…denn der Mieter oder Gebrauchsberechtigte sei nicht Besitzer des Gegenstandes, sondern bloß Besitzer des Nutzungs- bzw Gebrauchsrechtes (also Rechtsbesitzer). Antragsteller im Zulassungsverfahren nach § 37 Abs 2 KFG könne daher grundsätzlich nur der rechtmäßige Sachbesitzer (= rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges) sein. Davon gebe es zwei Ausnahmen…
…ist nicht die Bw sondern deren deutsche Tochtergesellschaft, die weder Sitz noch Betriebsstätte im Inland hat. Antragsteller im Zulassungsverfahren kann zufolge § 37 Abs. 2 KFG nur der rechtmäßige Besitzer (§ 316 ABGB) sein, im Regelfall also der zivilrechtliche Eigentümer; ein bloß Gebrauchsberechtigter oder Entleiher ist hingegen…
…bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat oder bei Miete des Fahrzeuges aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, jedenfalls der Mieter seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hat. Demnach kann Antragsteller im Zulassungsverfahren (von Ratengeschäften abgesehen) nur der rechtmäßige Besitzer des…
…der Bestimmungen des § 40 und des § 82 Abs. 8 KFG vermeinte der Bw., Antragsteller im Zulassungsverfahren sei nur der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges. Ein bloß Gebrauchsberechtigter wie er sei hingegen kein Besitzer. Besitzerin des Fahrzeuges sei die X GmbH, weshalb dem Bw. keine Pflicht zur…
… 82 Abs. 8 KFG und § 4 Z. 2 NoVAG vermeinte der Bw., Antragsteller im Zulassungsverfahren sei nur der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges. Ein bloß Gebrauchsberechtigter wie er sei hingegen kein Besitzer. Besitzerin des Fahrzeuges sei die C- GmbH, weshalb dem Bw. keine Pflicht zur Zulassung…
…dass dieser auch im Zulassungsverfahren (Zulassungsschein) angegeben wird (z.B.Taxigewerbe). Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Judenburg erfolgte die Zulassung nicht als Taxi. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Einbringung eines Rechtsmittels und Vorlage an den UFS über eine Befragung der abgeholten Personen nicht…
…im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist gemäß § 4 Z 2 NoVAG in Fällen der erstmaligen Zulassung (§ 1 Z 3) derjenige, für den das Fahrzeug zugelassen wird. Antragsteller…
…Als dauernder Standort gelte bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen jener Ort von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt wird und das sei im konkreten Fall Nürnberg. Außerdem werde die Qualifikation als Steuerschuldner bestritten, dies könne nur die Rechtsanwaltskanzlei sein, die Antragstellerin im Zulassungsverfahren gewesen sei…
…Als dauernder Standort gelte bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen jener Ort von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt werde und das sei im konkreten Fall Nürnberg. Außerdem werde die Qualifikation als Steuerschuldner bestritten, dies könne nur die Rechtsanwaltskanzlei sein, die Antragstellerin im Zulassungsverfahren gewesen sei…
…Holland 2. Für die einwandfreie technische Ausrüstung des Anhängers zum Zeitpunkt seiner Einbringung nach Holland. - Es handle sich somit keinesfalls um eine ordnungsgemäße Zulassung. Die durch Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum von der holländischen Mutterfirma zur Verfügung gestellten Auflieger wurden einem Zulassungsverfahren gem. § 49 Abs. 3…
…F., unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, sowie nach Z 3 dieser Bestimmung Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Steuerschuldner…
…Auflagen zum Verkehr zuzulassen, wenn die im Abs. 2 angeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Zulassung ist auch anzusprechen, welches Kennzeichen gemäß § 48 das Fahrzeug zu führen hat. (2) Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige…
…bezog der Bw. im Jahre 2007 Notstandshilfe vom Arbeitsmarktservice Österreich, andere Einkünfte scheinen darin nicht auf. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG), BGBl. 1992/449 i.d.g.F., unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, die auf Straßen…
…Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers. Im berufungsgenständlichen Fall gab der Bw am 23.Oktober gegenüber dem Erhebungsorgan des Finanzamtes niederschriftlich zu Protokoll, dass er seit Oktober 2003 seinen Hauptwohnsitz und den Mittelpunkt der Lebensinteressen in O. hat. Der gegenständliche Pkw wurde im Oktober 2002 von…
…KFG gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Nach § 1 KfzStG unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer ua in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassen Kraftfahrzeuge. Der Porsche Cayenne…
…der Hauptwohnsitz des Antragstellers (auf Zulassung) gilt, "bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt" (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0276), der also Ausgangspunkt der Dispositionen des Unternehmens über das Fahrzeug ist. Im Zweifel ist dies…
…aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Die grundsätzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischen Kennzeichen finden sich in § 82 KFG 1967, wobei dem Abs. 8 (Standortvermutung) besondere Bedeutung beizumessen ist. § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der im Jahr…
…oder 2 Auftraggeber im Inland ansässig sind. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG), BGBl. 1992/449 idgF, unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden…
…Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfülle. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG), BGBl. 1992/449 idgF, unterlägen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet würden…
…Gem. § 3 Z. 2 KfzStG ist Steuerschuldner in allen Fällen, in denen das Fahrzeug nicht in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassen wurde, die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Nach § 36 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl.Nr. 267/1967 (KFG 1967), dürfen…