…Berechnung des Orientierungswerts im berufungsgegenständlichen Fall durchaus angebracht, den krankheitsbedingten Mehrbedarf auf beiden Seiten nicht in die Berechnung einzubeziehen, da er offenkundig aufgrund der aktenkundigen Behinderungen beider Gatten in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als nicht extrem differierend anzusehen ist. Es sind in der Folge die Nettoeinkommen der…
…an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind (Abs. 2). Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten (Abs. 3). Vor diesem Hintergrund ist folgender Sachverhalt zu…
…und 795, solange er sich nicht wieder verehelicht, an die Erben bis zum Werte der Verlassenschaft einen Anspruch auf Unterhalt nach den sinngemäß anzuwendenden Grundsätzen des § 94.In diesem Anspruch ist alles einzurechnen, was der Ehegatte nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als…
…Pflegegeldes abgezogen. Dazu ist festzustellen: "Das Pflegegeld wird gewährt, um pflegebedingte Mehraufwendungen, die sich aufgrund einer Behinderung ergeben, pauschal abzugelten...Das Pflegegeld gilt daher als eigenes Einkommen des Behinderten. Der Bezug des Pflegegeldes berührt demnach den Anspruch des Kindes auf Unterhalt weder dem Grunde noch…
…3 leg. cit. mindert sich der Anspruch auf Unterhalt insoweit, als das Kind eigene Einkünfte hat oder unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse selbsterhaltungsfähig ist. Im vorliegenden Fall ist die Unterhaltsverpflichtung der Bw. gegenüber ihren beiden Kindern, weil diese studieren und deshalb noch keine eigenen Einkünfte erzielen…
…und 795, solange er sich nicht wieder verehelicht, an die Erben bis zum Werte der Verlassenschaft einen Anspruch auf Unterhalt nach den sinngemäß anzuwendenden Grundsätzen des § 94. In diesem Anspruch ist alles einzurechnen, was der Ehegatte nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als…
…Mai 2005 in der Wohnung gewohnt und auch Miete bezahlt. In § 140 AGBG sei zur Unterhaltspflicht der Eltern festgelegt, dass sich der Anspruch auf Unterhalt insoweit mindere, als das Kind eigene Einkünfte habe oder unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse selbsterhaltungsfähig sei. Es sei also nicht festgelegt…
…in keiner Weise die rechtliche Notwendigkeit seitens der Eltern mehr als durch die Prozentsatzmethode vorgeschriebenen Unterhalt zu leisten. Berücksichtigt man nun die von der Mutter angegebene Unterhaltsleistung in Höhe von € 244,59 und meine derzeitigen Leistungen von € 415, ist festzustellen dass meine Aufwendungen…
…diesem die entsprechenden Absetzbeträge und es ist davon auszugehen, dass dafür die ursprüngliche Begründung des Bescheides vom 22.02.2007 gilt. Gemäß den Bestimmungen des ABGB hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt solange bis es die Selbsterhaltungsfähigkeit erreicht. Diese ist weder abhängig vom Alter noch…
…105/2002 verwiesen. Die bisherige Judikatur, wonach eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, widerlege, habe im Rahmen der durch das…
…Zusammengefasst ist daher festzuhalten, dass der Sohn der Berufungswerberin weder bei ihr haushaltszugehörig war, noch die Kosten des Unterhaltes für ihren Sohn von ihr (überwiegend) getragen wurden, weshalb sie bereits nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und somit keinen Anspruch auf…
…zu Unrecht bezogener Beträge vom 11. Januar 2010 aufzuheben. Ferner ist festzustellen, dass bis Februar 2010 Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe für kna besteht. Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, den eingangs gestellten Anträgen zu entsprechen." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs…
…einen Anspruch auf Unterhalt. Zum Unterhalt zählen die Kosten der Wohnung, Ernährung, Bekleidung und sonstiger ähnlicher Bedürfnisse. Damit ist klargestellt, dass die Haushaltsführung durch einen Ehegatten nur einen Unterhaltsanspruch, aber keine sonstigen vermögensrechtlichen Ansprüche zur Folge haben kann. Soweit der verdienende Ehegatte über diese Unterhaltsverpflichtung…
…Die Ehegatten verzichten wechselseitig auf Unterhalt und zwar auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter Not ... 2. Aufteilung: Die Streitteile halten einvernehmlich fest, dass der Pkw Audi A 3 ... von der Zweitantragstellerin S alleine erworben wurde und auf diese alleine zugelassen ist…
…selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Nach der Absicht des Gesetzgebers soll in Fällen, in denen der Unterhalt der behinderten Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege oder einem Heim durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen…
…Ehewohnung ist erledigt ...". Letztere Formulierung bedeute, dass lediglich eine Einigung über den grundsätzlichen Verbleib dieser Vermögenswerte beim einen oder anderen Gatten erzielt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegen Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf…
…die Übertragung einer Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteiles gedacht ist, kann diese Leistung nicht mehr als allgemeiner Spitzenausgleich einer umfassenden Auseinandersetzung angesehen werden. Genau das ist im Berufungsfall festzustellen. Während in Punkt 1 des Vergleiches die beiden Antragsteller wechselseitig auf Unterhalt verzichten, in Punkt 3 der…
…Fall ist nunmehr entscheidend, dass auf Grund der Bestimmung des § 6 Abs 5 FLAG 1967 ein Anspruch eines Kind auf Eigenbezug der Familienbeihilfe dann unter den gleichen Voraussetzungen, die für Vollwaisen gegeben sind, besteht, wenn ihnen ihre Eltern (der noch lebende Elternteil) nicht überwiegend Unterhalt…
…... Hauptschuldnerin ist: X-BankKonto1 und Konto2, aushaftende Summe für beide Kredite insgesamt € 346.000." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl 1987/309, idgF, unterliegen Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich…
…des Vaters bestanden hat, so verdrängt dessen vorrangiger Familienbeihilfenanspruch einen allenfalls bestehenden subsidiären Anspruch der Bw. aufgrund ihrer Unterhaltsleistung. Was die Verfahrensrüge der Bw. anlangt, es sei ihrem Antrag auf Akteneinsicht nicht entsprochen worden, so ist hierzu festzustellen, dass der Bw. sämtliche Unterlagen in Kopie…