…die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. 2. Normzweck der mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, eingeführten Anspruchsverzinsung (Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen) ist nach der Intention des Gesetzgebers (Gesetzesmaterialien 311 BlgNR 21. GP, 210), mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die dadurch entstehen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 19…
…Finanzamt noch nicht eingelangt gewesen seien. Aus diesem Grunde seien am 23.März 2008 die Abgabenerklärungen noch einmal vorgelegt worden. Es werde daher ersucht, dem Begehren vollinhaltlich stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Die Anspruchsverzinsung ist in § 205 BAO geregelt. Die derzeit gültige Fassung lautet…
…wonach Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen sind. Die Berufungswerberin vertritt nunmehr die Ansicht, dass diese unterbliebene Anspruchsverzinsung, die zu ihrem Vorteil gewesen wäre, mit dem nunmehr bekämpften Bescheid nachgeholt hätte werden müssen. Dies, indem die sich aus der Berufungsvorentscheidung…
…Darin wird ausgeführt, dass im Laufe des Jahres 2003 Körperschaftsteuervorauszahlungen von 10.013,84 € geleistet worden seien. Die Bemessungsgrundlage für die Anspruchsverzinsung betrage daher 16.327,05 €, die daraus resultierenden Zinsen würden lediglich 563,05 betragen, was insgesamt zu einer Gutschrift von 35…
…Anschrift, vertreten durch die Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22.12.2021 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt für Großbetriebe betreffend die von Amts wegen vorzunehmende Anspruchsverzinsung der Umsatzsteuergutschriften 2015 bis 2018, St. Nr. ***1***…
…aber keine Haftungsfolgen für die Behörde ergäben. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2008 ersuchte das Finanzamt den Bw. mit der Begründung, dass die Anspruchsverzinsung verschuldensunabhängig, und damit gegenständliches, auf einen Behördenfehler abzielendes Berufungsvorbringen nicht erfolgversprechend sei, um Rechtsmittelzurücknahme und verwies dazu auf die Gesetzesmaterialien zu …
…Erläuterungen zur RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) III. Erwägungen a) Mit der Verankerung des Rechtsinstituts der Anspruchsverzinsung entschied sich der Gesetzgeber, einer seit Jahren geäußerten Empfehlung des Rechnungshofes zur Verzinsung von Nachforderungen (Nachforderungszinsen) und Gutschriften (Gutschriftszinsen) nachzukommen (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO³, …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Maximilian Moser, 8992 Altaussee 183, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…Sachbescheid erlassen wurde. Mit Berufung vom 26.4.2010 wandte sich der Berufungswerber dagegen, dass die der Anspruchsverzinsung zu Grunde gelegte Bemessungsgrundlage mit dem Betrag von € 793.799,36 angesetzt wurde, weil sich aus dem (ebenfalls) angefochtenen Einkommensteuerbescheid eine bisher festgesetzte Einkommensteuer von €…
…30.3.1977, 1873/75, ausgeführt, dass eine Säumnis von 2 Monaten und 17 Tagen keinen Verspätungszuschlag im Höchstausmaß von 10% rechtfertige. Höhe des durch die Verspätung erreichten finanziellen Vorteiles Dieser Umstand sei durch die Einführung der Anspruchsverzinsung gemäß § 205 BAO komplett hinfällig. Der Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht…
6.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO) Rz 712: § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO sieht abweichend von den Grundsätzen der Abs. 1, 2 und 3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 23.12.2016 der Bf., X1 geboren, A. wohnhaft, vertreten durch Steuerberater Mag. Dieter Schneider, 1050 Wien, Gartengasse 21, gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, (ursprünglich) vertreten durch Steuerberatung, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 03.03.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch die Wirtschaftstreuhand, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 und 2008 des Finanzamtes vom 04.03.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, Hietzinger Kai 133/Top 201, 1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August…