…sofort zum Bundesheer eingerückt und hat dort in ununterbrochener Reihenfolge seinen Präsenzdienst bis 28.2.03 absolviert. 1) Ich bin der Meinung, dass auch ein Schüler Anspruch auf Urlaub bzw. Ferien hat, und sehe daher den frühestmöglichen Studienbeginn nicht mit März 03 an. 2) Maturanten…
…ohne dass der Familienbeihilfenanspruch gekürzt wird. Wenn die Finanzbehörde - wie in diesem Fall - eine Aufteilung der Einkünfte auf Monatsbeträge vornimmt, so wird zumindest der Anspruch auf Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag für die Zeit der Ferien nicht gekürzt. Die Tochter A. hat mit Notariatsakt vom 18.12.1998…
…bestehe kein Anspruch. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Antragstellerin, eine deutsche Staatsbürgerin, aus, sie sei vor ihrer Schwangerschaft in Österreich beschäftigt und dementsprechend auch versichert gewesen. Sowohl ihr Kind als auch sie hätten ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck und wären - "bis auf Ferienzeiten" - das…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin im Haushalt des Kindes in Ungarn sondern in Österreich befinde, ende der Anspruch auf Familienbeihilfe mit 30.6.2007. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 27.6.2007 wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Berufungswerberin nur wegen ihrer Tochter…
…Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Nach der ständigen Rechtsprechung kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch…
…1967 erfüllt und kann dem Finanzamt nicht erfolgreich entgegengetreten werden, wenn es den Anspruch des Berufungswerbers auf Familienbeihilfe für den in Rede stehenden Sohn verneint. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Abschließend darf noch darauf hingewiesen werden, dass Unterhaltsaufwendungen für minderjährige Kinder…
…Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hatte für seinen in Berufsausbildung befindlichen Sohn die Familienbeihilfe bis September 2000 laufend bezogen. Im Zuge der Überprüfung des (weiteren) Anspruches auf Familienbeihilfe im Oktober 2000 ersuchte das Finanzamt den Bw. mit Ergänzungsvorhalten vom 4…
…Die Freigebigkeit der Zuwendung liegt ebenfalls vor, da Frau ML keinen Anspruch auf die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch hatte, sondern die Verpflichtung durch Herrn HG freiwillig eingegangen wurde. Für die Annahme einer freigebigen Zuwendung im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes ist weiters der Bereicherungswille des Zuwendenden, also…
…zwei oder drei Tage auf der Ferienmesse. Diese Einnahmen sind auch aus dem vorgelegten Kontoauszug ersichtlich. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige…
…jedenfalls also eine schriftliche Äußerung der zuständigen Grundverkehrsbehörde, unabdingbares Erfordernis. In rechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GreStG ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach § 8 Abs. 1 entsteht die Steuerschuld…
…jedenfalls also eine schriftliche Äußerung der zuständigen Grundverkehrsbehörde, unabdingbares Erfordernis. In rechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GreStG ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach § 8 Abs. 1 entsteht die Steuerschuld…
…werden, ob für den Monat Dezember 2005 Familienbeihilfe zusteht. Nach § 5 Abs. 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 167 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…Der Pächter ist verpflichtet, die Liegenschaft, insbesonders die Teichanlage laufend auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Ersatz derselben in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und nach Beendigung des Pachtverhältnisses in ebensolchem Zustand an den Verpächter zu übergeben. Insbesondere ist der Pächter verpflichtet, die Teiche bei…
…als er es übernommen hat. Der Pächter hat keinen Anspruch auf Ersatz seiner zur Hebung des Fischbestandes getätigten Aufwendungen sowie allenfalls wegen Verkürzung der ursprünglich vorgeschriebenen Pachtdauer. X. Verzicht auf Einwendungen und Gerichtsstand: Der Pächter erklärt ausdrücklich, diesen Vertrag aus besonderer Vorliebe zu schließen und…
…auf die sich die Regelung stützt, zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die solche Vorteile rechtfertigen können (EuGH 16. 1. 2003, C-388/01, Kommission/Italien). Ferner könnte unter dem Gesichtspunkt der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 ff EGV) eine unzulässige Beschränkung der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines…
…3 FLAG besteht auch kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Das Kind des Berufungswerbers hielt sich, möglicherweise mit Ausnahme mancher Ferienin Thailand auf und besuchte dort auch die Schule. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt…
…K. bei..." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Jänner 2012 mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 2 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) hat die Person Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind, zu deren Haushalt das Kind gehört. Gemäß § 2 Abs. 5 leg.cit. gehört…
…1994 geäußerte Ansicht, Berufsausbildungskosten seien keine außergewöhnlichen Belastungen, da die Ausbildung aus freien Stücken erfolge, könne im Hinblick auf die geänderten Verhältnisse am Arbeitsmarkt nicht mehr aufrecht erhalten werden. Am heutigen Arbeitsmarkt sei es geradezu unabdingbar erforderlich über eine Berufsausbildung zu verfügen, sodass nicht von…
…des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl Nr. 624/1995) enthält keine Regelung, wie vorzugehen ist, wenn beide Elternteile Anspruch auf den Pauschalbetrag erheben. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 14. Jänner 2003, Zl. 97/14/0055…