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UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Diese Angabe…

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 in der für das Streitjahr geltenden Fassung müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/2089-W/08Verlust des Vorsteuerabzuges, wenn Rechnung nicht die "richtige" Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…des liefernden oder leistenden Unternehmers angegeben sein. Ob in einer Rechnung die richtige Anschrift angegeben ist, ist eine auf der Tatsachenebene zu beantwortende Sachverhaltsfrage (vgl. VwGH 4.3.2009, 2004/15/0174; VwGH 28.2.2007, 2004/13/0039). Die Angaben von Namen und Anschrift…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…95/13/0072 (ÖStZB 2001, 466): "Sofern eine Gesellschaft an den in den Rechnungen angeführten Anschriften nicht existent gewesen ist, haftet den Rechnungen der formale Mangel eines Fehlens der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens an" (Erk. 14.1.1991, 90/15/0042). In diesem…

UFSW RV/2661-W/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Bezeichung des liefernden oder leistenden Unternehmers und bei unzureichender Bezeichnung der erbrachten Leistung auf der Rechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…sie nicht Unternehmer ist, aus, ist er verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 1/2

…gesetzlichen Erfordernissen nach Identifikation des leistenden Unternehmers gerecht zu werden, um folglich auch den geforderten Rechnungsmerkmalen nach Angabe des Namens und der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers zu entsprechen, so kann dem nicht gefolgt werden. Die Tatsache, dass seitens des Finanzamtes eine UID-Nummer…

UFSW RV/0695-W/03Anschrift des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…1998, 1999 und 2000 betreffenden Betriebsprüfung führte die BP unter Tz 16 des BP-Berichtes aus, dass Rechnungen gemäß § 11 Abs 1 Z 1 UstG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens enthalten müssten. Bezüglich der Firma E hätten Feststellungen ergeben…

UFSG RV/0824-G/08Unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - Kein Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011Teil 1/2

…Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen die in den folgenden Ziffern 1 bis 6 aufgezählten Angaben enthalten; ua. nach der Z 1 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Dass…

UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…es für die Frage der Erfüllung der Tatbestandvoraussetzung des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 nicht darauf ankommt, ob die auf den Rechnungen angeführte Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher das Unternehmen seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ (vgl…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…Name und die richtige Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Für die Versagung des Vorsteuerabzuges sei es auch nicht von Bedeutung, dass sich der Leistungsempfänger mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Existenz der leistenden Firma vergewissert hat…

UFSW RV/3231-W/02Ordnungsmäßige Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (richtige Adresse des Leistungserbringers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…

UFSG RV/0211-G/03Vorsteuer im Baugewerbe aus Rechnungen eines Subunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2005

…anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. § 11 UStG 1994 bestimmt unter anderem, dass Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…1 Z 1 UStG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Hierunter ist der richtige Name und die richtige Anschrift zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als Leistungserbringer ein Unternehmer aufscheint…

UFSG RV/0101-G/05Zurechnung von Umsätzen an den in der Rechnung ausgewiesenen "liefernden Unternehmer" und Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005Teil 1/2

…eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994. Gemäß § 11 Abs. 1 UStG müssen Rechnungen ua den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Ist der Name und/oder die Anschrift unrichtig, so besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine Berechtigung zum…

UFSW RV/1585-W/03Betriebsausgaben, verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmersenthalten. Gemäß § 11 Abs. 3 UStG 1972 ist für die unter § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1972 geforderten Angaben jede Bezeichnung ausreichend, die eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift des Unternehmens ermöglicht. Nach…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…keine konkreten Erhebungsergebnisse. Da die Leistungen an die Subunternehmer als Betriebsausgaben anerkannt worden seien, habe das FA den Leistungsaustausch als solchen erkennbar nicht in Frage gestellt, sondern lediglich die Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsbestandteile (Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers) versagt. Die Unzulässigkeit dieser…

UFSW RV/1945-W/03Fehlende Aktivlegitimation des Einschreiters, Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2004Teil 1/2

…Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: | 1. | Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/1122-W/06Versagung des Vorsteuerabzuges bei Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…Steuer für näher bezeichnete Lieferungen oder sonstige Leistungen als Vorsteuer abziehen. Die Rechnung muss die in § 11 Abs. 1 UStG 1994 angeführten Angaben enthalten. Dazu gehören u.a. der Name und die Anschrift sowohl des liefernden oder leistenden Unternehmers als auch des Abnehmers der Lieferung…

UFSW RV/0825-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung (unrichtige Anschrift)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Diese Bestimmung dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (zum Vorsteuerabzug berechtigende) Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat, sondern auch der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer (Ruppe…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 1/2

…sonstige Leistungen als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Diese Angabe dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Leistung von einem anderen Unternehmer…