…Dezember 1995 ihre Anteile an der S&LGmbH , welche zwischenzeitig in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden war, an die B-AG um einen nachträglich berichtigen Kaufpreis von S 2,000.000,00 verkauft hätten. Da der gemeine Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß …
…3 fallende Muttergesellschaft nachweislich in Form von Gesellschaftsanteilen unmittelbar mindestens zu einem Viertel beteiligt ist. 2. Bei den Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 3. Die Muttergesellschaft ist eine ausländische Gesellschaft…
…18 und 19 des Börsenumsatzsteuergesetzes (gemeint KVG) nirgends von Anteilen der Kommanditisten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Rede sei, betreffe diese Bestimmung einen Vorgang, der im Börsenumsatzsteuergesetz (gemeint KVG) nicht enthalten sei. Der Unabhängige Finanzsenat, Außenstelle Linz, gab der Berufung mit Berufungsentscheidung vom 29…
…an Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie bei Anteilen der Kommanditisten von Gesellschaften gemäß § 4 Abs.2 Z 1 und 2 Groschen 250. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil (zu der gleichlautenden deutschen Gesetzesbestimmung) ausdrücklich bestätigt, dass Kommanditanteile an einer KG, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern…
…Dividendenwerten mit Ausnahme von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft und von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung für Händlergeschäfte für jede angefangenen 100 Schilling 7,5 Groschen und für die übrigen Geschäfte 15 Groschen (Z 4 leg.cit). Bei Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung…
…wurden. Nach § 22 Abs. 1 Z 5 KVG beträgt die Steuer für jede angefangenen 100 Schilling bei Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie bei Anteilen der Kommanditisten von Gesellschaften gemäß § 4 Abs.2 Z 1 und 2 Groschen 250. Nach § 34 Abs.1 Kapitalverkehrsteuergesetz…
…sich um folgende Kapitalerträge handelt: 1. a) Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung b) Gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, ausgenommen jene nach § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988. c) Gleichartige Bezüge aus Genußrechten und…
…sich um folgende Kapitalerträge handelt: 1. a) Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung b) Gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, ausgenommen jene nach § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988. c) Gleichartige Bezüge aus Genußrechten und…
…als auch von dritter Seite relativ leicht belangt werden. In der Gesetzgebung wie auch in der Rechtsprechung bestehe eindeutig die Tendenz, die GF von Gesellschaften mit beschränkter Haftung verstärkt in die Verantwortung zu nehmen, so als wollte man damit die beschränkte Haftung der Gesellschaft kompensieren…
…eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, an die S-AG um einen Kaufpreis von 56.000.000,-, der aufgrund der enthaltenen Kaufpreisanpassungsklausel am 06. 02. 97 auf 14.000.000,- herabgesetzt wurde. Da der gemeine Wert von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung gem § 13/2 BewG…
…Die Gründung der Bw. als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gesellschaftsteuerlich ein eigener Vorgang gemäß § 2 Z 1 KVG iVm § 5 Abs. 1 Z 1 KVG, ein Erwerb von Gesellschaftsrechten, nämlich Anteilen von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im gegenständlichen Fall wurde kurze Zeit nach…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine , soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen…
…Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Gemäß § 13 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) ist für die Bewertung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10…
…Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Gemäß § 13 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) ist für die Bewertung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10…
…Steuer bei Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung 250 Groschen. Nach § 34 Abs. 1 ermäßigt sich die Steuer bei Anschaffungsgeschäften, die im Ausland abgeschlossen werden, auf die Hälfte, wenn nur der eine Vertragsteil Inländer ist. Unbestritten ist, dass das berufungsgegenständliche Anschaffungsgeschäft (Veräußerung von Anteilen an…
…Steuer bei Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung 250 Groschen. Nach § 34 Abs. 1 ermäßigt sich die Steuer bei Anschaffungsgeschäften, die im Ausland abgeschlossen werden, auf die Hälfte, wenn nur der eine Vertragsteil Inländer ist. Unbestritten ist, dass das berufungsgegenständliche Anschaffungsgeschäft (Veräußerung von Anteilen an…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine , soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen…
…für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine , soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen…
…werden bis zum Höchstbetrag von € 6.000,00 (Euro sechstausend) von der Gesellschaft getragen. Siebzehntens: Insoweit durch diesen Gesellschaftsvertrag oder dessen gültige Änderung oder durch gültige Generalversammlungsbeschlüsse nichts anderes bestimmt wird, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der jeweils…