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UFSW RV/3356-W/11Anspruchszinsen; Einwendungen lediglich gegen die Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X-GmbH, vertreten durch WS, vom 14. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 17. Juni 2011 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSW RV/0926-W/12Anspruchszinsen bei bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 29. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 3. Juni 2009 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…

UFSW RV/3013-W/10Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 15. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Februar 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…

UFSS RV/0519-S/10Aktivierung oder Sofortabsetzung iZm anschaffungsnahem Erhaltungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…

UFSW RV/2866-W/09Anspruchszinsen sind bis 2004 nur bis 42 Monate zu berechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Kommerzialrat Gottfried Hochhauser und Gerhard Mayrhofer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung des Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und…

UFSL RV/1099-L/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

Berufungsentscheidung Der Berufung des Bws. gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen vom 13.Juli 2012 für das Jahr 2001 wird teilweise Folge gegeben. Die Berechnung der A n s p r u c h s z i n s e n ergibt für das…

UFSW RV/2844-W/12Anspruchszinsen; Einwendungen gegen die Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des XY, vertreten durch I-GmbH, vom 20. Mai 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 22. März 2012 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSW RV/2883-W/11Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch L-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 7. September 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…

UFSW RV/0691-W/13Anspruchszinsenbescheid - Bindung an den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Josef Graf, Mag.FH Oliver Bruckner und Gerhard Mayerhofer über die Berufungen der Berufungswerberin, zuletzt wohnhaft in XY, ab 5. Juli 2010 mit unbekanntem Aufenthalt auf den…

UFSW RV/0530-W/10Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Josef Graf, Mag. Bernhard Pammer und Gerhard Mayerhofer über die Berufungen des Herrn JK, vertreten durch H-KEG, vom 14. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes…

UFSI RV/0931-I/10Bindung der Anspruchszinsenfestsetzung an die Höhe der im Spruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2013

…angesprochenen Folgewirkungen der Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2004- 2007 auf die jeweilige Anspruchszinsenfestsetzung auf Folgendes hinzuweisen: Erweist sich bei der (nachträglichen) Entscheidung über die gegen die Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2007 gerichteten Berufung die darin festgesetzte Höhe der jährlichen Einkünfte als rechtswidrig und werden die in…

UFSI RV/0764-I/06Anspruchszinsenfestsetzung bei fehlender Rechtskraft des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des N.N. als Rechtsnachfolger der GmbH, vertreten durch WTH, vom 13. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 21. Dezember 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2000 und 2001 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…

UFSW RV/2743-W/08Anspruchszinsenfestsetzung, da zunächst richtig gewidmete Vorauszahlungen nach Erstveranlagung als Guthaben "stehen" gelassen wurde, ohne es für die weitere Veranlagung als Vorauszahlung zu widmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.M., Wien, vertreten durch Consultatio Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, 1210 Wien, Karl-Waldbrunner-Platz 1, vom 10. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 3. Juli 2008…

UFSL RV/0787-L/05Anspruchszinsenfestsetzung von einer Einkommensteuernachforderung bei behauptetem Verschulden der Abgabenbehörde an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…sei der Einkommensteuerbescheid für 2003 nachträglich zu "berichtigen" gewesen. Die Höhe der dabei zur Vorschreibung gelangten Einkommensteuernachforderung für 2003 habe sodann automatisch den bekämpften Anspruchszinsenfestsetzungsbescheid ausgelöst. Am 16. August 2005 erhob der Rechtsmittelwerber gegen diese abweisende Entscheidung erneut Berufung und stellte damit inhaltlich einen Antrag…

UFSW RV/0919-W/11Anspruchszinsen; Einwendungen gegen die Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des XY, vertreten durch JP, vom 15. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. November 2010 und 17. November 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…

UFSW RV/3992-W/09Anspruchszinsen bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RS, vertreten durch L-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 23. September 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…

UFSI RV/0073-I/06Anspruchszinsen, Höhe des Zinssatzes,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch die I-GmbH, vom 2. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. Oktober 2005 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Anspruchzinsen werden mit…

UFSG RV/0224-G/11Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Reiter & Partner WT-Gesellschaft m.b.H., 8962 Gröbming, Hauptplatz 33, vom 28. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 27. September 2010 betreffend Anspruchszinsen 2007 und 2008 entschieden…

UFSW RV/1012-W/04Die Festsetzung von Anspruchszinsen wird wegen deren "rückwirkender" Vorschreibung bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., whft. Adr., vom 24. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 2. Oktober 2003 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…

UFSW RV/2193-W/05Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

  Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des FN, vertreten durch P-OHG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 19. Mai 2005 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit…