…wird die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen die Durchführung der Hausdurchsuchung und die dabei vorgenommenen allfälligen Beschlagnahmen zu beschweren (§ 93 Abs. 7 FinStrG neue Fassung, erster Satz, zweite Alternative). Und / oder er beschwert sich - zusätzlich oder für sich alleine - gegen die Anordnung der Durchsuchung (§ 93 Abs…
…Bankverbindung und Bankleitzahl der am Durchsuchungsort vorgefundenen Kredit- bzw. Bankomatkarten bzw. die Beschlagnahme eines aufgefundenen Computers im Beschlagnahmeprotokoll nicht vermerkt sei, ist dies allenfalls ein Antrag auf Protokollergänzung, wohl aber kein Aspekt einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung. Im Übrigen ist die Beschlagnahme des…
…Rechtsmittelbehörde vorgelegte Hausdurchsuchungsbefehl vom 1. März 2001). Der diesbezügliche Bescheid betreffend die Anordnung der Hausdurchsuchung war lediglich an den beschuldigten W gerichtet, da auf Grund der gegebenen Aktenlage die Beamten der Meinung waren, dass W in zivilrechtlicher Hinsicht als Mieter der Inhaber der Wohnung in…
…verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme der gegenständlichen Hausdurchsuchung ist also der begründete Verdacht, dass sich in den zur Durchsuchung vorgesehenen Räumlichkeiten…
…befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme der gegenständlichen Hausdurchsuchung ist also der begründete Verdacht, dass sich in den zur Durchsuchung vorgesehenen Räumlichkeiten (hier: des R in C) Gegenstände befinden, die…
…Kontext daher, ob die Hausdurchsuchung auf Basis einer bloß mündlichen Anordnung erfolgt ist, ob Gefahr im Verzug vorgelegen hat und ein einmal erlassener vollstreckbarer und die Behörde bindender Bescheid durch einen zweiten Bescheid ohne Verfahrensergänzung ersetzt werden kann. Die offensichtliche Intention der beiden Bescheide, nämlich…
…Bescheid über die Anordnung der Hausdurchsuchung richtet sich die fristgerechte Beschwerde vom 15. Mai 2010 mit dem Antrag, der Hausdurchsuchungsbefehl möge ersatzlos behoben und es möge ausgesprochen werden, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig erfolgte. Zum einen wandte sich die Beschwerdeführerin (Bf.) dagegen, dass eine Hausdurchsuchung (auch…
…749 = AnwBl 1998/7462 = SWK 1998 R 63 = Zorn in RdW 1997, 560). Voraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme der gegenständlichen Hausdurchsuchung ist also - wie oben erwähnt - der begründete Verdacht, dass sich in den zur Durchsuchung vorgesehenen Räumlichkeiten (hier: den Kanzleiräumlichkeiten und…
…verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme der gegenständlichen Hausdurchsuchung war also der begründete Verdacht, dass sich in den zur Durchsuchung vorgesehenen Räumlichkeiten…
…über die Anordnung einer Hausdurchsuchung hat Dr. X innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben und dabei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Am 15. März 2005 sei in der Zeit von 08.45 Uhr bis 10.30 Uhr in den Kanzleiräumen des Beschwerdeführers die Hausdurchsuchung durchgeführt worden…
…mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nicht erweislich sei und deshalb - wie von HS bereits gefordert - das nach der vorgelegten Aktenlage noch gar nicht eingeleitete finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren wieder einzustellen wäre. Das gegenständliche Verfahren hat die Beschwerde gegen die oben dargestellte bescheidmäßige Anordnung einer Hausdurchsuchung…
…gemäß § 29 Abs.3 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung ausgesprochen und die Waffe der zuständigen Sicherheitsdirektion OÖ zur weiteren Amtshandlung übergeben (fortgesetzte Niederschrift ["Aktenvermerk"] nach § 93 Abs.6 FinStrG mit CS). Gegen die Bescheide über die Anordnung der Hausdurchsuchungen zu den Zln. 900…
…Die Beamten hätten sich weder ausgewiesen noch einen Hausdurchsuchungsbefehl vorgezeigt, noch wären sie über Bewohner- bzw. Besitzrechte informiert gewesen. Die Mieterin und deren Lebensgefährte mussten sich ausweisen und wären verhört worden; sie hätten dann die Beamten ins Haus an der Anschrift in Z verwiesen. Zwei…
…findet der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 keinen Anlass, an obigen Feststellungen zu zweifeln [vgl. auch dazu insbesondere den Bericht des Betriebsprüfers vom 16. Februar 1999, Tz. 20, 21, 23 (kalkulatorische Differenzen bei den Pensionserlösen), 24]. Einleitungsbescheid und der Bescheid über die Anordnung der Hausdurchsuchung…
…dass die im Zuge der Hausdurchsuchung am 14. November 2011 und nachfolgender mündlicher Verhandlung vom 30. Juli 2012 und vom 27. September 2012 neuerlich versiegelten Unterlagen gemäß § 89 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG der Beschlagnahme unterliegen und zwar: - Sämtliche Handakten, - ein PC…
…gemäß § 29 Abs.3 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung ausgesprochen und die Waffe der zuständigen Sicherheitsdirektion OÖ zur weiteren Amtshandlung übergeben (fortgesetzte Niederschrift ["Aktenvermerk"] nach § 93 Abs.6 FinStrG mit CS). Gegen die Bescheide über die Anordnung der Hausdurchsuchungen zu den Zln. 900…
…der zuständigen Finanzstrafbehörde abzuführen. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig. Gegen das Verfahren betreffende Anordnungen ist…
…der zuständigen Finanzstrafbehörde abzuführen. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig. Gegen das Verfahren betreffende Anordnungen ist…
…der zuständigen Finanzstrafbehörde abzuführen. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig. Gegen das Verfahren betreffende Anordnungen ist…
…der zuständigen Finanzstrafbehörde abzuführen. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig. Gegen das Verfahren betreffende Anordnungen ist…