…sofort zum Bundesheer eingerückt und hat dort in ununterbrochener Reihenfolge seinen Präsenzdienst bis 28.2.03 absolviert. 1) Ich bin der Meinung, dass auch ein Schüler Anspruch auf Urlaub bzw. Ferien hat, und sehe daher den frühestmöglichen Studienbeginn nicht mit März 03 an. 2) Maturanten…
…ohne dass der Familienbeihilfenanspruch gekürzt wird. Wenn die Finanzbehörde - wie in diesem Fall - eine Aufteilung der Einkünfte auf Monatsbeträge vornimmt, so wird zumindest der Anspruch auf Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag für die Zeit der Ferien nicht gekürzt. Die Tochter A. hat mit Notariatsakt vom 18.12.1998…
…im Haushalt ihrer Mutter aufgehalten habe, bestehe für diese kein Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem Auszug der Tochter aus dem Haus der Mutter im Jahr 2009. Das Verbringen der Ferienzeit im Haushalt der Mutter begründe keine Haushaltszugehörigkeit bei der Mutter, wenn die Tochter wirtschaftlich seit…
…bestehe kein Anspruch. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Antragstellerin, eine deutsche Staatsbürgerin, aus, sie sei vor ihrer Schwangerschaft in Österreich beschäftigt und dementsprechend auch versichert gewesen. Sowohl ihr Kind als auch sie hätten ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck und wären - "bis auf Ferienzeiten" - das…
…10.2011 mit 10 Stunden wöchentlich beantwortet. Demnach hätte für das angeblich in Österreich aufhältige Kind S1 Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO (EWG) 1408/71 in voller Höhe bestanden. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen musste festgestellt werden, dass laut Dienstvertrag und Lohnkonten eine Beschäftigung…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin im Haushalt des Kindes in Ungarn sondern in Österreich befinde, ende der Anspruch auf Familienbeihilfe mit 30.6.2007. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 27.6.2007 wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Berufungswerberin nur wegen ihrer Tochter…
…bloß vorübergehend einzuordnen. Für den Streitzeitraum August 2023 bis Mai 2025 bedeutet dies: Der Schwerpunkt der tatsächlichen körperlichen Anwesenheit liegt im Drittstaat und sind die Inlandsaufenthalte im Wesentlichen ferienbedingt, ist der Tatbestand des § 5 Abs. 3 FLAG erfüllt. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist damit ausgeschlossen…
…Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG 1967 idF BGBI 23/1999 haben Personen, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die inder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu…
…maßgeblichen Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Lebensverhältnisse nichts zu ändern vermögen. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 5 Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof ist der Begriff des "ständigen Aufenthaltes" nach den…
…und Ausfallsbonus III sähen keine Differenzierung hinsichtlich des Betroffenheitsgrades vor, sondern gingen von einer allgemeinen und durchgehenden Betroffenheit aus. Weiters wurde ausgeführt, dass die Bf als Bauträgerin auf Ferienhotellerie bzw. die Errichtung von Aparthotels spezialisiert sei. Die so errichteten Apartments werden im Weiteren an Investoren…
…Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht nur insoweit, als EU/EWR-Recht einen solchen Anspruch vorsieht (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 5 FLAG Rz 9). Das Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit…
…Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Nach der ständigen Rechtsprechung kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch…
…dass für den Betrieb einer Text- und PR- Agentur Büroräumlichkeiten notwendig sind. Der Anspruch auf Absetzbarkeit von Miete und Betriebskosten ist also grundsätzlich gegeben, deshalb kann die Zahlung von Miete und Betriebskosten keine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Auch die Ausführungen im letzten Absatz von Seite 3…
…als eine unechte Steuerbefreiung interpretiert werden, wonach der Vermieter zwar Unternehmer sei, aber keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug habe. Auf der Grundlage der MwStSystRL (Stichwort: „Gewährung von Unterkunft“) seien die umsatzsteuerfreie Behandlung der Einnahmen aus der Appartementvermietung und der gleichzeitige Vorsteuerabzugsausschluss EU-rechtswidrig, weshalb § 1 Abs…
…Konsulent" für den Vertrieb von Gänseleber und Wein tätig (Punkt 1.2, 3.1). Die Arbeitszeit bestimme er selbst; ein Anspruch auf bezahlte Ferien bestehe nicht (Punkt 4.1, 5.1). Eine fixe Entlohnung sei ausgeschlossen; die Vergütung bestehe ausschließlich aus Kommissions- und Umsatzbeteiligungen (Punkt…
…1967 erfüllt und kann dem Finanzamt nicht erfolgreich entgegengetreten werden, wenn es den Anspruch des Berufungswerbers auf Familienbeihilfe für den in Rede stehenden Sohn verneint. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Abschließend darf noch darauf hingewiesen werden, dass Unterhaltsaufwendungen für minderjährige Kinder…
…Konsulent" für den Vertrieb von Gänseleber und Wein tätig (Punkt 1.2, 3.1). Die Arbeitszeit bestimme er selbst; ein Anspruch auf bezahlte Ferien bestehe nicht (Punkt 4.1, 5.1). Eine fixe Entlohnung sei ausgeschlossen; die Vergütung bestehe ausschließlich aus Kommissions- und Umsatzbeteiligungen (Punkt…
…mit diesem 2 minderjährige Kinder, die österreichische Staatsbürger sind. Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe (FB) retournierte die Bf am 10.07.2019 das unterfertigte Formular und legte die Bestätigungen über den Kindergartenbesuch/Schulbesuch vom 10.06.2019 bzw. vom 11.06.2019…
…befindet, wenn ... Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als haushaltszugehörig wenn diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 lautet: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967…
…für mehrere Jahre dauerhaft in Österreich aufhält bzw. aufhalten wird. Wie der Verwaltungsgerichtshof in diesen Fällen erkannt hat, schließt der Aufenthaltstitel eines Kindes „Aufenthaltsbewilligung - Studierender" den Anspruch auf die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag keinesweg aus, sofern das bezughabende, studierende Kind für die Dauer seines Studiums in…