…erhoben. Anfälle an den Bund sowie an Anstalten und Fonds, deren Abgänge der Bund zu decken verpflichtet ist, seien von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Weiters fänden alle dem Bund auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen eingeräumten abgaben- und gebührenrechtlichen Begünstigungen auch auf die Universitäten Anwendung, soweit…
…Wien. Anfälle an den Bund sowie an Anstalten und Fonds, deren Abgänge der Bund zu decken verpflichtet ist, seien von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Weiters fänden alle dem Bund auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen eingeräumten abgaben- und gebührenrechtlichen Begünstigungen auch auf die Universitäten Anwendung, soweit…
…die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Gemäß § 15 (1) Z. 12 ErbStG bleiben Anfälle an den Bund und an Anstalten und Fonds, deren Abgänge der Bund zu decken verpflichtet ist, ferner Anfälle an die übrigen Gebietskörperschaften sowie Anfälle…
…Liegenschaft EZ *** KG **** ist und das - grundsätzliche - Besteuerungsrecht für diesen Vermögenswert Österreich zusteht. 2. Befreiung gemäß § 15 Abs 1 ErbStG/Begünstigung nach § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG Gemäß § 15 Abs. 1 Z 12 ErbStG bleiben Anfälle an den Bund und an Anstalten und Fonds…
…Nach den Gesetzesmaterialien hat die Befreiung folgenden Zweck: Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, zu denen auch Stiftungen, Anstalten und Fonds als juristische Personen des öffentlichen Rechtes zählen, verfolgen grundsätzlich die Förderung der Allgemeinheit. Diese Zuwendungen sollen daher von der Steuerpflicht ausgenommen sein." (EB zur ErbStG-Novelle…
…Nach § 42 Abs. 1 FLAG 1967 sind von der Leistung des Dienstgeberbeitrages befreit: a) der Bund, die Länder und Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds; die Gemeinden jedoch nur dann, wenn ihre Einwohnerzahl 2.000 übersteigt; b…
…Anstalten, Stiftungen oder Fonds beschäftigten Dienstnehmer mit den vom Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellten Daten über die Auszahlungen an Familienbeihilfe durch die Finanzämter. Bezüglich der Jahre 1998 und 1999 wurden die Ersatzansprüche geschätzt. Die Auswertung der Datenbestände wurde der KÖR-A auf Datenträgern übergeben. Mit Bescheiden…
…Die Regelung entspricht in ihrer Konzeption der in § 38 des Privatstiftungsgesetzes vorgesehenen Umwandlung einer Stiftung nach dem Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz in eine Privatstiftung. Auch in diesem Fall wird eine bisher der öffentlich - rechtlichen Behördenzuständigkeit unterliegende Rechtsperson in eine solche des Privatrechts unter völliger Kontinuität…
…Nach § 42 Abs. 1 FLAG 1967 sind von der Leistung des Dienstgeberbeitrages befreit: a) der Bund, die Länder und Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds; die Gemeinden jedoch nur dann, wenn ihre Einwohnerzahl 2.000 übersteigt; b…
…Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds der Gemeinde (z.B. Müllabfuhr, Kanalbau, Friedhofsverwaltung, etc.) also bei Tätigkeiten, die als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr anzusehen seien, eingesetzt, so seien zumindest jene Bezugsteile, die anteilsmäßig auf derartige Arbeiten entfallen würden und auf die entsprechenden Kostenstellen aufgeteilt würden, der…
…der Gemeinde verwalteter Betrieb, Unternehmung, Anstalt, Stiftung oder Fonds vorhanden ist bzw. geführt wird. Nach der zu dieser Bestimmung ergangenen Rechtsprechung darf bei der Auslegung der Begriffe Betrieb, Unternehmung und Anstalt nicht ausschließlich von den Begriffen der Betriebswirtschaftlehre ausgegangen werden. Vielmehr liegt, da der Dienstgeberbeitrag…
…lit a FLAG 1967 sind von der Leistung des Dienstgeberbeitrages befreit, der Bund, die Länder und die Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds, die Gemeinden jedoch nur dann, wenn ihre Einwohnerzahl 2.000 übersteigt. Die Pflicht zur…
…Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds, hat den Aufwand an Familienbeihilfen sowie den Aufwand für den Mutter-Kind-Paß-Bonus für seine Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Der Bund hat ferner den Aufwand an Familienbeihilfen aus eigenen Mitteln…
…Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds, u.a. den Aufwand an Familienbeihilfen für seine Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen, von Bezügen aus der Kriegsopferversorgung, aus der Heeresversorgung und aus der Opferfürsorge aus eigenen Mitteln zu tragen. Im Erkenntnis vom 25. Jänner 2001…
…würden juristische Personen und Personenvereinigungen sowie Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen dann als Inländer iSd ErbStG gelten, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hätten. Das ErbStG differenziere nicht nach dem Kriterium der Staatsangehörigkeit, sondern nach den für beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht maßgeblichen…
…Fassung BGBl. Nr. 646/1977 lautete: "Von der Leistung des Dienstgeberbeitrages sind befreit: a) der Bund, die Länder und die Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds; die Gemeinden jedoch nur dann, wenn ihre Einwohnerzahl 2 000 übersteigt;…
…steuerpflichtigen juristischen Personen des privaten Rechts wie insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen (vgl. zu diesen auch § 5 Rz 186) und Vereine, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts oder auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen wie z.B. Fonds (Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 5, Rz…
…FLAG 1967 sind der Bund, die Länder und die Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds von der Leistung des Dienstgeberbeitrages befreit und haben daher auch die Familienbeihilfe aus eigenen Mitteln zu tragen. Eine genaue Definition dieser Betriebe…
…14/1997) haben die Länder und die Gemeinden, mit Ausnahme der von ihnen verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds den Aufwand an Familienbeihilfen für ihre Empfänger von Dienstbezügen sowie von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus eigenen Mitteln zu tragen. Im gegenständlichen Berufungsfall ist die Bw…
…Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds. Unter einer Unternehmung (einem Betrieb) iSd § 42 Abs 1 lit a FLAG ist eine in einer bestimmten Organisationsform in Erscheinung tretende wirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die sich auf Vermögenswerte stützt und mit Einnahmen und Ausgaben verbunden ist. Unmaßgeblich ist…