…4.9.2003 wurde die Berufung dahingehend eingeschränkt, dass für das Inventar ein Wert von ATS 120.000,-- zum Ansatz kommen solle. Der Anteil für Grund und Boden von 20 % wurde akzeptiert. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde…
…erlischt die übertragende Gesellschaft. ... § 3 Anteilsgewähr und Gegenleistung (1) Die X-AG und die B-AG mit dem Sitz in A sind Gesellschafter und Inhaber sämtlicher Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft, wobei die B-AG ihren Geschäftsanteil im Nennbetrag von € 726,73, entsprechend einer Beteiligung…
…erlischt die übertragende Gesellschaft. ... § 3 Anteilsgewähr und Gegenleistung (1) Die X-AG und die Y-AG mit dem Sitz in XY sind Gesellschafter und Inhaber sämtlicher Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft, wobei die Y-AG ihren Geschäftsanteil im Nennbetrag von € 726,73, entsprechend einer Beteiligung…
…dass dem Y "somit kein Geschäftsanteil an der Z GmbH verbleibt." Mit Bescheid vom 7. Februar 2011 setzte das Finanzamt für den Rechtsvorgang "Abtretungsvertrag (Anteilsvereinigung) betreffend die Firma Z GmbH vom 30. November 2010 mit Y" gegenüber X (im Folgenden: Bw) Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert …
…als Kommanditistin (mit 100 % Substanzbeteiligung) beteiligt. TH KG verfügt über umfangreichen inländischen Liegenschaftsbesitz. 3) Mit Kaufvertrag vom 21.11.2000 wurden die Anteile an E. durch die bisherige Alleingesellschafterin P an S GmbH (im Folgenden: SSG) veräußert. 4) Mit Zusammenschlussvertrag vom 18.5.2001 (mit…
…ein abgrenzbarer Teil der Reiseaufwendungen beruflich veranlasst ist, bereite seine Quantifizierung aber Schwierigkeiten, so sei der Anteil unter Berücksichtigung aller Umstände zu schätzen. (20) Der Große Senat hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet (vgl. auch UFS 29.1.2010, RV/0163-I/05…
…ausdrücklich auf Erwerbsvorgänge im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingeschränkt. Daher kann auch nicht die der Grunderwerbsteuer unterliegende Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft mit dem Erwerb von Grundstücken von Todes wegen oder auf Grund von Schenkungen unter Lebenden gleichgesetzt werden (VwGH v. 11.5.1967…
… 17 ErbStG und einer Vorschenkung) Erbschaftssteuer in Höhe von 2.049,39 € festgesetzt. Die Steuer wurde wie folgt berechnet: | anteiliger Erwerb | | 25.174,48 € | | Vorschenkung | | 30.194,46 € | | | | 55.368,94…
…Steuerliche Behandlung des Arbeitslohnes nach den DBA - Besonderheiten bei Berufskraftfahrern). 1.1. Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteiles des Arbeitslohnes. Im erstinstanzlichen Abgabenverfahren wurde die Arbeitnehmerveranlagung ohne Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen des DBA-Ungarn vorgenommen und damit ein wesentlicher Teil des Verfahrens außer Acht gelassen…
…Bescheid vom 19. Dezember 2003 setzte das Finanzamt Salzburg-Land zu ERFNR xxx/2003 gegenüber der Bw für den Rechtsvorgang "Anteilsvereinigung/Verschmelzungsvertrag..." Grunderwerbsteuer in Höhe von € 167.950,55 (3,5 % vom Wert der Grundstücke von € 4.798.587,24) fest. Bei Ermittlung…
…das Finanzamt Salzburg-Land zu ErfNr.sss gegenüber der Bw. für den Rechtsvorgang "Anteilsvereinigung/Verschmelzungsvertrag..." Grunderwerbsteuer in Höhe von € 167.950,55 (3,5 % vom Wert der Grundstücke von € 4.798.587,24) fest. Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage ging das Finanzamt davon aus…
…1999 (GZ. RV/371-16/04/98) zu der Auffassung, dass das Spekulationsgeschäft steuerpflichtig sei und berechnete die anteiligen Anschaffungkosten mit 4.844.539 S. Nach Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erließ das Finanzamt einen Berichtigungsbescheid vom 19. April 2000 zum angefochtenen Bescheid, um die…
…GrEStG kann als Sondertatbestand der Verschaffung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück verstanden werden. Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers bzw. eines Organträgers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke…
…verblieben und sei mit Einantwortung des Nachlasses auf ER als unmittelbaren Rechtsnachfolger der BR übergegangen. Es sei daher zu keinem Zeitpunkt zu einer Vereinigung aller Anteile in der Hand des Berufungsführers gekommen, zumal der Geschäftsanteil der Verstorbenen bis zur Einantwortung der ruhenden Verlassenschaft gehört habe…
…ersucht, folgende Fragen zu beantworten: Durch welche Hoheitsakte wurde die Bw. errichtet? Durch welche Rechtshandlungen wurden an das Eigentum der Stammsitzliegenschaften (zum Begriff siehe Punkt 3 d der rechtlichen Beurteilung) Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden? Hat die Bw. Mitgliedern dafür eine besondere Gewinnbeteiligung eingeräumt, dass…
…eine Stammsitzliegenschaft gewesen sei, desto mehr Vieh sei üblicherweise auch vorhanden gewesen und desto umfangreichere Auftriebsrechte seien deshalb benötigt worden. Möglicherweise sei ein weiteres Kriterium für die Größe der Anteilsrechte gewesen, wie umfangreich die Weiderechte oder sonstigen Dienstbarkeiten gewesen seien, die das spätere Mitglied der…
…eine Stammsitzliegenschaft gewesen sei, desto mehr Vieh sei üblicherweise auch vorhanden gewesen und desto umfangreichere Auftriebsrechte seien deshalb benötigt worden. Möglicherweise sei ein weiteres Kriterium für die Größe der Anteilsrechte gewesen, wie umfangreich die Weiderechte oder sonstigen Dienstbarkeiten gewesen seien, die das spätere Mitglied der…
…Agrarbezirksbehörde (ABB) D (D) ersucht, folgende Fragen zu beantworten: Durch welche Hoheitsakte wurde die Bw. errichtet? Durch welche Rechtshandlungen wurden an das Eigentum der Stammsitzliegenschaften Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden? Hat die Bw. Mitgliedern dafür eine besondere Gewinnbeteiligung eingeräumt, dass sie der Bw. Kapital oder…
…Gegen diesen Grunderwerbsteuerbescheid richtet sich die gegenständliche Berufung mit dem Vorbringen, der Bescheid sei nicht ausreichend konkretisiert, da dem Bescheid nicht entnommen werden könne, welcher Rechtsvorgang die Grunderwerbsteuer ausgelöst habe. Sollte jedoch die Abtretung der Anteile des W. N. an der GmbH an T. S…
…Erbin) übereingekommen sind, jeweils bestimmte Teile des Nachlasses in Anrechnung auf ihre Erbteile zu übernehmen. Im Zuge dieser Erbteilung hat der Bw. ua. die erblasserischen Anteile an der P. IM GmbH und an der P. IM20 GmbH übernommen. Mit Einantwortungsbeschluss vom 6. März 2008 des…