…20. September 2010 begehrte die Antragstellerin mit dem Formular Beih 1 die Auszahlung der Familienbeihilfe für ihren am [Datum] geborenen Sohn [Name]. Das Formularfeld für eine rückwirkende Antragstellung blieb unausgefüllt. In der Folge reichte sie am 20. Mai 2011 das Formular Beih 3 ein, auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E.K., (Bw.) vom 28. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 17. Jänner 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…2391-W/06 in dem am 2. November 2006 ein Abrechnungsbescheid erlassen wurde. Umso befremdlicher erscheint die neuerliche Antragstellung nicht einmal 3 Wochen nach der Übernahme der Rechtsmittelentscheidung. Über die selbe Frage darf nicht mehrmals mit Abrechnungsbescheid entschieden werden (Stoll BAO, 2316 und Ritz, Bundesabgabenordnung …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Hausgemeinschaft CH und Mitbesitzer, W, Mgasse, vertreten durch Naue & Kowar Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1050 Wien, Zentagasse 5/16,vom 15. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15, vertreten durch Mag. Birgit Floh,vom…
…einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus…
…in welchem Jahr die Prämie zustehe, nur werde die Nichtanerkennung in beiden Jahren dem Zweck der gesetzlichen Bestimmung - und damit dem Gesetz selbst - nicht gerecht. Völlig unverständlich seien die Ausführungen der Finanzverwaltung zur Rechtzeitigkeit der Antragstellung. Wie hätte ein nicht mit der Gabe der Hellseherei…
…Gemäß § 9b FLAG 1967 ist der Mehrkindzuschlag für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung…
…Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf in den Berufungen vom 16. Dezember 2009 ausführt, die…
…Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf in den Berufungen vom 27. August 2009 und 8…
…der im Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf. in der Berufung vom 16. Dezember 2009…
…der im Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf. in der Berufung vom 24. August 2009…
…erfüllt diese Voraussetzung jedoch nicht. Er war im Zeitpunkt der Antragstellung erst ein wenig mehr als ein halbes Jahr rechtlich existent. Die mit dieser Bestimmung durch den Gesetzgeber vorausgesetzte Kontinuität der Betätigung war somit nicht gegeben. Da eine Behebung dieses Mangels nur durch Zeitablauf der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Denk-Mag. Ferdin Wirtschafttreuhand und Steuerberatungs- GmbH, 4710 Grieskirchen, Stadtplatz 27, vom 30. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch Elisabeth Röbl, vom 21…
…demnach mehr als 9 Jahre nach Ablauf der regulären Frist eingebracht, ohne dass Gründe für die verspätete Antragstellung aber auch für einen Erlass selbst (hinreichend) dargelegt wurden. Da der Bf. weder einen Antrag auf Fristverlängerung für einen Erlassantrag noch bei sonstiger Gelegenheit einen begründeten Ausnahmefall…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Saller & Saller Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5500 Bischofshofen, Sparkassenstraße 16, vom 8. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 1. August 2006 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 217…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Winkler - Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Lienz betreffend Zurückweisung der Anträge auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerveranlagungsverfahren für die Jahre 1995 bis 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
…Berufung als unbegründet ab. Bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215 BAO) eines Abgabenpflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabenpflichtigen würden Abgaben am Tag der nachweislichen Antragstellung als entrichtet gelten, sofern das Guthaben am Tag der Durchführung der Umbuchung noch bestehen würde. Da die Umbuchung zur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.B., D-7xxx E., O-Gasse, vertreten durch Schütt Wirtschaftstreuhand KEG, Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1160 Wien, Weinheimergasse 2/3/11, vom 30. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, vom 23. Mai…
…FinStrG, Kommentar zu § 30 a FinStrG, 12). Der hier verfahrensgegenständliche Antrag wurde weder in der im Gesetz normierten Frist noch vom alleinigen zu einer solchen Antragstellung in diesem Prüfungsverfahren berechtigten Abgabepflichtigen, der W.GmbH, gestellt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist daher zu dem Schluss gekommen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,S-Gasse, vertreten durch Ulrike Riha & Gabriele Steiner OEG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Siemensstraße 74/4-5, vom 21. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 24. November…