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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/0836-W/07

Mehrmalige Antragstellung zu einem Buchungstag

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0836-W/07vom 22.03.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E.K., (Bw.) vom 19. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. Februar 2007 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden:   Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und der Antrag wegen res judicata zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 20.11.2006 einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides zur Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2005 ein und bekämpft den Abweisungsbescheid vom 2.2.2007 (Sammelbescheid) mit Berufung vom 19. Februar 2007. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Die Bw. hat bereits zum dritten Mal (18. Jänner 2006, 20.März 2006 und 20.November 2006) einen Antrag auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides zur Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember 2005 eingebracht. Der Antrag vom 18. Jänner 2006 führte zu dem Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat zu RV/2391-W/06 in dem am 2. November 2006 ein Abrechnungsbescheid erlassen wurde. Umso befremdlicher erscheint die neuerliche Antragstellung nicht einmal 3 Wochen nach der Übernahme der Rechtsmittelentscheidung. Über die selbe Frage darf nicht mehrmals mit Abrechnungsbescheid entschieden werden (Stoll BAO, 2316 und Ritz, Bundesabgabenordnung § 217 Randziffer 10). Der bekämpfte Bescheid war daher aufzuheben und der Antrag wegen res judicata zurückzuweisen. Wien, am 22. März 2007

Normen und Schlagworte

Mehrmalige Antragstellung zu einem Buchungstag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0836-W/07
Stammnummer
27450
Gültig
22.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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