuerfreie Dienstleistung behandelt wird, kann daraus nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates im Anwendungsbereich des UStG 1994 keinesfalls zwingend die vom Bw…