…wohl kaum ein schuldhaftes Verhalten, das einer Nachsicht entgegenstünde, vorwerfbar. Zur im Art.239 Zollkodex normierten Antragsfrist von einem Jahr (ab Mitteilung der Zollschuld) werde ausgeführt, dass die Bf davon ausgegangen sei, dass das Rechtsbehelfsverfahren fristgerecht zum Abschluss gebracht werde, sie also nicht damit rechnen…
…dass, wie oben bereits ausführlich dargetan, dem Vorbringen der Bf, sie hätte ohnehin durch ihre Eingabe vom 2.11.2007 an das Zollamt Linz Wels die in Rede stehende Antragsfrist gewahrt bzw. bereits damals (und somit rechtzeitig) einen Erstattungsantrag gem. Art.239 Zollkodex gestellt, ebenfalls…
…Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Die Finanzbehörde erster Instanz legte den Verwaltungsakt und die Berufung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Rechtsfrage der Antragsfrist für die IZP 2002 in zwei Erkenntnissen, jeweils vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift_Bw, vom 12. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 10. Jänner 2011 betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 4. Jänner 2011 auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe…
…gemacht. Mit Eingabe vom 30. Mai 2007 beantragte der Bf. den Erlass dieser Abgabenschuld gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK und führte zur bereits verstrichenen Antragsfrist aus, dass ein begründeter Ausnahmefall für eine Fristverlängerung gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK vorliege. Der Bf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 26. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Mai 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…BGBl. Nr. 279/1995 sei es grundsätzlich erforderlich, dass dem Erstattungsantrag die Rechnungen und Originalbelege innerhalb der Antragsfrist von sechs Monaten bei der Vergütungsbehörde zu übermitteln seien und verwies auch auf die Art 3 lit. a Satz und Art 4 lit. a der 8. MwSt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.M., Adresse, vom 21. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch HR Dr. Christa Scharf, vom 24. Juni 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO 2006 hinsichtlich…
…12/2002, 1-12/2003, 1-4/2004 vor. Vorsorglich beantragte die Bw. wegen der Versäumnis der Antragsfrist in dieser Eingabe gleichzeitig auch die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Die Bw. verwies diesbezüglich auf das für sie günstigere Recht gemäß Art. 56 Abs…
…Vorsteuererstattungsansprüche ausländischer Unternehmer für das Vorjahr weitestgehend zu überblicken. Dies würde durch eine Ausdehnung der Antragsfrist bis zur Rechtskraft der Entscheidung de facto unterlaufen. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben ist eine spruchgemäße Entscheidung - wie der BFH in seinem o.a. Urteil ausführt - jedenfalls geboten und müsste…
…Antrag des Bw vom 11.07.2008 war daher allein schon auf Grund des ungenützten Ablaufes der oben wiedergegebenen Verfahrensfristen verspätet. Darüber hinaus war er auch im Hinblick auf die Antragsfrist des § 303 Abs 2 BAO verspätet: Wollte man - anders als der UFS - die Bekanntgabe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 14. Mai 2004 betreffend Mutter-Kind-Pass-Bonus entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Wiedereinsetzungsbescheid (§ 308 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. März 2003 wies das Hauptzollamt Wien den Antrag der Bf. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Antragsfrist gemäß Art. 239 Zollkodex (ZK) gemäß § 308 Abs. 1 in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch die WT-Ges., vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 5. Mai 2009 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO entschieden: Die…
…als auch die Möglichkeit (wie auch auf den vorliegenden Fall zutreffend), eine sachliche Unbilligkeit geltend zu machen. Ebenso wie die Antragsfrist des Art.236 Abs.2 Zollkodex ist gem. Art.239 Abs.2 Zollkodex auch die Frist zur Stellung eines auf Art.239 Abs.1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Dr. Rausch Steuer- und Unternehmensberatungs GmbH, 5310 Mondsee, Wagnermühle 5, gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vom 21. August 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2004 und…
…sieht § 214 Abs. 5 BAO eine Ausnahme hievon vor, doch beträgt die Antragsfrist zufolge der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung der genannten Bestimmung lediglich drei Monate ab dem Zeitpunkt der maßgeblichen Entrichtung. Diese Antragsfrist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist daher infolge der Bestimmung des § 110 Abs…
…zudem eingeladen darzulegen, weshalb die Abgabenschuld nicht innerhalb des Jahres nach deren Bekanntgabe entrichtet wurde, wenn der (vermeintliche) Zustand der Existenzgefährdung erst nach Ablauf der einjährigen Antragsfrist für den Abgabenerlass eingetreten sein sollte. In seiner Stellungnahme hiezu vom 18. Jänner 2006 legte der Berufungswerber dar…
…Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (Zollbefreiungsverordnung, ZBefrVO) genannte Antragsfrist von vier Monaten zwischen Zeitpunkt der Eheschließung und Antragstellung bereits verstrichen war. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 26. September 2002 Berufung erhoben und ausgeführt, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Johann Grasch, Rechtsanwalt, 8430 Leibnitz, Grazergasse 50, vom 23. Dezember 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 26. November 2008, Zl. a, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK in…