…mit gesonderter Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien Niederösterreich und Burgenland vom 13. Oktober die vom Bf. im Aussetzungsverfahren eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Auch dieser Bescheid ist unberufen in Rechtskraft erwachsen. Am 13. November 1998 wurde vom Bf. ein Antrag auf Erlass der Abgaben aus…
…GZ. 32306/97, wurde der Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben, welche mit Bescheid vom 27. Februar 1997, GZ 30.350/97 buchmäßig erfasst und der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, als unbegründet abgewiesen. Dem liegt die Inanspruchnahme der Beschwerdeführerin als Zollschuldnerin nach § 79 Abs. 2 ZollR-DG…
…der Antrag der Bf. auf Verlängerung der Antragsfrist auf Erlass gemäß Artikel 239 ZK der mit Bescheid vom 12. April 2001, Zl: 800/1449/01/2000 festgesetzten Zollschuld, als nicht fristgerecht eingebracht, zurückgewiesen. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Berufung und führte dazu - unter Hinweis auf…
…oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. (2) Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen…
…dieser Abgabenbetrag auf ATS: 98.838.-(Zoll: ATS:6.000.-, Einfuhrumsatzsteuer: ATS: 36.000.-, Außenhandelsförderungsbeitrag: ATS: 900.-, Säumniszuschlag: ATS: 1.938.-) herabgesetzt. Dieser Bescheid ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Am 16. Oktober 1992 brachte die Bf. hinsichtlich dieser Abgabenschuld einen Antrag auf Erlass der Zollschuld gemäß…
…bei der Entscheidung über den Antrag auf Erstattung bzw. Erlass nach Art. 239 ZK der mit Bescheid vom 8. August 2007, Zahl xxxxxxx, vorgeschriebenen Abgaben zu berücksichtigen sein werde, dass, wenn eine buchmäßige Erfassung gemäß Art. 217 Abs. 1 ZK nicht stattgefunden habe, der Zollschuldner…
…für Ermessenserwägungen, ob dem Antrag auf Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen , unter der aufschiebenden Bedingung der Entrichtung der vom Bf. angebotenen Abschlagszahlung, stattzugeben ist. Der Beschwerde war daher der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 13 .Mai 2005 Die Referentin: Hofrätin Dr. Judith…
…gegeben ist, ist auch kein Raum für Ermessenserwägungen, ob dem Antrag auf Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen, unter der aufschiebenden Bedingung der Entrichtung der vom Bf. angebotenen Abschlagszahlung, stattzugeben ist. Der Beschwerde war daher der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 12. Mai…
…gegeben ist, ist auch kein Raum für Ermessenserwägungen, ob dem Antrag auf Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen, unter der aufschiebenden Bedingung der Entrichtung der vom Bf. angebotenen Abschlagszahlung, stattzugeben ist. Der Beschwerde war daher der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 12. Mai…
…oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. (2) Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen…
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Beschwerde liegt die Abweisung des mit Eingabe vom 28. August 2001 gestellten Antrages auf Erlass der sonstigen Eingangsabgaben gemäß Art. 239 Zollkodex (ZK) in Verbindung mit § 83 ZollR-DG zugrunde. Begründet wurde der Antrag mit dem Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage…
…entsprachen, der Anlass zur Einfuhr dieser Waren war. Nach Abs. 4 dieser Bestimmung erfolgt die Erstattung oder der Erlass aus den genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen…
…239 Abs. 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten…
…239 Abs. 2 ZK erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten…
…bei Antrag auf Erlass der Abgaben nach Artikel 236, 238 oder 239 ZK ausgesetzt werden. Die Zollbehörden setzen gemäß Art. 876a Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem sie über den Antrag entscheiden…
…oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. (2) Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen…
…Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 20. März 2001 stellte die Bf. den Antrag auf Erlass der restlichen Abgabenverbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme als Zollschuldner…
…gleichzeitig eingebrachter Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben gemäß Art 239 ZK. Aufgrund der Nichtentrichtung der Eingangsabgabenschuld nahm das Zollamt Z. die Bfin mit Bescheid vom 27. Februar 1997 gemäß der damals noch geltenden Bestimmung des § 79 Abs. 2 ZollR-DG als weiteren Zollschuldner in Anspruch…
…hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Art. 878 ZK-DVO: (1) Der Antrag auf Erstattung oder Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ... ist von der Person, die die Abgaben entrichtet hat, vom Zollschuldner oder von den Personen, die seine Rechte und Pflichten übernommen haben…
…30. Mai 2007, welcher als "Antrag auf Erlass gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK" bezeichnet ist, einerseits das Begehren um Verlängerung der bereits verstrichenen Antragsfrist und andererseits das Begehren um Erlass der näher bezeichneten Zollschuld nach Art. 239 ZK i.V.m. Art…