…denn der Mieter oder Gebrauchsberechtigte sei nicht Besitzer des Gegenstandes, sondern bloß Besitzer des Nutzungs- bzw Gebrauchsrechtes (also Rechtsbesitzer). Antragsteller im Zulassungsverfahren nach § 37 Abs 2 KFG könne daher grundsätzlich nur der rechtmäßige Sachbesitzer (= rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges) sein. Davon gebe es zwei Ausnahmen…
…ist nicht die Bw sondern deren deutsche Tochtergesellschaft, die weder Sitz noch Betriebsstätte im Inland hat. Antragsteller im Zulassungsverfahren kann zufolge § 37 Abs. 2 KFG nur der rechtmäßige Besitzer (§ 316 ABGB) sein, im Regelfall also der zivilrechtliche Eigentümer; ein bloß Gebrauchsberechtigter oder Entleiher ist hingegen…
…bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat oder bei Miete des Fahrzeuges aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, jedenfalls der Mieter seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hat. Demnach kann Antragsteller im Zulassungsverfahren (von Ratengeschäften abgesehen) nur der rechtmäßige Besitzer des…
…der Bestimmungen des § 40 und des § 82 Abs. 8 KFG vermeinte der Bw., Antragsteller im Zulassungsverfahren sei nur der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges. Ein bloß Gebrauchsberechtigter wie er sei hingegen kein Besitzer. Besitzerin des Fahrzeuges sei die X GmbH, weshalb dem Bw. keine Pflicht zur…
… 82 Abs. 8 KFG und § 4 Z. 2 NoVAG vermeinte der Bw., Antragsteller im Zulassungsverfahren sei nur der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges. Ein bloß Gebrauchsberechtigter wie er sei hingegen kein Besitzer. Besitzerin des Fahrzeuges sei die C- GmbH, weshalb dem Bw. keine Pflicht zur Zulassung…
…15 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2009 über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG verfügen und sich nicht im Zulassungsverfahren befinden, haben sich erstmalig bis spätestens 1. März 2010 bei der der Kontaktstelle gemäß § 19a Abs. 1 Z…
…dass dieser auch im Zulassungsverfahren (Zulassungsschein) angegeben wird (z.B.Taxigewerbe). Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Judenburg erfolgte die Zulassung nicht als Taxi. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Einbringung eines Rechtsmittels und Vorlage an den UFS über eine Befragung der abgeholten Personen nicht…
…im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist gemäß § 4 Z 2 NoVAG in Fällen der erstmaligen Zulassung (§ 1 Z 3) derjenige, für den das Fahrzeug zugelassen wird. Antragsteller…
…Als dauernder Standort gelte bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen jener Ort von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt wird und das sei im konkreten Fall Nürnberg. Außerdem werde die Qualifikation als Steuerschuldner bestritten, dies könne nur die Rechtsanwaltskanzlei sein, die Antragstellerin im Zulassungsverfahren gewesen sei…
…Antragsteller) im Sinne des Studienförderungsgesetzes: 0,00 Das Einkommen von B D J (Mutter) wurde aus den nachstehend angeführten Bezügen des Jahres 2013 errechnet. (Alle Beträge in Euro) 20% des Einheitswertes des land- & forstwirtschaftlichen Besitzes: 2.700,00 Einkommen von B D J (Mutter) im…
…wenn im jeweiligen Monat der Antrag stellende subsidiär Schutzberechtigte unselbständig oder selbständig erwerbstätig ist und vom Antragsteller keine Grundversorgung wegen Hilfsbedürftigkeit bezogen wird. Dieser Anspruch wurde mit der Nov BGBl I 2006/168 geschaffen und von den Materialien (IA 62/A BglNR 23…
…ist nicht erkennbar. Dass der Antragsteller sowohl die Höhe der gesamten entrichteten Tarif-NoVA, des gesamten entrichteten NoVA-Malusbetrages sowie des allenfalls entrichteten NoVA-Erhöhungsbetrages nachweisen muss, ist weder vorgeschrieben noch im ggstdl Fall erforderlich. Entscheidend ist bezüglich des Ausfuhrnachweises nicht die Geschäfts- oder Wohnanschrift…
…hervor, dass jedes Fahrzeug einem Verfügungsberechtigten zuzuordnen ist. Das Zulassungsverfahren hat die Funktion einer rechtsverbindlichen Feststellung des Verfügungsberechtigten. Die Behörde hat in dem Verfahren die Befugnis als Verfügungsberechtigter Antrage stellen zu können, festzustellen und den Verfügungsberechtigten als Partei im Bescheid zu bezeichnen (Muzak, Österreichisches, Europäisches…
…1 Z. 1 KfzStG in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge. Nach § 1 Abs. 1 Z. 3 KfzStG unterliegen jedoch auch Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung), der Kraftfahrzeugsteuer. Auch bei Kraftfahrzeugen…
…von der Normverbrauchsabgabe für einen begünstigten Verwendungszweck wird somit zur Voraussetzung haben, dass dieser auch im Zulassungsverfahren (Zulassungsschein) angegeben wird, soweit eine Verwendungsbestimmung für diesen begünstigten Zweck vorhanden ist (z.B. gewerbsmäßige Vermietung, Taxigewerbe, Ausflugswagen-, Stadtrundfahrten-, Mietwagen-, oder Gästewagengewerbe). Rz 689690: Die im § 3 Abs…
…Als dauernder Standort gelte bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen jener Ort von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt werde und das sei im konkreten Fall Nürnberg. Außerdem werde die Qualifikation als Steuerschuldner bestritten, dies könne nur die Rechtsanwaltskanzlei sein, die Antragstellerin im Zulassungsverfahren gewesen sei…
…der örtlich zuständigen Behörde im inländischen Zulassungsverfahren: der Hauptwohnsitz des Antragstellers (siehe Rz 4752), bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Kraftfahrzeug hauptsächlich verfügt, der somit Ausgangspunkt der Dispositionen des Unternehmens über das Kraftfahrzeug ist. Im Zweifel ist dies…
…normiert als dauernden Standort eines Fahrzeuges den Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen den Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben…
…ist so hoch, dass man bereits im Vorfeld damit rechnen und sich daher rechtzeitig um eine Alternative kümmern sollte. Die Absicht alleine einer solchen Ausbildung nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens nachzukommen, reicht letztendlich für einen Beihilfenanspruch nicht aus. Als Vorsichtsmaßnahme wäre es Vorname durchaus möglich…
…Holland 2. Für die einwandfreie technische Ausrüstung des Anhängers zum Zeitpunkt seiner Einbringung nach Holland. - Es handle sich somit keinesfalls um eine ordnungsgemäße Zulassung. Die durch Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum von der holländischen Mutterfirma zur Verfügung gestellten Auflieger wurden einem Zulassungsverfahren gem. § 49 Abs. 3…