…die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. 2. Normzweck der mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, eingeführten Anspruchsverzinsung (Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen) ist nach der Intention des Gesetzgebers (Gesetzesmaterialien 311 BlgNR 21. GP, 210), mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die dadurch entstehen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 19…
…Finanzamt noch nicht eingelangt gewesen seien. Aus diesem Grunde seien am 23.März 2008 die Abgabenerklärungen noch einmal vorgelegt worden. Es werde daher ersucht, dem Begehren vollinhaltlich stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Die Anspruchsverzinsung ist in § 205 BAO geregelt. Die derzeit gültige Fassung lautet…
…wonach Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen sind. Die Berufungswerberin vertritt nunmehr die Ansicht, dass diese unterbliebene Anspruchsverzinsung, die zu ihrem Vorteil gewesen wäre, mit dem nunmehr bekämpften Bescheid nachgeholt hätte werden müssen. Dies, indem die sich aus der Berufungsvorentscheidung…
…Darin wird ausgeführt, dass im Laufe des Jahres 2003 Körperschaftsteuervorauszahlungen von 10.013,84 € geleistet worden seien. Die Bemessungsgrundlage für die Anspruchsverzinsung betrage daher 16.327,05 €, die daraus resultierenden Zinsen würden lediglich 563,05 betragen, was insgesamt zu einer Gutschrift von 35…
…aber keine Haftungsfolgen für die Behörde ergäben. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2008 ersuchte das Finanzamt den Bw. mit der Begründung, dass die Anspruchsverzinsung verschuldensunabhängig, und damit gegenständliches, auf einen Behördenfehler abzielendes Berufungsvorbringen nicht erfolgversprechend sei, um Rechtsmittelzurücknahme und verwies dazu auf die Gesetzesmaterialien zu …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Maximilian Moser, 8992 Altaussee 183, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…Sachbescheid erlassen wurde. Mit Berufung vom 26.4.2010 wandte sich der Berufungswerber dagegen, dass die der Anspruchsverzinsung zu Grunde gelegte Bemessungsgrundlage mit dem Betrag von € 793.799,36 angesetzt wurde, weil sich aus dem (ebenfalls) angefochtenen Einkommensteuerbescheid eine bisher festgesetzte Einkommensteuer von €…
…30.3.1977, 1873/75, ausgeführt, dass eine Säumnis von 2 Monaten und 17 Tagen keinen Verspätungszuschlag im Höchstausmaß von 10% rechtfertige. Höhe des durch die Verspätung erreichten finanziellen Vorteiles Dieser Umstand sei durch die Einführung der Anspruchsverzinsung gemäß § 205 BAO komplett hinfällig. Der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 29. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 3. Juni 2009 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X-GmbH, vertreten durch WS, vom 14. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 17. Juni 2011 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 15. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Februar 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…
…als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Eine Anspruchsverzinsung ist demnach nur für im § 205 BAO näher ausgeführte Fallkonstellation betreffend die Steuerarten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zulässig. Im gegenständlichen Fall resultierte das angesprochene Guthaben aus einer Umsatzsteuergutschrift und saldowirksamen Einzahlungen auf das Abgabenkonto…
…Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt sind Argumente ersichtlich, dass der Körperschaftsteuerbescheid nicht rechtswirksam erlassen worden wäre, sodass dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Dazu ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides basiert (§ 205 Abs. 1 letzter Halbsatz BAO)…
…für einen wesentlich geringeren Betrag Anspruchszinsen zu entrichten habe. Da im Normalfall die Umsatzsteuer einen Durchlaufposten darstelle, sei eine Verquickung zwischen nicht der Anspruchsverzinsung unterliegenden Umsatzsteuersachverhalten und jenen der Körperschaftsteuer nicht gegeben. Gerade aber in Bereichen, wo die Vorsteuer nach innerstaatlichem Recht einem Abzugsverbot unterliege…
Berufungsentscheidung Der Berufung des Bws. gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen vom 13.Juli 2012 für das Jahr 2001 wird teilweise Folge gegeben. Die Berechnung der A n s p r u c h s z i n s e n ergibt für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend die Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2010 vom 9. September 2011 gemäß § 293b BAO und betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2010 entschieden: Der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Berichtigung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Josef Graf, Mag. Bernhard Pammer und Gerhard Mayerhofer über die Berufung der XY, vertreten durch T-GmbH, vom 19. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., whft. Adr., vom 24. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 2. Oktober 2003 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…