…wiederum unerledigt ist ( § 276 Abs.3 BAO). Das Finanzamt begründete die Zurückweisung mit verspätet eingebrachter Eingabe. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass es sich nicht um eine Berufung, sondern um einen neuen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe handelt, da die Familienbeihilfe für einen…
…Österreich: Da - wie oben angeführt - dieses Verfahren mittlerweile entschieden ist (Unzulässigkeit der Beschwerde) ist ein weiteres Zuwarten mit der Erlassung einer Entscheidung hinfällig und entspricht dies auch dem Willen des Bw. B) Antrag auf Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland (Bosnien-Herzegowina) aufhaltende Kinder: Gem…
…Österreich: Da - wie oben angeführt - dieses Verfahren mittlerweile entschieden ist (Unzulässigkeit der Beschwerde) ist ein weiteres Zuwarten mit der Erlassung einer Entscheidung hinfällig und entspricht dies auch dem Willen des Bw. B) Antrag auf Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland (Bosnien-Herzegowina) aufhaltende Kinder: Gem…
…Österreich: Da - wie oben angeführt - dieses Verfahren mittlerweile entschieden ist (Unzulässigkeit der Beschwerde) ist ein weiteres Zuwarten mit der Erlassung einer Entscheidung hinfällig und entspricht dies auch dem Willen des Bw. B) Antrag auf Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland (Bosnien-Herzegowina) aufhaltende Kinder: Gem…
…kein Einkommen verfüge. Mit Bescheid vom 31.8.2012 ist der Antrag auf Verfahrenshilfe vom Finanzamt zurückgewiesen worden, weil die Eingabe aus folgendem Grund nicht zulässig sei: Eine Verfahrenshilfe sei in der Bundesabgabenordnung für Fälle der Familienbeihilfe nicht gesetzlich vorgesehen. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid hat die…
…Neustadt betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab 1. März 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der besachwaltete Berufungswerber (Bw.), geb. 1963, stellte im März 2008 den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe rückwirkend auf fünf Jahre. Im Zuge des…
…ist kein Beitrag zur Pflege bzw. Behandlung und Unterbringung in Heimerziehung oder Anstaltspflege im Sinne des § 6 FLAG 1967, sondern ein Beitrag zur Verwahrung in einer Haftanstalt. Der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe - rückwirkend ab 1.5.2000 - ist daher abzuweisen." Die gegen den Abweisungsbescheid eingebrachte…
…v.H. festgestellt. Die erhöhte Familienbeihilfe ist daher abzuweisen. Mit dem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz übermittelte die Bw. neuerlich den Befund eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie vom 20.1.2005. Laut der von der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…keinen Anspruch auf Familienbeihilfe als EU-Bürger. Der Antrag auf Familienbeihilfe ist somit abzuweisen." Der Bw. erhob mit Schreiben vom 5. Februar 2006 gegen den Bescheid Berufung und führte dazu aus: "Sie haben meinen Antrag von 25.11.2005 abgelehnt. Der Grund ist das der…
…haben Sie keine Einkünfte auf Grund einer Erwerbstätigkeit. Obiger Antrag war daher abzuweisen." Der Bw. erhob dagegen Berufung mit folgender Begründung: "Die Behörde erster Instanz begründet ihren Bescheid damit, dass gem. Art 76 der Verordnung betreffend den Bereich der Familienleistungen/Familienbeihilfe im Europäischen Wirtschaftsraum (in…
…die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe nicht gegeben. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Ausführungen der Bw. im Vorlageantrag verwiesen. Darin spricht auch die Bw. davon, dass sie ab Ende 1979 viele Jahre nicht mehr arbeitsfähig war. Aus den angeführten Gründen ist die Berufung abzuweisen…
…dauernd außerstande ist, sich den Unterhalt selbst zu verschaffen, ist Ihre Berufung abzuweisen." Der Bw. stellte am 17. April 2007 fristgerecht unter Wiederholung seines Berufungsbegehrens den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Familienbeihilfe bis Mai…
…Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2006-06-23 von B Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zugestimmt am 2006-07-03 Leitender Arzt: E Das Finanzamt erließ am 12. Februar 2007 einen Bescheid und wies den Antrag auf…
…4.2005 beantragten Familienbeihilfe ist nach der bis 30.4.2004 gültigen Rechtslage abzuweisen. Maßgeblich ist hier das im rechtsgültigen Asylbescheid vom 5.3.2004 angegebene Datum des Asylantrages. (Siehe auch Begründung im Abweisungsbescheid vom 4.7.2005). Es wurde ein Antrag auf Entscheidung über…
…die Bw. einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für einen Zeitraum gestellt hat, der zum Teil über drei Jahre zurücklag, trifft sie zusätzlich eine erhöhte Behauptungs- und Mitwirkungspflicht, weswegen es ihre Aufgabe ist, das Vorliegen jener Umstände, auf die die Zuerkennung gestützt werden kann, einwandfrei…
…als unbegründet abzuweisen. Die Vorlage der Berufung ohne vorherige Erlassung einer BVE erfolgt auf Grund des Umstandes, dass in dieser Angelegenheit bereits eine Säumnisbeschwerde anhängig ist." Über die Berufung wurde erwogen: § 10 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: "(1) Die Familienbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt…
…österreichische Familienbeihilfe grundsätzlich auch dann zusteht, wenn sich die Kinder ständig im Gemeinschaftsgebiet aufhalten. In diesem Fall gelten die Kinder nach der VO als Haushaltsangehörige und ist der Anspruch darüber hinaus aus § 2 Abs 2 FLAG abzuleiten, da keine andere Person Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe…
…1 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 (betreffend mündliche Anbringen) schriftlich einzureichen (Eingaben). Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ist ein Anbringen im Sinn des § 85 Abs…
…mitzuteilen, ob sie die überwiegenden Kosten für die Lebenshaltung ihres Sohnes trage und gegebenenfalls eine Aufstellung und entsprechende Belege zu übermitteln. Mit Abweisungsbescheid vom 20.10.2011 wurde der Antrag der Bw auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe für ihren Sohn mit der Begründung abgewiesen, dass…
…Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe langte am 15. Mai 2009 beim Finanzamt Salzburg-Stadt (Abgabenbehörde erster Instanz) ein. Über ihren Antrag wurde mit Bescheid vom 10. Juni bzw. vom 23. Juli 2009 (Berufungsvorentscheidung) entschieden. Die Monate über die der Unabhängige Finanzsenat daher absprechen kann, ist…