…Eingabe vom 13. August 2004 führte der Vertreter des Bw. aus, dass es selbstverständlich richtig sei, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Anspruch auf Familienbeihilfe beim haushaltsführenden Elternteil liegt. Dies sei jedoch nicht der Punkt. Entscheidend sei vielmehr, dass die Ehefrau des Bw. ausdrücklich (wenn…
…und Einsicht in den Beihilfenantrag des Kindesvaters ergab, dass der Kindesvater und Lebensgefährte der Bw seit August 2008 die Familienbeihilfe für die gemeinsame Tochter S rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt erhielt, und dass die Kindesmutter als haushaltsführender Elternteil zugunsten des Kindesvaters auf die Familienbeihilfe…
…cit. normierten qualifizierten Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Regelung des § 3 Abs 3 FLAG 1967 steht mit § 2 a Abs 1 FLAG 1967 (diese Bestimmung regelt den vorrangigen Anspruch des haushaltsführenden Elternteils bei gemeinsamem Haushalt der Eltern) in Zusammenhang. Bei einer Zusammenschau der beiden Regelungen wird…
…Rechtsprechung des VwGH setzt der gemäß § 3 Abs 3 FLAG bestehende Anspruch des haushaltsführenden Elternteils, der nicht österreichischer Staatsbürger ist, voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Leben die Eltern getrennt, sind sie geschieden oder ist auch nur ein Elternteil gestorben…
…10 Abs. 3 FLAG 1967 gelegenen Beginn des Studium, also ab 1.10.2004 zu prüfen. Wie oben ausgeführt, wird gemäß § 2a Abs. 1 FLAG 1967 vermutet, dass die Mutter von I haushaltsführend ist und geht der Anspruch des haushaltsführenden Elternteils vor. Eine Verzichtserklärung gemäß §…
…erst mit Ablauf des Monats März, somit ab April 2002, einen Eigenanspruch erwerben. Dies ergibt sich aus § 2 Abs 2 FLAG 1967 iVm § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 und § 6 Abs 1 lit c FLAG 1967. Vorrangig ist der Anspruch des haushaltsführenden Elternteils…
…werden. Als vorübergehend wird bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Die Beibehaltung des Wohnsitzes in Brno ist privat veranlasst. Es besteht bei volljährigen Kindern keine zwangsläufige Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils…
…für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes jedoch nicht aus. Bei volljährigen Kindern (ausgenommen zB bei Pflegebedürftigkeit des Kindes) besteht grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils mehr. Insbesondere folgende "wirtschaftlichen Gründe" machen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar: Der Verkauf des Einfamilienhauses bzw…
…Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht aus. Es ist davon auszugehen, dass bei volljährigen Kindern (ausgenommen z.B. bei Pflegebedürftigkeit des Kindes wie in unserem Fall, bedingt durch die Behinderung meines Sohnes X. ) grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils mehr besteht. Ich…
…grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils mehr besteht. Nach Ansicht des UFS handelt es sich bei den von der Bw vorgebrachten Argumenten, warum der Familienwohnsitz nicht nach Österreich verlegt werden kann, ausschließlich um private Gründe und diese können nicht der beruflichen Sphäre des Bw zugeordnet…
…des haushaltsführenden Elternteils mehr besteht. Auch der bloße Umstand eines wirtschaftlichen Nachteils könnte für sich allein kein Grund für die Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten sein. Auch die Versorgung einer eventuellen Landwirtschaft würde keinen ausreichenden Grund, dass die Verlegung des…
…Elternteil zusteht - so sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Dass - bisher - kein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe gestellt wurde, ändert nichts am grundsätzlichen Bestehen des Anspruches des haushaltsführenden Elternteils…
…Elternteil gegenüber. Erbringt der haushaltsführende Elternteil keine Betreuungsleistung, weil das Kind entweder überhaupt keine Betreuung mehr benötigt ("Eigenpflege") oder sich zur Gänze in Drittpflege befindet, sind nach § 140 (1) ABGB wieder beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit geldunterhaltspflichtig (Schwimann/Kolmasch Seite 12). Der Gesamunterhaltsbedarf des…
…sind eher geringer (gewesen) als die als Mutter eines Zivildieners..." Die gesetzliche Regelung, haushaltsführenden Elternteilen von studierenden Söhnen den Anspruch auf Familienbeihilfe für die Dauer ihres gesetzlich vorgeschriebenen Zivildienstes abzuerkennen, stelle daher eine verfassungswidrige und sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber haushaltsführenden Elternteilen studierender (z.B…
…Es bestehe freilich auch kein verfassungsrechtliches Hindernis, dem nicht haushaltsführenden unterhaltspflichtigen Elternteil zusätzlich einen Unterhaltsabsetzbetrag zu gewähren und damit für nicht dem Haushalt des Unterhaltspflichtigen angehörende Kinder eine insgesamt höhere Leistung vorzusehen. Am verfassungsrechtlichen Gebot zureichender Entlastung habe sich eine solche zusätzliche Leistung aber nicht…
…ab dem 15. Oktober 2001 von ihrem Mann getrennt und wurde somit zu diesem Zeitpunkt der gemeinsame Haushalt jedenfalls aufgelöst. Im Gegensatz zur im Vorlageantrag geäußerten Rechtsmeinung hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass der Familienbeihilfenanspruch des haushaltsführenden Elternteiles nach § 3 Abs. 3 FLAG…
…1 Gemeinsamer Haushalt? Die Bw. stützt ihr Berufungsbegehren insbesondere auf § 3 Abs. 3 FLAG; da der Familienbeihilfenanspruch des haushaltsführenden Elternteiles nach § 3 Abs. 3 FLAG voraussetzt, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben (vgl. hierzu VwGH 25.2.2003, 99/14/0312…
…Rechtsprechung des VwGH setzt der gem § 3 Abs 3 FLAG bestehende Anspruch des haushaltsführenden Elternteiles, der nicht österreichischer Staatsbürger ist, voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Leben die Eltern getrennt, sind sie geschieden oder ist auch nur ein Elternteil gestorben…
…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt habe. Der Anspruch des haushaltsführenden Elternteiles gehe zudem gemäß § 2a Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 dem Anspruch des anderen Elterteiles vor. Das hieße, dass im Fall einer getrennten Ehe die haushaltsführende Ehegattin Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. auf Ausgleichszahlung habe…
…vorrangigen Anspruch der Kindesmutter infolge der Haushaltszugehörigkeit nichts ändern würde, sei aus folgenden Gründen unrichtig: In dem von ihm vorgelegten Formular Beih 1 sei unter Punkt 13 eine Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteiles vorgesehen. Diese sei von der Kindesmutter abgegeben worden. Insbesondere auf Grund des von…