…ersucht, folgende Fragen zu beantworten: Durch welche Hoheitsakte wurde die Bw. errichtet? Durch welche Rechtshandlungen wurden an das Eigentum der Stammsitzliegenschaften (zum Begriff siehe Punkt 3 d der rechtlichen Beurteilung) Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden? Hat die Bw. Mitgliedern dafür eine besondere Gewinnbeteiligung eingeräumt, dass…
…im Zusammenhang mit Anteilsrechten an agrargemeinschaftlichen Liegenschaften (vgl insbesondere Punkte 3 b; 3 e, davon insbesondere dd, ff, und jj). Diese wesentlichen Unterschiede wiegen nach der hier vertretenen Ansicht schwerer als die Gemeinsamkeit, die sich darin erschöpft, dass auch Genussrechte ebenso wie Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen…
…Anteileregister der Bw. sei in ihren Generalakt integriert. Die Bw. habe keine Mitglieder mit walzenden Anteilsrechten. 1853 habe es eine Art Grundentlastungspatent gegeben. Damals habe sich Folgendes ereignet: Die Grundeigentümer, meist Adelige, hätten sich bereit erklärt, einer Gemeinschaft von Landwirten Grund und Boden zur Verfügung…
Schuldrechte (vgl. Punkt 3.a). Der Erwerb von Genussrechten unterscheidet sich wesentlich vom Erwerb eines Anteilsrechtes an agrargemeinschaftlichen Grundstücken (vgl. Punkt 3 d.). Auf die Bewirtschaftung und Verwaltung der agrargemeinschaftlichen Grundstücke der Bw. darf die Agrarbehörde wesentlichen Einfluss nehmen (vgl. Punkt 3 c; 3 e…
…Anteileregister der Bw. sei in ihren Generalakt integriert. Die Bw. habe keine Mitglieder mit walzenden Anteilsrechten. 1853 habe es eine Art Grundentlastungspatent gegeben. Damals habe sich folgendes ereignet: Die Grundeigentümer, meist Adelige, hätten sich bereit erklärt, einer Gemeinschaft von Landwirten Grund und Boden zur Verfügung…
…Abs 4 lit b Kärntner FLG). Über Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Genussrechtsverhältnisses entscheidet das zuständige Gericht in einem zivilgerichtlichen Verfahren. f.) Somit bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Anteilsrechten an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. und Genussrechten: Die Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw…
…Agrarbezirksbehörde (ABB) D (D) ersucht, folgende Fragen zu beantworten: Durch welche Hoheitsakte wurde die Bw. errichtet? Durch welche Rechtshandlungen wurden an das Eigentum der Stammsitzliegenschaften Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden? Hat die Bw. Mitgliedern dafür eine besondere Gewinnbeteiligung eingeräumt, dass sie der Bw. Kapital oder…
…im Zusammenhang mit Anteilsrechten an agrargemeinschaftlichen Liegenschaften (vgl insbesondere Punkte 3 b; 3 e, davon insbesondere dd, ff, und jj). Diese wesentlichen Unterschiede wiegen nach der hier vertretenen Ansicht schwerer als die Gemeinsamkeit, die sich darin erschöpft, dass auch Genussrechte ebenso wie Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen…
…Agrargemeinschaft Y, im Wert von 76.000,00 € angeführt. Diese Anteilsrechte sind mit der Stammsitzliegenschaft EZ z untrennbar verbunden. Für diesen Erwerb von Todes wegen schrieb das Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Februar 2009 die Erbschaftssteuer von je 4.903,11 € vor, wobei…
…Agrargemeinschaft Y, im Wert von 76.000,00 € angeführt. Diese Anteilsrechte sind mit der Stammsitzliegenschaft EZ 1 untrennbar verbunden. Für diesen Erwerb von Todes wegen schrieb das Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Februar 2009 die Erbschaftssteuer von je 4.903,11 € vor, wobei…
…Abs. 1 EStG idF 12/1993 iV mit § 93 Abs. 3 EStG idF BGBl. Nr. 400/1988 stellt im Inland bezogene Kapitalerträge aus vergleichbaren Anteilsrechten vergleichbarer ausländischer Kapitalanlagefonds den Kapitalerträgen entsprechender Anteilscheine inländischer Kapitalanlagefonds gleich, sodass jedenfalls solche, im Inland bezogenen Kapitalerträge, unter den im …
…Gemäß Punkt 2.3. der Stiftungszusatzurkunde übernimmt die A & B OEG keinerlei Gewährleistung oder Haftung für bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Ertragskraft der in die Bw. eingebrachten Anteilsrechte, wohl aber dafür, dass diese in ihrem freien unbelasteten Eigentum stehen. Die mit Stiftungszusatzurkunde vom 27.12…
…dem von der Agrargemeinschaft zu verwaltenden Vermögen Nutzen zu ziehen. Dieser Nutzen kann auch in der Ausschüttung der Erträge an die Beteiligten liegen. Unter Anteilsrechten an einer Agrargemeinschaft ist die Gesamtheit der Berechtigungen und Verpflichtungen zu verstehen, die aus der Mitgliedschaft zu einer Agrargemeinschaft entspringen…
…1 Z 1 lit. a und c EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung sei das Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft wirtschaftlich vergleichbar mit einem Genussrecht, mit dem das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsvermögen der Agrargemeinschaft verbunden sei (EStR 2000, Rz 5031 mit Hinweis auf…
…errichtet? Durch welche Rechtshandlungen wurden an das Eigentum der Stammsitzliegenschaften (= Liegenschaften, an deren Eigentum Anteile an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind; zum Begriff siehe weiters rechtliche Beurteilung Punkt 3 d) Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden? Mit Bedenkenvorhalt vom 12. Mai 2004 wurde der Bw…
…errichtet? Durch welche Rechtshandlungen wurden an das Eigentum der Stammsitzliegenschaften (= Liegenschaften, an deren Eigentum Anteile an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind; zum Begriff siehe weiters rechtliche Beurteilung Punkt 3 d) Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden? Mit Bedenkenvorhalt vom 12. Mai 2004 wurde der Bw…
…Zielsetzung verfolgen hingegen die Berufungswerberin bzw. deren Mitglieder. Bei den Anteilsrechten handelt es sich um Nutzungsrechte die kraft alten Herkommens an agrargemeinschaftlichen Grundstücken bestehen. Im Vordergrund steht die unmittelbare gemeinsame Nutzung der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und nicht die Erzielung eines Gewinnes. Die Agrargemeinschaften dienen kraft ihres…
…2004 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten Berufungsverhandlungen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an einem Grundstück, dem MG, gebunden sind. Am 14.10.1971…
…der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum wiederum Anteilsrechte an einem Grundstück gebunden sind. Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein solches…
…Jahre 2000 und 2001 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an einem Grundstück gebunden sind. Am 14.10.1971 schloss sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der GS.…